Die Satzung über die Verwendung der Erbe-Schmidt-Mittel wurde einer Überarbeitung unterzogen. Das Erbe von Frau Johanna Schmidt, einer ehemaligen Sport- und Handarbeitslehrerin aus Grimma, besteht aus einem Kapitalstock und einem Teil frei verfügbarer Mittel. Der Kapitalstock stellt das reine Erbe dar, das durch Hinzubuchen vom Inflationsausgleich wächst. Der frei verfügbare Teil entstand durch Überweisungen der Stadt Grimma für die Einwohner der Eingemeindungen und den Zinserträgen.

Aufgrund der Inflation wurde der frei verfügbare Teil immer weiter reduziert bis er sogar ins Negative fiel. Nach intensiven Vorberatungen wird zukünftig auf den Inflationsausgleich verzichtet und 10.000 Euro pro Jahr ausgeschüttet und für Kultur, Jugend und Sport zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet eine Erhöhung um 4.000 Euro im Vergleich zur vorherigen Satzungsfassung.

Zum Stichtag 1.1.2023 besteht der Nachlass von Doris Olga Johanna Schmidt (geb. Kegel) ausschließlich aus liquiden Mitteln in Höhe von 508.588,94 Euro. Die 1911 in Grimma geborene Frau verstarb 1994 in Goslar. Nach dem frühen Verlust ihres einzigen Sohnes und der Trennung von ihrem Mann bestimmte sie in ihrem Testament die Stadt Grimma als Alleinerbin.

Der Nachlass umfasste eine Eigentumswohnung, Bargeld und eine beträchtliche Menge Schmuck. Seit 1998 existiert die Satzung zur Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus dem „Erbe Johanna Schmidt“ zur Förderung der Jugend, der Kultur und des Sports in Grimma.

Der Zweck der Satzung liegt darin, besondere Aktivitäten im Bereich Kultur, Jugend und Sport zu fördern. Jährlich kann zur besonderen Würdigung ein Johannes-Schmidt-Preis ausgelost werden. Der Jodo-Verein Grimma e.V. richtet kontinuierlich ein Johanna-Schmidt-Turnier aus. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Vermächtnis von Johanna Schmidt sinnvoll und nachhaltig für die Entwicklung der Gemeinschaft in Grimma einzusetzen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar