Eine ganze Flut von Anfragen prasselte in der letzten Zeit auf die Leipziger Stadtverwaltung herab. Manche Fragen schlicht wichtig, um Fakten überhaupt erst einmal öffentlich zu machen. Andere doch eher aus dem Bereich: Ich hab da was gehört. - Dazu gehörte die Anfrage der FDP-Fraktion vom 2. April. Man hatte da was in der LVZ gelesen. Und die hatte mal wieder irgendwie gemeint, Leipzig ließe Gelder für den Schulhausbau verfallen. Ist da was dran?, wollte die FDP wissen.

Das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, das in Leipzig für die Koordinierung der Sanierungen , Um- und Neubauten an Schulen zuständig ist, hat jetzt am Montag, 5. Mai, umfassend geantwortet und all die Dinge noch einmal aufgedröselt, die Stadträte für gewöhnlich nicht aus der LVZ, sondern in den zuständigen Fachausschüssen erfahren. Im Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule zum Beispiel und im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau. Da beschäftigen sich die Stadträte schon seit Jahren mit dem Thema: Wie kann man die vom Freistaat bereitgestellten Fördermittel am besten nutzen? Wie müssen die Projekte gestrickt sein? Welche Förderbedingungen müssen erfüllt sein? Und kann man das alles schnell und mit heimischen Firmen bauen oder braucht man dafür eine ewig lange europäische Ausschreibung? Und bekommt man das Projekt in der vom Freistaat gesetzten Jahresscheibe durch? Ist das überhaupt realistisch?

Es ist dann immer nur wieder die flotte Zeitung, die so tut, als wäre da trotzdem noch ein Loch, eine Blindstelle, wo die Stadt einfach versäume, ihre Arbeit zu tun und Gelder gar verfallen lasse. Hätte zwar auch die FDP-Fraktion anders wissen können. Aber sie hat lieber nochmal nachgefragt. Die Antwort fiel entsprechend umfangreich aus. Man muss es ja ordentlich erklären, fand Sozialbürgermeister Thomas Fabian.

1. In welchem Umfang hat die Stadt Leipzig entsprechende Fördermittel in den bez. Jahren nicht abgerufen?

Die Stadt Leipzig ruft grundsätzlich alle bewilligten Fördermittel für Schulhausbau ab. Der Zeitpunkt des Abrufes hängt jedoch von der konkreten Umsetzung der Bauvorhaben ab. Deshalb kommt es immer wieder zu Verschiebungen. Die bewilligten Mittel wurden und werden nach Übertragung ins folgende Jahr abgerufen. Derzeit betrifft dies Fördermittel aus der Fachförderung Schulhausbau, EFRE-Förderung und dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte in Höhe von ca. 23,5 Mio. Euro.2. Aus welchen Gründen ist der Abruf nicht erfolgt?

Der Abruf von Mitteln aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte bzw. von EFRE-Fördermitteln verzögert sich aufgrund von Maßnahmeerweiterungen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Die Projektumfänge mussten in zeitlich aufwändigen Verfahren geklärt werden. Diese Verzögerungen wurden dem Zuwendungsgeber durch die Stadt Leipzig angezeigt und akzeptiert. Des Weiteren mussten für die Großprojekte vorgeschaltete VOF-Verfahren mit einer Dauer von acht Monaten durchgeführt werden. Beim Abruf von Fördermitteln aus der Schulhausbau-Förderung kam es 2013 durch Ausschreibungsaufhebungen, Insolvenzen und Planungsfehler zu Verzögerungen bei der Kassenwirksamkeit der Haushaltsmittel je Maßnahme. Ein Verlust von Fördermitteln ist nicht eingetreten. Die in 2012 nicht abgerufenen Fördermittel aus der Schulhausbau-Förderung wurden in das Jahr 2013 übertragen. Für das Jahr 2014 liegen bereits die Änderungsbescheide vor. Die noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen werden im laufenden Jahr beendet. Der Abruf der Fördermittel kann bis zum 15.11.2014 sichergestellt werden.

3. Welche Vorhaben betrifft dies und in welchem Umfang im Detail?

Ca. 90 % der Mittel der EFRE-Förderung wurden nach 2014 übertragen. Die Änderungsbescheide liegen vor. Ca. 50 % der Mittel aus der Schulhausbau-Förderung wurden nach 2014 übertragen. Die Änderungsbescheide liegen vor. Für ca. 90% der Fördermittel aus dem Sonderprogramm Kreisfreie Städte wurde die Übertragung in 2014 beantragt. Die Änderungsbescheide sind derzeit in Bearbeitung durch die SAB. Die Verwaltung erarbeitet derzeit einen aktuellen, maßnahmekonkreten Sachstand zur Umsetzung des Investitionsprogramms für den Schulhausbau 2013 bis 2016, welcher dem Stadtrat zur Information vorgelegt wird.

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4. In welchem Umfang werden die Fördermittel noch abgerufen? Bis wann muss dies erfolgen, damit die Mittel nicht verfallen?

Die bewilligten Mittel werden vollständig abgerufen. Die Fördermittel aus der Jahresscheibe 2013 werden im Jahr 2014 entsprechend Bauablaufplanung abgerufen. Dies ist bis zum 15.11.2014 möglich. Danach wird fristgerecht die Übertragung der Fördermittel für 2014 nach 2015 beim Zuwendungsgeber beantragt.

5. In welchem Umfang gibt es finanzielle Reserven und planerischen Vorlauf, um Fördermittel, die anderen Städten u. Gemeinden zugedacht waren, aber von dort nicht abgerufen wurden, im Rahmen einer zweiten Verteilrunde nach Leipzig zu lenken?

Derzeit stehen keine Eigenmittel zur Kofinanzierung zusätzlicher Fördermittel zur Verfügung. Der planerische Vorlauf erstreckt sich gegenwärtig nur auf die Neuanträge, welche 2014 und in den Folgejahren gestellt werden sollen.

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