Die Zentrale Sofortaufnahme der Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen in Leipzig nimmt am heutigen Montag, den 29. Januar, den Betrieb mit sechs Schutzplätzen in einem neuen Objekt wieder auf. Sie ist die einzige 24/7-Frauenschutzeinrichtung in Sachsen, deren Aufgabe die Aufnahme der gewaltbetroffenen Personen rund um die Uhr, eine anschließende Fallklärung und Vermittlung ins Hilfesystem ist.

Vor dem Umzug der Einrichtung wurde das neue Objekt umfangreich saniert, barrierefrei gestaltet und durch Sicherheitstechnik ergänzt. Jetzt finden von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder in den hellen, freundlichen Räumen der Sofortaufnahme rund um die Uhr Schutz und Unterstützung. An die Sofortaufnahme angeschlossenen ist eine zusätzliche Frauenschutzeinrichtung mit acht Schutzplätzen.

Für die Sanierung hatte das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) 179.000 Euro Mittel aus der Förderrichtlinie Chancengleichheit bereitgestellt. Hinzu kommt eine Beteiligung der Stadt Leipzig in Höhe von 12.000 Euro.

Dazu Gleichstellungsministerin Katja Meier: „Ich freue mich, dass nun die zentrale Sofortaufnahme am neuen Standort ihre Arbeit wiederaufnimmt. Dem Team der Sofortaufnahme danke ich, dass sie diese herausfordernde Zeit im Sinne der Klientinnen hervorragend bewältigt haben. Die positiven Entwicklungen im Gewaltschutznetzwerk der Stadt Leipzig sind ein gutes Beispiel dafür, wie viel wir voranbringen können, wenn Land und Kommune vertrauensvoll zusammenarbeiten.

Ich wünsche mir, dass diesem Beispiel im Sinne des Betroffenenschutzes viele weitere Kommunen folgen. Gewaltschutz ist kein ‚nice to have‘ – sondern eine Selbstverständlichkeit. Dass wir schutzbedürftigen Menschen, dass wir Opfern von Gewalt in ihrer Not helfen und unterstützen, muss auf allen politischen Ebenen zweifellos sein und gehen wir Hand in Hand an.“

Gemeinsam mit der Stadt Leipzig plant der Freistaat Sachsen weitere Maßnahmen, das Angebots- und Unterstützungsnetz für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen zu verbessern. So ist beabsichtigt, bis zum Sommer eine weitere Beratungsstelle für Betroffene häuslicher Gewalt in Trägerschaft der Kommune zu eröffnen.

Dazu Dr. Martina Münch, Beigeordnete für Soziales der Stadt Leipzig: „Häusliche Gewalt hat schwerwiegende Auswirkungen auf die betroffenen Frauen und oftmals auch auf ihre Kinder. Die systematische Untergrabung des Selbstwertgefühls und ein Leben in ständiger Angst und Bedrohung sind eine enorme Belastung für die körperliche und psychische Gesundheit. Die Zahl der Frauen, die Unterstützung suchen, ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Deshalb soll eine weitere Kriseninterventions- und Beratungsstelle in Leipzig eingerichtet werden.“

Bereits im September 2023 konnte die spezialisierte Fachberatungsstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt beim Träger Frauen für Frauen e.V. durch eine Landesförderung von 120.000 Euro aufbauend auf die bereits vorhandene kommunale Förderung von 100.000 Euro ihre Arbeit deutlich ausweiten. Zudem wird seit Juni 2023 beim Träger Bellis e.V. ein Angebot zur „Beratung für queere Betroffene von sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung“ durch die Stadt Leipzig mit 43.000 Euro jährlich gefördert.

Neben den ambulanten Beratungsangeboten verfügt die Stadt Leipzig in vier Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen über insgesamt 51 Schutz- beziehungsweise Familienplätze. Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz Istanbul-Konvention) empfiehlt einen Schutzplatz auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Hintergrund

Seit Februar 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz Istanbul-Konvention, geltendes Recht in Deutschland. Mit dem aktuellen Koalitionsvertrag hat die sächsische Staatsregierung diesen Auftrag angenommen, bedarfsgerechten Schutz für jene bereitzustellen, die in besonderem Maße geschlechtsspezifische Gewalt erfahren.

Derzeit schreibt das SMJusDEG den Landesaktionsplan (LAP) bezüglich des Gewaltschutzes unter Berücksichtigung der Anforderungen der Istanbul-Konvention fort. Die Ergebnisse der im April 2023 vorgestellten „Dunkelfeldstudie zur Viktimisierung von Frauen durch häusliche Gewalt, Stalking und sexualisierte Gewalt“ fließen in diesen Prozess ein.

Die Studie ist die erste sachsenweite Erhebung geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie stellt unter anderem dar, dass 45 Prozent der Befragten häusliche Gewalt auf psychischer Ebene und 35 Prozent auf körperlicher Ebene erlebt haben. Etwa jede dritte Befragte hat körperliche und/oder sexuelle Übergriffe innerhalb der Partnerschaft erfahren. Wenn Kinder in der Beziehung vorhanden sind, richtet sich in der Hälfte der Fälle Gewalt auch gegen sie.

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