Werden Leipzigs Stadträte jetzt langsam munter und lassen sich nicht mehr alles gefallen - etwa wenn das Gewandhaus seinen Kostenrahmen nicht einhält und die Finanzierungslücke für das Jahr 2014 einfach wieder an die Stadt weiterreicht? Um 1,6 Millionen Euro droht das Gewandhaus sein Budget in diesem Jahr zu überziehen. Zumindest ein bisschen müsse das hoch bezuschusste Haus die Lücke selber füllen, findet die SPD-Fraktion.

Sie gibt drum zur heutigen Stadtratssitzung einen Änderungsantrag ins Verfahren, dass von den gewünschten 1,2 Millionen Euro nur 1 Million von der Stadt übernommen werden. Denn irgendwie scheint das Haus am Augustusplatz – anders als Oper und Schauspiel – seine Budgetentwicklung nicht wirklich in den Griff zu bekommen. Was zu einem wesentlichen Teil natürlich an der Personalkostenentwicklung liegt, zum Teil auch an wichtigen Sanierungsmaßnahmen. Kompensieren sollte das eigentlich das verstärkte Einwerben von Drittmitteln durch den Geschäftsführer des Gewandhauses, dessen Gehalt extra deswegen auch noch einmal deutlich angehoben wurde. Aber das scheint nicht wirklich zu funktionieren.

Also beantragt die SPD nun, dass das Haus wenigstens einen Teil der beantragten 1,2 Millionen Euro doch noch selber einspielt – über drei Jahre gestreckt: “Der durch diesen Beschluss nicht gedeckte Fehlbetrag i.H.v. 230.000 Euro ist vom Eigenbetrieb Gewandhaus über die nächsten drei Haushaltsjahre zu erwirtschaften.”

Die Begründung liest sich wie eine für die SPD doch ungewohnt heftige Kritik am Gebaren des Eigenbetriebes.

Axel Dyck als Vorsitzender der SPD-Fraktion hierzu: “Die Komplexität der Entstehung des Fehlbetrages im laufenden Wirtschaftsjahr erkennen wir an. Aber trotzdem ist festzuhalten, dass der Eigenbetrieb Gewandhaus für die Aufstellung des Wirtschaftsplanes und seiner Umsetzung verantwortlich und demzufolge auch ursächlich an der Entstehung dieses Fehlbetrags beteiligt ist. Eine vollständige Deckung des Fehlbetrages in Höhe des Verwaltungsvorschlages aus dem Haushalt der Stadt ist unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegenüber den anderen Eigenbetrieben Kultur nicht opportun. Neben der besonderen Stellung des Gewandhauses in der Stadt Leipzig und seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung der letzten Jahre ist trotzdem die Besonderheit der Entstehung des Defizits zu würdigen. Daher ist ein Teilausgleich des Fehlbetrages aus dem städtischen Haushalt gerechtfertigt.”

Was ja wohl im Klartext heißt: Manche Kostensteigerungen sind nicht zu vermeiden – aber von einer kompetenten Geschäftsführung ist zu erwarten, dass das vor Genehmigung der Etats in der Haushaltsplanung seinen Niederschlag findet. Das kann auch nicht auf externe Prüfer abgewälzt werden, die mit der Einarbeitung in die Materie vielleicht überfordert sind.

www.spd-fraktion-leipzig.de

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