Im Jahr 2014 sind beim Sozialgericht Leipzig so viele Streitigkeiten um das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wie nie zuvor eingegangen. Die 4.964 Klagen und einstweiligen Rechtsschutzverfahren aus diesem Rechtsgebiet bedeuten im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 15,6 Prozent. Allein den zurückgegangenen Klagen in anderen Rechtsgebieten ist es zu verdanken, dass die Eingangszahlen insgesamt nur leicht angestiegen sind.

Dabei ist im statistischen Durchschnitt immer noch alle 65 Minuten ein neues der insgesamt 8.107 Verfahren bei Gericht eingegangen. Der von den 27 Richterinnen und Richtern abzuarbeitende Bestand ist weiter auf nunmehr 11.319 unerledigte Klagen zum Jahresende angewachsen. Folge dieser Entwicklung ist insbesondere eine nochmalige signifikante Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeit von Hauptsacheverfahren von 14,6 Monaten im Jahr 2013 auf 16,3 Monate im Jahr 2014.

Die Streitigkeiten um Hartz IV machen statistisch 61 Prozent der eingegangenen Verfahren aus. Im Jahr 2014 nahm die Eingangszahl dieser Verfahren signifikant zu. Gingen 2013 noch 3.586 Klagen und Anträge ein, waren es im Folgejahr 4.229. Die Zahl bedeutet eine Zunahme um 17,9 Prozent.

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