Das APRIL-Netzwerk (Anti-Privatisierungs-Initiative Leipzig) hat vor einiger Zeit eine Diskussion über eine "Privatisierungsbremse" für die Stadt Leipzig angeregt. Diese "Privatisierungsbremse" - als Pendant zur "Schuldenbremse" - soll verhindern, dass in der Zukunft gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger bzw. nur mit knappen Mehrheiten im Stadtrat wichtige Vermögenswerte, beispielsweise kommunale Unternehmen, veräußert werden.

Nun – so kündigt das APRIL-Netzwerk an – liegt nun ein konkreter Entwurf für ein Bürgerbegehren vor, bei dessen Umsetzung eventuelle Privatisierungsentscheidungen zukünftig nur noch durch einen breiten Konsens im Stadtrat möglich wären.

Auch wenn die Privatisierungs- und Verkaufspläne der Stadt und den kommunalen Unternehmen zur Zeit überschaubar scheinen – der finanzpolitische Druck werde angesichts der aktuellen Entwicklungen ohne Zweifel wieder größer werden. Das Netzwerk will deshalb etwas tun, um für die Zukunft vorbereitet zu sein.
“Den vorliegenden Entwurf und weitere Vorschläge wollen wir am Dienstag diskutieren und abwägen ob wir ein neues Bürgerbegehren initiieren. Klar ist, dass ein solches Unternehmen nur mit einem breiten Netzwerk erfolgreich sein kann. Darum laden wir recht herzlich alle interessierten Leipziger am Dienstag, den 6.11. um 19:30 Uhr in den Saal des Volkshauses ein. Wir wollen diesen Entwurf gemeinsam diskutieren und das Ob und das Wie der nächsten Schritte zu einem Bürgerbegehren besprechen”, so die Vertreter des Netzwerks.

Aus dem APRIL-Netzwerk war bereits 2007 die Initiative “Stoppt den Ausverkauf unserer Stadt” hervorgegangen, die dem von CDU, SPD und FDP angestrebten Teilverkauf der Leipziger Stadtwerke ein Bürgerbegehren entgegensetzte. Am 27.Januar 2008 stimmten 170.621 Leipziger in einem Bürgerentscheid ab und erteilten den Privatisierungsplänen eine deutliche Absage. Knapp 88 Prozent votierten für den Erhalt der großen kommunalen Unternehmen im Eigentum der Stadt. Im Vorfeld hatten über 40.000 Leipziger für ein Bürgerbegehren unterschrieben.

Ähnlich stark müsste auch diesmal der Zuspruch sein, damit es zum Bürgerentscheid kommen kann. In § 25 der Sächsischen Gemeindeordnung heißt es dazu: “Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann schriftlich von Bürgern der Gemeinde und von nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von 15 vom Hundert der Bürger der Gemeinde und der nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Wahlberechtigten unterzeichnet sein; die Hauptsatzung kann ein geringeres Quorum, jedoch nicht weniger als 5 vom Hundert festsetzen. Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist.”

Über das beabsichtigte Bürgerbegehren informiert das APRIL-Netzwerk am Dienstag, 6. November, 19:30 Uhr im Volkshaus, Karl-Liebknecht-Straße 30/32, Saal 5. Etage

www.april-netzwerk.de
www.buergerbegehren-leipzig.de
www.kommunal-ist-optimal.de

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