Es gibt einen SPD-Antrag, der geistert schon seit Oktober 2012 durchs Verfahren: "Beseitigung der Gefahrenstelle Ausgänge Hauptbahnhof". Zwischenzeitlich gab es auch schon mal eine Stellungnahme der Verwaltung dazu. Auch die CDU-Fraktion klinkte sich ein. Jetzt bekam die SPD-Fraktion, nachdem sie ihren Antrag noch einmal modifiziert hatte auch eine neue - modifizierte Antwort. Grundtenor: Bitte Geduld! Es gibt keine einfache Lösung.

Denn wenn man es so machen würde, wie es sich die SPD dachte, wäre es irgendwie rechtswidrig. Findet zumindest das Dezernat Stadtentwicklung und Bau.

In seiner Stellungnahme von vor einem Jahr hatte das Dezernat erklärt, die beiden Übergänge / Ausgänge vor der Ost- und der Westhalle des Hauptbahnhofes wären eigentlich auch kein Gefahrenschwerpunkt.

“Der Bereich um die Ausgänge des Hauptbahnhofes weist ein hohes Verkehrsaufkommen von Verkehrsteilnehmern verschiedener Verkehrsarten auf, die mit einem entsprechenden Konfliktpotenzial einhergeht. Dennoch kann bisher keine Unfallhäufung der Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern dargestellt werden”, hieß es damals. “Die Bereiche vor den Ausgängen sind mit Sonderweg Fußgänger (Zeichen 239 Straßenverkehrs-Ordnung) mit dem Zusatz Radfahrer frei gekennzeichnet. Verkehrsrechtlich bedeutet das, dass der Fußgänger Vorrang hat und der Radfahrer hier nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Die Pflichten sind also klar geregelt und liegen eigentlich eindeutig beim Radfahrer.”

Und wie es aussieht, halten sich die Radfahrer auch daran und fahren eifrig Slalom um Fußgänger und Wartende und seit einiger Zeit auch diverse Hundebesitzer, die hier ihr kleines Camp aufgeschlagen haben. “Auch unter Beachtung der Grundregel der Straßenverkehrs-Ordnung im § 1 ‘Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme’ und der vorzufindenden Situation mit den Bereich querenden Fußgängern gibt es keine Anhaltspunkte, dass die Radfahrer ihren Pflichten nicht nachkommen können”, stellte das Dezernat 2013 fest. “Das Einfordern der gegenseitigen Rücksichtnahme entspricht zudem den Grundgedanken des ‘Shared Space’, der verschiedentlich für bestimmte Bereiche des Stadtverkehrs befürwortet wird.”
Dennoch wollte man weiter prüfen, “wie – unter Abwägung aller verschiedenen Belange – in diesem Bereich eine Optimierung der Verkehrssituation erreicht werden kann.” Auch unter Berücksichtigung von Ideen aus dem Bürgerwettbewerb “Ideen für den Stadtverkehr”.

Die sollten dann im Rahmen des geplanten Workshops zur Gestaltung des Promenadenrings diskutiert und geprüft werden. Der hat freilich noch nicht stattgefunden. Es ist wieder ein Jahr ins Land gegangen. Die SPD hat ihren Antrag am 26. März 2014 aufgefrischt, das Planungsdezernat antwortet wieder und betont diesmal die Rechtslage: “Eine Markierung eines Gehweges ist nach StVO nicht rechtskonform, ebenfalls entfaltet eine Einfärbung eines Fußweges keinen Rechtscharakter. Der Bereich ist, wie in anderen Städten auch praktiziert, als ‘Shared Space’ zu betrachten.” Dabei verweist das Dezernat sogar auf Wikipedia – zieht sich dort aber nur die Bedeutung “gemeinsam genutzter Raum” heraus.

Fußgänger und Radfahrer dürften sich dabei gemeinsam veralbert fühlen, denn diese Art “Shared Space” gibt es überall in Leipzig, wo Fußgänger und Radfahrer gemeinsam auf ein Stück Randweg gedrängt werden. Aber in der Planungsbedeutung ist er hier falsch verwendet. Das ist auch bei Wikipedia so zu lesen, denn “Shared Space” ist “vom Verkehr dominierter öffentlicher Straßenraum”, der durch Verzicht auf die Trennung der Verkehrsarten zu mehr Rücksicht zwingt. Und hier ist wirklich Straße gemeint, nicht Fußweg.

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“Weitere Verbesserungen wären nur durch generelle Umbauten zu erzielen (Radfahrerführung auf einem Radstreifen in den heutigen Fahrspuren, der Fußgänger wartet an der Gehwegkante), die aber Umgestaltungen im gesamten Bereich des Hauptbahnhofes, des Promenadenringes mit allen Signalanlagen zur Folge hätten (hätte auch Auswirkungen auf den dichten Straßenbahnverkehr und die Koordinierung des Kfz-Verkehrs)”, macht sich das Dezernat diesmal tatsächlich die Mühe zu erklären, warum nicht geht, was sich SPD und CDU so sehr wünschen: eine deutlich markierte Trennung von Radweg und Fußweg. “Das Thema wurde im Workshop im Rahmen des Bürgerwettbewerbs ‘Ideen für den Stadtverkehr’ zur ‘Zukünftigen Gestaltung des Promenadenrings’ diskutiert und der heutige Zustand auch von der auswärtigen Fachkompetenz als akzeptable Lösung eingeschätzt.”

Und einfach beschließen, dass markiert wird, könne der Stadtrat auch nicht. “Bezüglich Beschlusspunkt 1 macht die Verwaltung darauf aufmerksam, dass eine Beschlussfassung des Stadtrates dazu lediglich als Prüfauftrag möglich wäre. Die Umsetzung der beantragten Markierungen würde in verkehrsrechtliche Belange eingreifen, bei denen es sich um weisungsgebundene Angelegenheiten auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung handelt.”

Klingt nach einem Dilemma. Und wenn schon auswärtige Experten sagen, dass das die bestmögliche aller Lösungen ist, dann wird schon alles seine Ordnung haben.

Und so lautet der Verwaltungsvorschlag: “Die Verwaltung empfiehlt ‘Ablehnung’.”

Wikipedia zu “Shared Space”:
http://de.wikipedia.org/wiki/Shared_Space

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