Wer sich beruflich weiterbildet oder in die Weiterbildung seiner Belegschaft investiert, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 4.500 Euro beantragen. Die neue Landesförderung „Berufliche Weiterbildung“ macht es möglich. Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.700 EUR erhalten in der Regel 50 Prozent der Weiterbildungskosten, geringfügig Beschäftigte bis zu 80 Prozent.

Auch Unternehmen bzw. Selbstständige mit bis zu 500 Beschäftigten und Sitz bzw. Niederlassung in Sachsen, die in die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren wollen, steht das Förderprogramm offen. Sie erhalten in der Regel einen Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten.

Unterstützt werden individuell berufsbezogene und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen zum Aufbau und zur Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen, ebenso zum Erhalt und Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Steigerung der Beschäftigungschancen.

Arbeitsminister Martin Dulig: „Eine gute Berufsausbildung ist immer noch der beste Startpunkt in ein selbstbestimmtes Erwerbsleben. Doch in den meisten Fällen wird sie nicht dauerhaft ausreichen, um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Wirtschaft und Arbeitswelt ändern sich rasant und die berufliche Weiterbildung kann hier viel bewegen, für jede und jeden ganz individuell ebenso wie für den Betrieb.

Mit unserer Förderung wollen wir den Beschäftigten und den Betrieben bei den notwendigen Ausgaben für berufliche Weiterbildung helfen. Wer sich oder seine Beschäftigten weiterbildet, investiert in die eigene Zukunft.“

Die Arbeitswelt und die entsprechenden Herausforderungen verändern sich tiefgreifend und mit hoher Geschwindigkeit. Digitalisierung, Dekarbonisierung, neue Verfahren und Automatisierung führen zu Berufen im Wandel. Kontinuierliche berufliche Weiterbildung wird daher immer wichtiger.

Die Landesförderung „Berufliche Weiterbildung“ erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank und ist ab sofort möglich. Die Antragstellung und Verwendungsnachweisführung erfolgen in einem digitalisierten und vereinfachten Zuwendungsverfahren.

Hintergrundinformationen:

Der Freistaat Sachsen unterstützt seit dem Jahr 2007 die berufliche Weiterbildung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Landesmitteln – zuerst mit dem Programm „Betriebliche Weiterbildung“ und ab 2010 mit dem Weiterbildungsscheck und zuletzt mit zusätzlichen Mitteln aus dem Krisenreaktionsfonds der EU (REACT-EU).

Allein im Förderzeitraum 2014 bis 2020 sind rund 11.000 individuelle Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 30,7 Millionen Euro und rund 15.000 betriebliche Weiterbildungsschecks mit einem Fördervolumen von 29 Millionen Euro gewährt worden.

Im Landeshaushalt stehen für die `Berufliche Weiterbildung` im Jahr 2023 vier Millionen Euro und im Jahr 2024 sechs Millionen Euro zur Verfügung.

Die Förderung ist branchen- und weitestgehend inhaltsoffen, um eine bestmögliche und flexible Unterstützung erforderlicher beruflicher Weiterbildungen zu ermöglichen. Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt, die aus den jeweiligen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme und ggf. der Anzahl der Teilnehmer ermittelt wird. Die Weiterbildungskosten müssen mindestens 700 Euro betragen.

Anträge können bei der SAB gestellt werden.

www.sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de/betriebliche-Weiterbildung oder
www.sab.sachsen.de/individuell-berufsbezogene-Weiterbildung

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