Seit Jahren tut sich Leipzigs Verwaltung schwer, einen kostendeckenden Satz für das Wohnen von Leistungsempfängern zu definieren. Immer wieder haben Sozialgerichte die Konzepte der Stadt für die "Kosten der Unterkunft" kassiert. Doch nur die Betroffenen, die in Einspruch oder vor Gericht gegangen sind, haben die vorenthaltenen Gelder wiederbekommen. Jetzt fragt die SPD-Fraktion im Stadtrat etwas härter nach.

Es steht wirklich SPD-Fraktion über der Anfrage, nicht Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), die als Stadträtin Mitglied der SPD-Fraktion ist und im November zusammen mit Rechtsanwalt Dirk Feiertag darauf aufmerksam machte, dass betroffene Leipziger, die von Kürzungen bei den Kosten der Unterkunft betroffen waren, noch vor Weihnachten in Widerspruch gehen sollten. Sonst bekommen sie das einbehaltene Geld für 2014 nicht.

Und in der Regel brauchen sie es alle. Denn wenn ihnen Wohnkosten gekürzt wurden, weil die Jobcenter-Mitarbeiter meinten, ihre Wohnung sei zu teuer und unangemessen, dann müssen sie das aus dem eh schon kläglichen Kostensatz für den Unterhalt bestreiten. Irgendwie abknapsen. Was eigentlich nicht geht, denn auch der ist ja auf das Minimum zum Lebenserhalt herunter gerechnet.

Dass Leipzig es sich mit der Berechnung der “Kosten der Unterkunft” (KdU) zu leicht gemacht hat, bestätigen nun schon in Serie die Sozialgerichte. Auch das 2014 vorgelegte Konzept ist nicht schlüssig, hat weder die Menge der überhaupt noch frei verfügbaren Wohnungen im Preissegment der “KdU” ermittelt noch die verfügbaren Wohnungsgrößen. Und es geht eben nicht nur Normalverdienern so: Gerade die kleinen und preiswerten Wohnungen für Singles sind rar geworden, auch die großen für Familien.

Einfach anzunehmen, irgendwo in der Stadt gäbe es irgendwelche Wohnungen, die noch im “KdU”-Kostensatz liegen, reicht nicht.

Aber es reicht wohl auch nicht, dass die Sozialgerichte sich damit beschäftigen. Und das scheint nicht nur Ute Elisabeth Gabelmann, das scheint mittlerweile auch die SPD-Fraktion zu beschäftigen. Denn auch wenn der Prozess äußerst mühselig ist, sind mit der Diskussion zum Wohnungspolitischen Konzept der Stadt doch einige Dunkelfelder erhellt worden und einige Engpässe sichtbar.

Und dazu gehört nun einmal auch die Tatsache, dass man Mieten im KdU-Bereich im Inneren der Stadt praktisch nicht mehr findet. Die Betroffenen werden meist nur noch in den Großblocksiedlungen am Stadtrand fündig. Aber damit passiert genau die Entmischung, die die Stadtverwaltung meint, verhindern zu wollen.

Und das betrifft, wie die Anfrage betont, eben nicht nur “Hartz IV”-Bezieher, sondern auch Leipziger, die Sozialhilfe beziehen. Und damit wird das Ganze auch ein Thema unter der Frage: Wie geht Leipzig mit seinen Senioren um?

“Immer wieder wurden die bis Ende 2014 geltenden Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger”, stellt die SPD-Fraktion in ihrer Anfrage fest, die sie am 16. Dezember in der Ratsverssammlung beantwortet haben möchte.

Und die Anfrage zwingt im Grunde auch die verantwortliche Stadtverwaltung, sich einmal mit den Zahlen zu beschäftigen. Einfach nur abwiegeln, das Konzept sei doch (aus Sicht der Stadt) schlüssig, reicht nicht mehr. Und das Verweisen ans Jobcenter reicht auch nicht. Das hat auch Dirk Feiertag ja erfahren, als er sowohl Jobcenter wie auch Stadtverwaltung zum Thema um Informationen anfragte. Bei der Stadt konnte er mit der Informationsfreiheitssatzung zumindest einen Teil des zutreffenden E-Mail-Verkehrs abrufen. Das Jobcenter aber, das über die Arbeitsagentur eigentlich eine Einrichtung des Bundes ist und dem Informationsfreiheitsgesetz unterworfen ist, hat jegliche Auskunft verweigert.

Also geht’s wieder nur über die Stadt, die zumindest ein Eigeninteresse haben sollte, ihre Bedürftigen nicht einfach ausbluten zu lassen. (Obwohl das niemand so genau weiß, denn auch die Zielvorgaben der Stadt für das Jobcenter zielen darauf, die Zahlen der Leistungsempfänger und damit den Kostenaufwand für die Stadt zu drücken.)

Und so fragt die Fraktion:

“Wie viele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wie viele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In wie vielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?

Wie viele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa durchschnittlich? In wie viel Haushalten davon leben Kinder?

Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter (1) benannten Gerichtsverfahren insgesamt an? Würden alle unter (3) genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die Stadt wäre zu rechnen?

Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher Form?”

Letzteres haben ja Gabelmann und Feiertag schon hinterfragt und nach ihren Erkenntnissen hat das Jobcenter dergleichen nicht nachgeprüft. Deswegen sind ja die Widersprüche der Betroffenen so wichtig, denn am 31. Dezember verjähren die Ansprüche für 2014.

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