Die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung dient seit fünf Jahren der Stärkung des sozialen Angebots in Landkreisen und kreisfreien Städten. Für die Jahre 2019 bis 2023 wurden insgesamt rund 230 Millionen Euro bewilligt. Diese Fördermittel wurden von allen 13 sächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten in Anspruch genommen. Für das Jahr 2024 sind bereits rund 42 Millionen Euro bewilligt.

Sozialministerin Petra Köpping: „Wir sind damit dem Ziel – die Förderverfahren zu vereinfachen und die Unterstützung schnell und unbürokratisch den Entscheidungsträgern vor Ort zukommen zu lassen – einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Wir sehen darin große Chancen für ein Agieren ‚auf Augenhöhe‘ zwischen Zuwendungsgebern und Zuwendungsempfängern, damit wir uns gemeinsam mit den Kommunen den wichtigen und dringenden Herausforderungen vor Ort und im ländlichen Raum stellen können.“

Die Gelder werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten für unterschiedliche Projekte in ihren Regionen genutzt. Im Förderbereich des Ehrenamtlichen Engagements wurden beispielsweise im Landkreis Bautzen die Fördermittel zum Beispiel durch den Handballverein Oberlausitz Cunewalde e.V. für die Anschaffung einer mobilen Torwand genutzt. Diese kommt im Nachwuchstraining und zur Vereinspräsentation zum Einsatz, womit besonders auf das Thema Ehrenamt im Sportverein aufmerksam gemacht wird.

Der Verein New Chapter e.V. hat für den Betrieb einer Kleiderkiste für bedürftige Kinder und Jugendliche in der Stadt Flöha mit Unterstützung vom Landkreis Mittelsachsen durch das Kommunale Ehrenamtsbudget z.B. Kleiderbügel und Kleiderständer erhalten. Der Landkreis Görlitz hat den Ausbildungsverbund Pflege e.V. mit Mitteln des Pflegebudgets 2020 auf den Weg gebracht und begleitet diesen seitdem mit verschiedenen Unterstützungsprojekten und kleineren Erweiterungen.

Hintergrund

Die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung wird auf Grundlage des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes erlassen. Dieses Gesetz soll dem berechtigten Interesse der Kommunen an einer Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit und der Erweiterung ihrer Gestaltungsspielräume Rechnung tragen. Die Eigenverantwortung der Kommunen wird in den ausgewählten Bereichen dadurch erheblich erhöht und gibt ihnen die Chance, gezielte Projekte in ihrer Region für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates zu fördern.

Die Erhöhung des kommunalen Gestaltungsspielraums einerseits bedingt andererseits natürlich eine Reduzierung des staatlichen Einflusses und der zielgenauen Steuerung. Dieses auszubalancieren ist eine große Herausforderung. Dem wird damit begegnet, dass in der Verordnung die Zuwendungszwecke, Fördergegenstände und Zuwendungsvoraussetzungen verbindlich geregelt werden. Ferner kann das Sozialministerium im Rahmen von Fachempfehlungen den Kommunen Anregungen und Hinweise in den einzelnen Förderbereichen geben.

Im Jahr 2019 wurde die Sächsische Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO) erstmalig erlassen. Dem Sozialministerium wurde damit die Möglichkeit eröffnet, außerhalb vom bisherigen Zuwendungsverfahren, den Kommunen in bestimmten Bereichen die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel als pauschalierte zweckgebundene Zuwendungen zu gewähren. Die erste Fassung der Verordnung war ab dem 22. Januar 2019 gültig.

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