Staatsminister Thomas Schmidt wird in dieser Woche an der Bauministerkonferenz in Baden-Baden (Baden-Württemberg) teilnehmen. Wichtigstes Thema auf der Fachministerkonferenz wird die dramatische Lage auf dem Bau sein. Staatsminister Schmidt wird darum einen Beschlussvorschlag mit umfangreichen Forderungen an den Bund in die Konferenz einbringen, der eng mit Verbänden des sächsischen Handwerks sowie der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft abgestimmt ist.

„Die Bauwirtschaft als wichtiger Wirtschaftszweig steckt in einer tiefen Krise, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat und die die Lage auf ohnehin angespannten Wohnungsmärkten weiter verschärfen wird“, so der Minister.

Allein in Sachsen ist die Zahl der Baugenehmigungen im ersten Halbjahr um 44 Prozent zurückgegangen. Und damit nicht genug: bereits genehmigte Bauvorhaben stocken oder werden ganz zurückgestellt. Denn aktuell ist Bauen so teuer geworden, dass es Mieten in einer Höhe erfordern würde, die sich auf dem Wohnungsmarkt nicht finanzieren lassen.

„Mittlerweile geben Unternehmen auf, wandern Beschäftigte in andere Branchen ab, die dann fehlen werden, wenn es Bauwirtschaft und -handwerk einmal wieder bessergehen sollte. Es ist höchste Zeit, den Wohnungsbau wieder wirtschaftlich zu machen und Hemmnisse abzubauen, die durch stark steigende Preise bei Baumaterialien und stark gestiegene Zinsen entstanden sind, aber auch durch die Energiekrise, durch Inflation, Fachkräftemangel sowie einen übereilten und rücksichtslosen Umbau des Energiesystems aufgrund von Vorgaben von EU- und Bund“, so Schmidt weiter.

Daher soll die Bauministerkonferenz den Bund auffordern

  • bei der Ausgestaltung von neuen (teilweise bereits angekündigten) Förderprogrammen im Bereich des Wohnens und Bauens die Länder frühzeitig einzubeziehen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Förderkulisse aus Bundes- und Landesprogrammen sinnvoll abgestimmt ist und die gemeinsamen Ziele effektiv unterstützt werden.
  • Zuschüsse und Darlehen zu einem attraktiveren Zins sowie längere Laufzeiten anzubieten und die Förderprogramme der KfW und der BAFA langfristig verbindlich mit ausreichend Haushaltsmitteln auszustatten.
  • zeitnah, bis zum 31. März 2024 dafür Sorge zu tragen, dass zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse für den Bestandserwerb über die Kreditanstalt für Wiederaufbau – ohne Kopplung an eine gleichzeitige energetische Erneuerung – eingeführt und attraktiv ausgestaltet werden. Das erleichtert vor allem Familien, Bestandsgebäude im Sinne eines „jung kauft alt“ zu erwerben und somit Wohneigentum zu schaffen. Dabei sollten alle Wohnbauformen förderfähig sein.
  • ein Bürgschaftsprogramm für Darlehen im Wohnungswesen aufzulegen. Unternehmen im Bereich des Wohnungsbaus sind für dringend benötigte Investitionen in neue Vorhaben auf auskömmliche Finanzierungsbedingungen angewiesen. Die Übernahme von Bürgschaften kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten.
  • das Baukindergeld wiedereinzuführen und dabei keine energetischen Anforderungen über das gesetzliche Mindestniveau hinaus zu stellen.
  • zeitnah, bis zum 31. März 2024 eine Gesetzesänderung zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine gestaffelte Erhebung der Grunderwerbsteuer zuzulassen, damit die Länder bei erstmaligem Erwerb selbst genutzten Wohneigentums sowie bei der Schaffung von öffentlich-gefördertem Wohnraum auf die Steuererhebung verzichten können.
  • die degressive Afa im Mietwohnungsbau dauerhaft wiedereinzuführen und dabei keine Befristung vorzusehen.
  • Steuerbegünstigungen beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen.
  • weitere Erleichterungen bei bundesrechtlichen Baustandards zu schaffen. Das gilt insbesondere bei der Einstufung des energetischen Zustandes eines Gebäudes, bei dem der externe Energieverbrauch mit zu berücksichtigen ist und nicht primär und ausschließlich durch die Festlegung der baulichen Standards getroffen werden kann.
  • das Förderkonzept für die Gebäudeenergetik und die neuen Einzelmaßnahmen der Förderrichtlinie BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) umgehend vorzulegen. Die Wohnungswirtschaft braucht Klarheit und Verlässlichkeit. Das Förderkonzept zum Gebäudeenergiegesetz ist so auszugestalten, dass Vermieter und Unternehmen der Wohnungswirtschaft nicht schlechter gestellt werden als selbstnutzende Eigentümer. Bei der Förderung von Heizungsumstellungen sind alle induzierten Kosten durch die Bundesregierung zu berücksichtigen.
  • die Umsetzung der Beschlüsse der MPK vom 6./7. November 2023 in puncto Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und einen klaren Zeitrahmen zu benennen, um Hürden abzubauen und Bauleistungen rasch realisieren zu können.
  • das GEG und das geplante Wärmeplanungsgesetz zu synchronisieren. Beide Gesetze müssen Hand in Hand gehen, da sie Entscheidungsgrundlage für Immobilieneigentümer, wohnungswirtschaftliche Unternehmen und Kommunen sind.
  • sich bei den Trilogverhandlungen zur Gebäudeeffizienzrichtlinie der EU (EPBD) dafür einzusetzen, dass die Sanierungsvorhaben realistisch und umsetzbar ausgestaltet werden. Bei den Verhandlungen ist sicherzustellen, dass die Richtlinie keine Mindesteffizienzstandards für Gebäude enthält und Immobilieneigentümer im europäischen Vergleich nicht schlechter gestellt werden.
  • die Streichungen von Bundesfinanzmitteln im Bereich der ländlichen Entwicklung rückgängig zu machen. Die beabsichtigte vollständige Streichung der Mittel des Sonderrahmenplans Ländliche Entwicklung – ohne entsprechende Kompensation bei der regulären GAK – stoppt abrupt Investitionen im ländlichen Raum. Unterstützt wurden unter anderem die Revitalisierung und multifunktionale Nutzung von Gebäuden. Wichtige Grundversorgungseinrichtungen für den ländlichen Raum wie Dorfgemeinschaftshäuser und Ärztehäuser konnten so erhalten und geschaffen sowie der barrierefreie Ausbau bestehender Infrastruktur unterstützt werden.

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