Da haben wir doch tatsächlich die Richtigstellung in der LVZ überlesen. Am 5. April hatte die Zeitung mal wieder alle Pferde scheu gemacht und getitelt: „Das Neuseenland steht auf der Kippe“. Und im Text wurde dann trocken behauptet, die Landesdirektion Sachsen beabsichtige die komplette Sperrung des Floßgrabens. Die Richtigstellung gab’s am nächsten Tag – ganz klein auf Seite 16.

Stand aber nicht „Richtigstellung“ drüber, sondern: „Floßgraben-Sperrung: Land gibt Entwarnung“. Als hätte man vorher tatsächlich damit geliebäugelt. Der kleine Text der LVZ: „Die Landesdirektion Leipzig hat keine Pläne zur Sperrung des Floßgrabens. Das betonte Sprecher Holm Felber gegenüber der Leipziger Volkszeitung. Anders als gestern im Beitrag zur Zukunft des Neuseenlands berichtet, gebe es keine entsprechenden Erwägungen bei der Landesdirektion. ‚Wir haben so etwas niemals in Betracht gezogen‘, so Felber. Eine Schließung des Gewässers falle ohnehin nicht in den Aufgabenbereich der Landesbehörde.“

Wie gesagt: Das hatten wir überlesen. Und trotzdem ein ganzes Fragenpaket an die Landesdirektion geschickt. Hätte ja sein können. Immerhin sitzt ja Rita Fleischer, mit der die LVZ zuvor gesprochen hatte, als Vertreterin der IHK in der Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland, wo auch die Landesdirektion mit am Tisch sitzt. Da sollte man eigentlich wissen, was die Anderen in der Gruppe jeweils planen.

Hätte ja auch sein können, die Landesdirektion hat besondere Gründe gefunden, derart vorzugehen und eine Komplettsperrung des erst aufwendig wieder durchlässig gemachten Gewässers zumindest in Erwägung zu ziehen. Schwer vorstellbar, denn damit würde ja nicht nur eine sensible, sondern auch beliebte Wasserader zum Cospudener See gesperrt. Auch Naturfreunde paddeln hier gern und vorsichtig.

Jana Klein, die für den Direktionsbereich Leipzig zuständige Pressesprecherin, hat uns das ganze Thema mal aufgedröselt. Und die Antwort auf unsere Frage „Bedeutet die Aussage, dass die Landesdirektion überlegt, den Floßgraben tatsächlich für die Brutsaison komplett zu sperren? Oder ist sogar eine Totalsperrung für Boote angedacht? Wie ernsthaft sind diese Überlegungen?“ war dann eindeutig.

„Die Landesdirektion Sachsen hat zu keinem Zeitpunkt die Forderung nach einer ‚Schließung‘ des Floßgrabens erhoben und wird dies auch zukünftig nicht tun. Die temporäre Sperrung des Floßgrabens erfolgt auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig“, betonte Jana Klein und verriet uns dann die oben zitierte Richtigstellung in der LVZ.

So entfiel dann die Frage nach den möglichen Gründen für eine Sperrung des Floßgrabens. Auch auf die Frage „Gibt es Überlegungen der Landesdirektion, die Auflagen, die die Umweltschutzbehörde der Stadt verhängt, zu verschärfen?“ gab es ein klares „Nein“.

Hätte ja sein können. Immerhin waren ja die Übertretungen der in der Allgemeinverfügung benannten Verbote immer wieder Diskussionsgegenstand, auch konnte gerade in Spitzenbelastungszeiten kaum kontrolliert werden, ob und wie die Verfügung auch eingehalten wurde. Aber in den Abwägungsprozess der Stadt Leipzig zwischen Naturschutz und Wassersportnutzung des Floßgrabens will sich die Landesdirektion derzeit nicht einmischen.

Jana Klein: „Es handelt sich hier um eine originäre Aufgabe der Stadt Leipzig. Eine inhaltliche Befassung der Landesdirektion Sachsen mit dem der Entscheidung zur neuen Allgemeinverfügung zugrunde liegenden Abwägungsprozess hat nicht stattgefunden und ist derzeit auch nicht beabsichtigt.“

Und sie fügt hinzu: „Die LDS geht davon aus, dass die Stadt Leipzig nach dem Erlass der aktuellen Allgemeinverfügung einen sachgerechten Vollzug und damit die Durchführung von effektiven und sanktionsfähigen Kontrollen zur Durchsetzung der Verbote der Allgemeinverfügung gewährleistet.“

Und so bleibt auch die Ausgabe von Sondergenehmigungen für gewerbliche Nutzung im Floßgraben – wie eben für Fahrgastboote und Bootsverleihe – eine Angelegenheit der Unteren Wasserbehörde, des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig: „Beim Floßgraben handelt es sich um ein nicht schiffbares Gewässer“, betont Jana Klein deshalb. „Ob der Gemeingebrauch einzuschränken ist und wer den Floßgraben wann, unter welchen Bedingungen befahren oder nicht befahren darf obliegt allein der Entscheidung der zuständigen Wasserbehörde (Stadt Leipzig).“

Und das betrifft dann auch das extra für flache Gewässer konstruierte Leipzig-Boot, mit dem die Firma Rana-Boot unterwegs ist. Ob die beiden motorgetriebenen Wasserfahrzeuge „Henriette“ und „Marianne“ den Floßgraben befahren dürften oder nicht, so Jana Klein, auch das entscheidet das Leipziger Amt für Umweltschutz.

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Als Dienst-, Rechts- und Fachaufsichtsbehörde kann die LEDs natürlich jederzeit ihr Rechtsauffassung kundtun. Im Zweifel landet ein Verfahren auf ihrem Tisch. Sie muß es natürlich nicht.
Sie kann es auch gar nicht, wenn die LDS im Wortsinn mit im Boot sitzt. Im Steuerhaus sogar. Ach nein, es heißt ja “Steuerungsgruppe”. Könnte es da irgendwelche Interessenkonflikte geben?
Die LDS wollte nicht umsonst schon vor 2 Jahren aus dieser Quasi-Behörde aussteigen.
Gegen deren Existenz, also die der sogenannten Steuerungsgruppe, die LDS vorgehen müßte. Den für dieses Konstrukt gibt es keine rechtliche Grundlage.

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