Seit Jahren stellen Autofahrer ihre Fahrzeuge in der Körnerstraße quer zur Fahrbahn ab. Jetzt will das Leipziger Ordnungsamt diese Praxis beenden. Die Verkehrsüberwachung klemmte den Autofahrern Zettel hinter die Scheibenwischer und droht mit Bußgeldern.

Das Leipziger Ordnungsamt geht gegen Quer-Parker in der Körnerstraße in der Südvorstadt vor. An ihren schräg zur Fahrbahn abgestellten Fahrzeugen fanden die Autofahrer am Montagmorgen einen Zettel des Ordnungsamtes vor. Der Zettel klemmte hinter den Scheibenwischern und sah folgendermaßen aus:

Die Nachricht vom Ordnungsamt. Foto: Karli.blog/Alexander Laboda
Die Nachricht vom Ordnungsamt. Foto: Karli.blog/Alexander Laboda

„Ausnahmsweise“ kein Verwarngeld

Die Verkehrsüberwachung informierte die Fahrzeughalter darüber, dass durch das Querparken „eine Behinderung des Straßenverkehrs“ eintrete. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmsweise sehe das Amt aber davon ab, ein Verwarngeld zu erheben. Aber: „Zukünftig erfolgt bei gleichem Vergehen die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit mit entsprechendem Verwarngeld.“

Das Amt beruft sich auf die Straßenverkehrsordnung. Im zitierten Absatz heißt es dort im ersten Satz: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“ Die Verwaltung ist also offenbar im Recht.

Autofahrer verständnislos

Ein Anwohner, der den Karli.blog auf die Zettel aufmerksam machte, zeigte sich dennoch überrascht und verständnislos. Denn auf der Körnerstraße werde seit sehr vielen Jahren auf diese Weise geparkt – bislang ohne Beanstandungen. Außerdem werde das Vorgehen des Ordnungsamtes dazu führen, dass etliche Stellflächen für Autos wegfallen.

Dieses Argument ist nicht von der Hand zu weisen. Allein auf dem westlichen Teil der Körnerstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Dufourstraße parken auf einer Straßenseite regelmäßig mehr als 60 Autos quer. Wenn diese nun plötzlich längs zur Fahrbahn stehen, dürfte sich die Zahl der Stellflächen in etwa halbieren.

Ist die Fahrbahn verengt? Um diese Frage geht es wohl am Ende. Foto: Karli.blog/Alexander Laboda
Ist die Fahrbahn verengt? Um diese Frage geht es wohl am Ende. Foto: Karli.blog/Alexander Laboda

Ordnungsamt um Stellungnahme gebeten

Der Karli.blog hat bei der Stadtverwaltung angefragt, warum das Ordnungsamt gerade jetzt aktiv wird und welche Straßen gegebenenfalls noch betroffen sind. Außerdem hat der Karli.blog um eine Stellungnahme zum Mangel an Stellflächen gebeten. Sobald die Verwaltung reagiert, werden die Antworten veröffentlicht.

In Hinblick auf das drohende Verwarngeld lässt sich immerhin bereits eine Aussage treffen. Laut der Internetseite Bußgeldkatalog.de wird das Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro geahndet.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Es gibt 3 Kommentare

@Uwe: Generell hast du natürlich Recht, ABER:

Mal andersrum gedacht: Die Anwohner hatten jahrelang genug* Stellplätze. Sie sind also nicht dahin gezogen, wo es keine gibt, oder haben sich ein Auto angeschafft, obwohl es keinen Stellplatz gibt, sondern es gab ja genug* Raum.
Der wird jetzt “künstlich” verknappt. Das ist ein Unterschied.

Und, ja es müssten vermutlich Schilder mit VZ 2402 (sind die offiziell oder nur von Schilderpressen?) aufgestellt werden.

Andererseits können die Anwohner auch auf das Gewohnheitsrecht hinweisen, und damit noch einige Zeit durchkommen.

* gehen wir vereinfacht davon aus, dass “doppelt so viele Stellplätze” ausreichend waren. Letztlich hat ja jedes Auto einen Platz gehabt und schwebte nicht irgendwo in der Luft.

Auch ne, wenn der “Straßenverkehr” behindert wird, wird man munter? (Gut, nur mit Einschränkung: Schon nach wenigen Jahrzehnten.) Aber Fußwege und Radwege sind anscheinend stadtweit zum Parken freigeben, ist ja kein echter Straßenverkehr, der behindert wird. Dafür heißt das untätige Amt jetzt Polizeibehörde und man hat Schlagstöcke, sorry Rettungsmehrzweckstöcke.

Wäre ja was neues, wenn in Leipzig konsequent gegen Falschparker vorgegangen würde! Das “Argument” der fehlenden Stellplätze ist keines, denn es gibt schlicht keinen Anspruch auf solche! Der Besitz eines Autos begründet keine Rechte, sondern ist mit der Pflicht verbunden, die Gesetze (u. a. die StVO) zu beachten. Wer mit einem Auto wo hin zieht, oder sich ein Auto anschafft, wo kein Platz dafür ist, ist selber schuld und kann nicht die Allgemeinheit heranziehen, seiner Not abzuhelfen!

Schreiben Sie einen Kommentar