Mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 änderte die sächsische Landesregierung auch die Regeln für die Verteilung der Kulturraumgelder. Für Leipzig war es eher eine Kürzung. Noch im Herbst 2010 ging der Fachausschuss Kultur in Protest. Danach standen die Intendanten der großen Kulturhäuser auf der Matte. Am 18. März 2011 reichte Leipzig Klage ein. Der Stadtrat unterstützte den Vorstoß im Juni. Einer aber redete am Pult dagegen: Wolf-Dietrich Rost in seiner Doppelfunktion als Stadtrat der CDU und als Landtagsabgeordneter.

Er warnte davor: Wer klage, könne auch verlieren. Leipzig hat die Klage verloren. Obwohl vorher ein teures Gutachten bestellt worden war. Das Verfahren gründete sich auf ein Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, welches mit 10.000 Euro honoriert wurde.

Dass auch die Klage selbst Geld kosten würde, war der Stadtspitze durchaus bewusst. So bezifferte das Dezernat Allgemeine Verwaltung die zu erwartenden Anwaltskosten auf voraussichtlich 24.000 Euro zuzüglich Auslagen und MwSt. und ggf. die Anwaltskosten der Gegenseite in Höhe 11.000 Euro – zusammen also 35.000 Euro, dazu die anfallenden Gerichtskosten in Höhe von ca. 13.000 Euro.

Der Freistaat hatte die den Kulturräumen zugestandenen Mittel im neuen Doppelhaushalt um rund 7 Millionen Euro abgesenkt, was die Stadt Leipzig mit ihren großen Kulturhäusern mit 2,5 Millionen Euro besonders traf. Die Stadt wollte wenigstens wieder eine Aufstockung um 1 Million Euro erreichen. Denn die Mittelkürzungen betrafen ja zusätzlich das heiße Eisen Kultureigenbetriebe, deren Kosten auch so schon insbesondere durch steigende Personalkosten aus dem Ruder zu laufen drohten. Eine Diskussion, die mit dem “actori-Gutachten” ja nicht vom Tisch ist – sondern nur vertagt bis “nach der Wahl”.Das Ossenbühl-Gutachten listet zwar auf, wo die Landesregierung zwar mehrfachen Vertrauensbruch beging, als sie die Kulturraummittel derart kurzfristig und aus am Ende dubiosen Spargründen kürzte. Aber am Ende hat das Gutachten trotzdem so einen kleinen Schlenker, in dem es anmerkt, dass ein Gesetzgeber an ein “Konzept-Gesetz” gebunden ist (denn hinter der Kulturraumfinanzierung stand ja einst unter der Regierung Kurt Biedenkopf ein langfristiges Kultur-Sicherungs-Konzept), aber “nur so lange er das Konzept selbst nicht geändert hat.”

Was auch bedeutet, dass eine Absenkung der verteilten Gelder noch kein Bruch mit dem Gesetz ist. Das eröffnet logischerweise auch vor sächsischen Gerichten viel Interpretationsspielraum.

Wolf-Dietrich Rost wollte aber nun unbedingt doch wissen, wieviel Geld der Versuch, gegen diese Änderung zu klagen, die Stadt Leipzig wirklich gekostet hat, nachdem der Sächsische Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag am 14. August 2012 zurückgewiesen hatte. Im Dezember stellte er seine Fragen. Am 23. Januar bekam er die Antworten von der Allgemeinen Verwaltung.

“Für das Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof sind der Stadt 9.022,52 EUR Anwaltskosten entstanden”, teilt die Stadtverwaltung nun auf seine Anfrage hin mit. Zusätzlich hatte man – mit Bezug auf die beiden betroffenen Zuwendungsbescheide von 2011 und 2012 – zwei Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig auf Überprüfung gestellt. Als aber die Entscheidung zum Normenkontrollantrag vorlag, wurden beide Klagen zurückgenommen. Man wollte nicht noch weitere Kosten auflaufen lassen, weil man davon ausging, dass sich das Verwaltungsgericht nicht gegen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshof stellen würde.

Zu diesen beiden dann abgebrochenen Verfahren sind 2011 Anwaltskosten in Höhe von 7.546,08 Euro und Gerichtskosten in Höhe von 4.618,00 Euro entstanden, 2012 dann noch einmal Anwaltskosten in Höhe von 7.211,16 Euro und Gerichtskosten in Höhe von 4.606,00 Euro entstanden. Also rund 24.000 Euro.

“Die zunächst im Ratsbeschlusses Nr. RBV-871/11 geschätzten Kosten bezogen sich nur auf das Verfahren der kommunalen Normenkontrolle und ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, weil der Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt nur der Zuwendungsbescheid aus 2011 vorgelegen hat”, betont die Stadtverwaltung noch.

Die Stadt Leipzig zum Ossenbühl-Gutachten: www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2010/Gutachten-Kulturraumgesetz-Aenderung-nicht-verfassungsgemaess-18526.shtml

Das Ossenbühl-Gutachten als PDF zum download.

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