Die Arbeit von Zuhause aus erledigen – das klingt nach einer neuen, zeitgemäßen Art von Arbeit. Doch der Begriff beschreibt nicht das mobile Arbeiten oder Homeoffice, sondern eine ganz spezielle Form der Erwerbsarbeit. Unter Heimarbeit versteht man jede erwerbsmäßige Arbeit, die bei freier Zeiteinteilung in der eigenen Wohnung oder an einer selbstgewählten Arbeitsstätte ausgeübt wird.

Gearbeitet wird für Gewerbetreibende, Zwischenmeister oder andere Auftraggeber, denen die Verwertung der Arbeitsergebnisse überlassen ist. Als Zwischenmeister bezeichnet man Personen, die Aufträge und Arbeit an Heimarbeiter weitergeben, ohne selbst Arbeitnehmer zu sein.

Die Formen der Heimarbeit sind vielgestaltig und unterliegen technologisch bedingt einem ständigen Wandel. Sie reichen von der Holzver- und -bearbeitung über die Herstellung von Musikinstrumenten bis hin zur Teilproduktion für die Automobilindustrie und der Metallverarbeitung. Heimarbeit hat in Sachsen eine weit zurückreichende Tradition, insbesondere in der Spielzeug- und Christbaumschmuckherstellung sowie im Musikinstrumentenbau.

Der Gesetzgeber hat die Heimarbeit unter den speziellen Schutz des Heimarbeitsgesetzes (HAG) gestellt, um die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten vor der Gefahr sozialer Nachteile zu schützen. Daneben gelten weitere Regelungen des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes auch für in Heimarbeit Beschäftigte.

Mindestentgelte und weitere Vertragsbedingungen sind im Einzelnen in sogenannten bindenden Festsetzungen oder in Tarifverträgen geregelt. Die bindenden Festsetzungen sind speziell für den Bereich der Heimarbeit geregelte Mindestanforderungen zur Entlohnung. Sie sind eng an das Tarifvertragsrecht angelehnt.

Der Heimarbeiterschutz soll Menschen, die im häuslichen Umfeld arbeiten, gesetzeskonforme Arbeitsbedingungen und angemessene Bezahlung garantieren. Einen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen und Ansprechpartner in Sachsen finden Sie in der vorliegenden Broschüre.
Mit ihrer Hilfe können sich in Heimarbeit Beschäftigte und Auftraggeber über die wichtigsten geltenden gesetzlichen Regelungen informieren.

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