Wie geht es nun mit dem Stadtbad weiter? - Erste Kaufinteressenten haben sich auf der Expo Real gefunden. Aber wie geht die Stadt mit der Förderstiftung Stadtbad um? - Die L-IZ hat nachgefragt. Robert Staacke, persönlicher Referent des Wirtschaftsbürgermeisters, hat geantwortet.

Wie bewerten Sie unter dem Beschluss des Stadtrates für einen Verkauf der Immobilie im Jahre 2005 nachträglich den Einsatz von ca. 1,8 Millionen aus Steuergeldern finanzierten Fördermitteln, welche ausschließlich Kommunen für städtische Bauten erhalten?

Im Rahmen des Konjunkturpaketes II erfolgte von 2010 bis 2012 die energetische Dachsanierung mit einem Investitionsvolumen von rd. 2,25 Mio. EUR, davon 1,396 Mio. EUR Fördermittel des Bundes und 850.000 EUR Eigenmittel der Stadt Leipzig. Diese Mittel wurden aufgebracht, damit das Gebäude weiterhin erhalten werden kann. Ansonsten hätte der Abriss des Objektes gedroht.Besteht die Möglichkeit, dass die gezahlten Fördergelder bei dem offenbar durchgängig parallel vorbereiteten Verkauf der Immobilie seitens der Stadt Leipzig bei einem erfolgenden Verkauf nachträglich rückerstattet werden müssen?

Die Unterstellung, dass der Verkauf der Immobilie bereits parallel zur energetischen Dachsanierung geplant wurde, wird vehement zurückgewiesen. Die Notwendigkeit des Verkaufs resultiert allein aus dem ermittelten Finanzierungsbedarf für eine vollständige Sanierung und dem Fakt, dass die Stadt Leipzig diese Mittel in der aktuellen Finanzsituation und vor dem Hintergrund der Bedarfe im Sozialbereich, insbesondere im Kita- und Schulhausbau, derzeit nicht aufbringen kann. Auch über Spenden oder weitere Fördermittel ist eine umfassende Sanierung des Objektes und anschließende Nutzung als Badeort nicht möglich.

Wie erklären Sie sich den Verkaufspreis in Höhe von 500.000 Euro, nachdem allein die Förderstiftung somit unter Einsatz von Geldern in Höhe von rund 3 Millionen Euro die Immobilie seit der Vorlage der Nutzungskonzeption im Jahre 2011 als Ganzes aufgewertet hat?

Uns ist nicht bekannt, dass die Förderstiftung seit dem Jahr 2011 3 Mio. EUR in das Objekt investiert hat. Es wird auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen!

Das Mindestgebot (!) für die Ausschreibung beträgt 500.000 EUR. Dieses entspricht dem Verkehrswert des Objektes, welcher durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt wurde. Das Objekt soll im Höchstgebotsverfahren veräußert werden, d.h. der Kaufpreis kann das Mindestgebot übersteigen.

Wie beurteilen Sie die Frage, inwieweit die steuerlichen Begünstigungen der Spender an die Stadtbad-Stiftung durch das Finanzamt rückgefordert werden könnten?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich dazu bitte an die Förderstiftung oder an das Finanzamt.

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