Sozialgericht

Leipzigs Konzepte zu den Kosten dre Unterkunft sind weiterhin nicht gerichtsfest. Foto: Ralf Julke
·Wirtschaft·Verbraucher

Das Konzept ist nicht schlüssig: Sozialgericht Leipzig kippt die städtischen Obergrenzen für Unterkunftskosten

Das Sozialgericht Leipzig hat mit zwei Urteilen vom 9. Juli 2026 (Az. S 7 AS 1393/24 und S 7 AS 164/26) sowohl das KdU-Konzept 2024 der Stadt Leipzig als auch das aktuelle, seit Dezember 2025 geltende KdU-Konzept für unschlüssig erklärt, teilt die Leipziger Anwaltskanzlei fsn-recht mit. Schwerpunkt der Kanzlei sind Probleme mit Bürgergeld, Sanktionen und […]

Die eigene Wohnung für einen Neuanfang. Foto: Ralf Julke
·Wirtschaft·Verbraucher

KdU-Kosten bilden Leipzigs Wohnungsmarkt nicht realistisch ab: Sozialgericht Leipzig gibt Klägerin gegen Jobcenter-Entscheidung recht

Schon seit Jahren wird über die viel zu niedrigen Sätze für die Kosten der Unterkunft in Leipzig diskutiert. Die Stadt versuchte zu deckeln und die Bewohner/-innen von Wohnungen, die nicht dem KdU-Satz entsprechen, zum Umzug zu bewegen. Doch wohin umziehen, wenn es nur noch teure Wohnungen am Markt gibt und selbst neue „geförderte Sozialwohnungen“ happig überm KdU-Satz liegen? Das Sozialgericht Leipzig entschied jetzt eindeutig für eine betroffene Klägerin.

Können sich auch Bedürftige das Wohnen im sanierten Altbau noch leisten? Foto: Marko Hofmann
·Politik·Leipzig

SPD-Fraktion will jetzt gern wissen, wie Leipzig mit den Kosten der Unterkunft umzugehen gedenkt

Seit Jahren tut sich Leipzigs Verwaltung schwer, einen kostendeckenden Satz für das Wohnen von Leistungsempfängern zu definieren. Immer wieder haben Sozialgerichte die Konzepte der Stadt für die "Kosten der Unterkunft" kassiert. Doch nur die Betroffenen, die in Einspruch oder vor Gericht gegangen sind, haben die vorenthaltenen Gelder wiederbekommen. Jetzt fragt die SPD-Fraktion im Stadtrat etwas härter nach.

Melder zu Sozialgericht

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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