Die OB-Wahl 2013 in Leipzig ist gelaufen. Wie von vielen erwartet, bekam Amtsinhaber Burkhard Jung (SPD) die meisten Stimmen. Horst Wawrzynski, der für die CDU ins Rennen ging, wurde relativ deutlich Zweiter. So deutlich, dass der Wahlausgang mittlerweile den Kreisverband der Leipziger CDU zutiefst erschüttert. Aber zu einer Aktion im Wahlkampf wollte Sören Pellmann, Vorsitzender der Linksfraktion im Stadtrat, dann doch noch Genaueres wissen.

Vorm zweiten Wahlgang organisierte Horst Wawrzynski zusammen mit der Jungen Union eine medienwirksame Maleraktion am Max-Klinger-Gymnasium. Da das Schulgebäude der Stadt gehört, hatte Pellmann so einen Verdacht, die Stadt könnte dabei dem CDU-Kandidaten ein bisschen Wahlkampf-Beihilfe gegeben haben. Aber wie das so ist im Leipziger Schulwesen – es gibt immer zwei Verantwortliche. Und wo der eine die Schulgebäude bereit halten muss, hat der andere die Schlüssel, um die Lehrer, Schüler und Maler hereinzulassen.

Am 8. Februar stellte Pellmann seine Fragen. Per 27. Februar hat das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule geantwortet.

Das Frage-und-Antwort-Spiel:

1. Haben Herr Wawrzynski oder Vertreter der CDU, für die er bekanntlich als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl antritt, vorher eine Genehmigung für diese Maleraktion eingeholt?

Ein Antrag für die Genehmigung einer Maleraktion lag im Amt für Jugend, Familie und Bildung nicht vor.

2. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt.

Es wurde keine Genehmigung erteilt.
3. Wenn nein, wie konnte sich dann Herr Wawrzynski Zutritt zum Gymnasium, noch dazu an einem Wochenende, verschaffen?

Die Schulleiterin ermöglichte den Zugang zum Schulgebäude.

4. Inwieweit handelt es sich bei dieser Aktion um einen Verstoß gegen das Betätigungsverbot von Parteien an öffentlichen Schulen?

Soweit das Auftreten von Herrn Wawrzynski insbesondere durch das Hinzuziehen der örtlichen Presse und den bevorstehenden Wahltermin eine politische Werbeveranstaltung oder eine Form des Sponsorings durch eine politische Partei gewesen sein könnte, ist zunächst darauf zu verweisen, dass die Schulleiter bei dem Freistaat Sachsen angestellt sind, die Schulgebäude der Stadt Leipzig unterstehen.

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Das Land Sachsen lässt eine Werbeveranstaltung auch von Parteien gemäß Ziffer V Absatz 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 23.07.2008 über Sponsoring und Werbung an Schulen außerhalb der Unterrichtszeiten und Zeiten schulischer Veranstaltungen vorbehaltlich der Zuständigkeit des Schulträgers und der Zustimmung des Schulleiters grundsätzlich zu.

Lediglich das Sponsoring einer Partei ist nach Punkt III Absatz 4 der oben genannten Verwaltungsvorschrift ausdrücklich untersagt.

Ein Schulleiter könnte diese Verwaltungsvorschrift des Landes Sachsen so verstehen, dass eine Werbeveranstaltung in seinem Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeiten von ihm selbst genehmigt werden kann. Es wäre aber eine Genehmigung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung als Schulträger notwendig gewesen. Bisher hat die Stadt Leipzig selbst als Schulträger politische Werbeveranstaltung in Schulgebäuden auf Grund der bestehenden Neutralitätspflicht nicht genehmigt.

Fazit nach diesen Antworten: Die Aktion war vom Schulträger nicht genehmigt. Man kann also gespannt sein, welche Fragen Sören Pellmann als nächste stellt.

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