Und weiter geht es im Eiertanz um das Leipziger Einheits- und Freiheitsdenkmal. "Im Nachprüfungsverfahren zur Vergabe von Planungsleistungen zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal hat die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen der Stadt Leipzig jetzt mit dem schriftlichen Beschluss das Ergebnis des Nachprüfverfahrens übermittelt. Die Vorgehensweise der Stadt Leipzig, eine Weiterentwicklungsphase durchzuführen, wird darin grundsätzlich bestätigt", vermeldet das Dezernat Kultur am 9. Dezember.

Das klingt ganz so, als hätte die Kammer gut geheißen, was die Stadt Leipzig da im Frühjahr 2013 mit einer nachgeschalteten zweiten Wettbewerbsrunde mit geändertem Punkteverfahren zelebriert hat. Hat sie aber nicht. Auch wenn der Titel der Meldung aus dem Kulturdezernat so klingt: “Vergabekammer bestätigt Rechtmäßigkeit der Weiterentwicklungsphase”.

Und so deutet denn auch das Kulturdezernat ganz vorsichtig an: “Die weiteren Aussagen in dem Beschluss zu den einzelnen Elementen der Weiterentwicklungsphase, müssen sorgfältig ausgewertet werden, um Rückschlüsse für die nächsten Schritte der Stadt Leipzig zur Realisierung des Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals ziehen zu können.”

Was ja wohl im Klartext heißt: Eine zweite Runde war schon ok – aber was und wie da gewertet wurde, das passt nicht wirklich in ein rechtliches Verfahren. Es steht noch mehr drin, nämlich auch die Aussage, dass es ohne ein Einverständnis aller drei Preisträger nicht weitergeht.

Oder in der Formulierung des Kulturdezernats: “Wichtig ist, dass an der Vorlage für den Stadtrat zur Beauftragung der Verwaltung mit dem Verhandlungsverfahren mit allen drei Preisträgern weiter gearbeitet werden kann, um im 1. Quartal 2014 eine Entscheidung erzielen zu können.”

Mehr zum Thema:

Leipziger Freiheitsdenkmal: Zwei Rügen sorgen für eine weitere Vertagung
Es wird wohl in diesem Herbst …

Das “kann” ist wohl eher ein “muss”. Die Verwaltung kann sich nicht einfach den “Wunschsieger” herausnehmen und damit ein Ergebnis durchdrücken, das auf einem eifrigen Lesen einer einzigen Zeitung beruht.

Hintergrund des Verfahrens vor der Vergabekammer war ein Nachprüfungsantrag der Verfasser des Entwurfes “Siebzigtausend” des Wettbewerbs zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal, die mit dem Ergebnis der Bewertung der Weiterentwicklung nicht einverstanden sind. Und es auch nach der Entscheidung der Vergabekammer wohl bleiben werden. Nach der obskuren zweiten Bewertungsrunde mit ihrer undurchsichtigen Punktevergabe waren die ursprünglichen Sieger auf einmal auf Rang 3 gelandet.

“Die Stadt Leipzig hofft auf das Einvernehmen mit allen drei Preisträgern und geht von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit diesen aus”, betont das Kulturdezernat extra. Jetzt kann man gespannt sein, wie es das hinkriegen will.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar