Ab dem 12. November erhalten alle Stadträtinnen und Stadträte, wie vom OBM angekündigt, die Möglichkeit, Einsicht in die Fallakten des Sonderprojektes "Gesetzliche Vertretung" zu nehmen. Einen entsprechenden Antrag dazu hatten 43 Stadträte gestellt. Die für die Akteneinsicht notwendigen Vorbereitungen sollen in der kommenden Woche abgeschlossen sein, teilt die Stadtverwaltung mit.

“Da hier personenbezogene Daten betroffen sind, befinden wir uns in einem rechtlich sensiblen Bereich. Allerdings kann der Stadtrat sein Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung nur wahrnehmen, wenn er umfassend informiert wird. Deshalb habe ich dem Stadtrat von Beginn an größtmögliche Transparenz zugesagt und dabei bleibt es auch”, so Oberbürgermeister Burkhard Jung. Die Stadtverwaltung werde unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in alle Akten Einsicht gewähren und weiterhin kontinuierlich über den Fortgang der Arbeit des Sonderprojektes informieren.

Unverändert keine Weitergabe von Unterlagen soll dagegen an den “2. Untersuchungsausschuss kriminelle und korruptive Netzwerke in Sachsen” erfolgen, der seinerseits einen entsprechenden Beweisbeschluss gefasst hatte.

Der Untersuchungsausschuss hat den Verdacht, die Vorgänge um die “Herrenlosen Häuser” in Leipzig könnten mit den vom Ausschuss untersuchten Vorgänge im “Sachsensumpf” zu tun haben.

Leipzigs Verwaltungsspitze geht davon aus, dass dem nicht so ist. Das aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen von Stadt und Untersuchungsausschuss in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Staatsrechtlers Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Peter Schneider kommt zu dem Ergebnis, dass eine Weitergabe der begehrten Unterlagen unter anderem deshalb rechtswidrig sei, weil sie eben nicht vom Untersuchungsauftrag des Ausschusses umfasst sei.
“Das Gutachten bestätigt die auch von der Stadt Leipzig vertretene Rechtsauffassung. Der Stadtrat ist das Gremium, um Unterlagen einzusehen und die Aufarbeitung zu begleiten”, so Oberbürgermeister Burkhard Jung. Dem Untersuchungsausschuss stehe eine solches Befassungsrecht im Bereich der weisungsfreien Selbstverwaltung nicht zu.

Das Sonderprojekt “Gesetzliche Vertretung” entstand im Ergebnis des Prüfungsberichtes zu den sogenannten Herrenlosen Grundstücken, in dem das Rechnungsprüfungsamt gravierende Bearbeitungsmängel bei Grundstücken mit unbekannten Eigentümern bzw. Eigentümern unbekannten Aufenthaltes feststellte. Seine Aufgabe ist es, sämtliche Veräußerungen vollumfänglich nachzuprüfen. Nicht oder nicht vollständig durchgeführte Eigentümerermittlungen werden nachgeholt. Ausgekehrte Beträge werden überprüft und gegebenenfalls korrigiert, teilt die Verwaltung mit. Bei Minderzahlungen erfolge eine Nachzahlung an die Betroffenen. Umgekehrt würden Überzahlungen, soweit rechtlich möglich, zurückgefordert. Fehlende Zinsbeträge sollen nachgezahlt werden.

Das Projekt ist räumlich und sachlich getrennt vom Rechtsamt der Stadt Leipzig tätig und dem Oberbürgermeister direkt unterstellt.

Das Gutachten von Prof. Schneider findet man hier:
www.leipzig.de/imperia/md/content/01-2_medien_kommunikation_stadtbuero/news/Rechtsgutachten-Sonderprojekt-Gesetzliche-Vertretung.pdf

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