Noch eine schöne Frage, die am 23. Januar eigentlich auf der Tagesordnung des Stadtrates stand, die die Verwaltung dann aber doch lieber schriftlich beantwortete. Welche Bußgelder hat denn die Stadt Leipzig 2012 eigentlich eingenommen? Immerhin hatte ja da ein FDP-Abgeordneter in Dresden so das Gefühl, die Kommunen drehen einfach mal an der Bußgeldschraube, um ihre klammen Haushalte zu füllen. Also fragte die FDP-Fraktion im Leipziger Stadtrat nach.

Die Antwort des Dezernats Umwelt, Ordnung, Sport: Vorbehaltlich des noch ausstehenden Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2012 wurden Gesamterträge in Höhe von 9.914.436 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern gebucht.

Darin enthalten sind alle Verkehrsordnungswidrigkeiten (einschließlich Unfälle) und allgemeine Ordnungswidrigkeiten, unabhängig davon, ob die Anzeigen durch gemeindliche Vollzugsbedienstete, Polizei oder Privatpersonen oder andere Behörden erstattet wurden.

Die FDP wollte das dann noch ein bisschen aufgedröselt haben nach Ruhendem Verkehr (Umweltplakette, Parkverstöße etc.), Fließendem Verkehr (Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsverstöße) und Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten. Daran wäre ja zumindest ablesbar, ob die Stadt wirklich mit fleißigem Knöllchenverteilen die Kasse auffüllt.

Zwar kommt auf die Verwarnung im Ruhenden Verkehr die höchste Fallzahl: 242.787 Mal schritten die Politessen zur Tat. Aber da dahinter fast nur niedrige Gebühren stehen – in der Regel 10 bis 15 Euro pro Fall – kamen so nur 3.472.879 Euro zusammen. Wesentlich teurer wurden die Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr – das Fahren bei Rot bzw. diverse Geschwindigkeitsüberschreitungen. 158.016 Fälle wurden gezählt, was 5.658.278 Euro in die Kassen brachte. Die bei 5.567 Unfällen registrierten Ordnungswidrigkeiten brachten weitere 470.328 Euro ein. Und für die verbleibenden 7.900 Allgemeinen Ordnungswidrigkeiten wurden 329.150 Euro fällig.Wieviele Buß- und Verwarngeldverfahren aufgrund von Formfehlern, Verfristung etc. nicht eingeleitet werden konnten, kann die Stadt gar nicht beziffern.

“Eine statistische Erfassung dazu erfolgt nicht, zumal eine Vielzahl unterschiedlicher und oft nicht durch die Stadt Leipzig zu beeinflussender Faktoren dazu führen kann, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Betroffenen nicht vor Eintreten der
Verfolgungsverjährung eingeleitet oder rechtskräftig abgeschlossen wird”, versucht das Ordnungsdezernat diese Problematik zu erläutern. “In erster Linie sind notwendige Ermittlungen zum Aufenthalt oder – bei Kennzeichenanzeigen zu Verkehrsordnungswidrigkeiten – zunächst zum Betroffenen überhaupt zu nennen, wozu oft Amtshilfe anderer Behörden bundesweit oder auch im Ausland in Anspruch genommen werden muss. Ungeachtet dessen könnte auch bei Vorliegen entsprechender Angaben keine seriöse Aussage über dadurch ‘entgangene’ Einnahmen getroffen werden, da die Festsetzung der Geldbuße die Würdigung der Umstände des Einzelfalls und damit einen ermittlungsseitigen Verfahrensabschluss voraussetzt.”

Um eine komplette Erfassung gehe es bei diesen Fällen auch gar nicht, erläutert das Dezernat dann noch auf die Nachfrage hin, was man denn tun wolle, um diese “entgangenen Einnahmen” zu minimieren.

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“Der Gesetzgeber bezweckt mit der Ahndung begangener Ordnungswidrigkeiten in erster Linie, die Betroffenen zu einer Änderung ihres Verhaltens zu bewegen und so künftigen Verstößen entgegen zu wirken. Dies setzt eine rechtlich korrekte und zeitnahe Bearbeitung voraus. Verkehrsordnungswidrigkeiten müssen dem Betroffenen dazu innerhalb von drei Monaten vorgehalten werden, aber auch bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, wo sich die Verjährungsfristen zwischen sechs Monaten und drei Jahren bewegen, dient eine zeitnahe Verfahrensführung nicht nur diesem Anliegen, sondern senkt auch den Aufwand der Verwaltung für diesen Vorgang deutlich.”

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