Nicht erst die Bundestagswahl war geprÃĪgt von seltsam abgehobenen Versprechungen und Problemen, die eigentlich nicht die sind, die das Land wirklich plagen. Und im Landtagswahlkampf war es genauso. Auch das Gendern tauchte da auf, als wenn just dessen Abschaffung alle Probleme im Lande lÃķsen wÞrde. So klang das auch, als die neu ins Amt gekommene Justizministerin Constanze Geiert am 4. MÃĪrz die Überarbeitung einer Verwaltungsvorschrift verkÞndete, die das Gendern in Gesetzestexten wieder abschaffte. Mit einer ziemlich luftigen BegrÞndung, wie Rico Gebhardt jetzt feststellen kann.

Das klang in der Pressemeldung des Justizministeriums vom 4. MÃĪrz dann so: „Vor allem wurden – zur deutlichen Entlastung der Rechtssetzung – die sÃĪchsischen Sonderregeln fÞr eine geschlechtergerechte Gesetzessprache gestrichen. Diese zwangen bisher u. a. bei jeder GesetzesÃĪnderung zur entsprechenden Umformulierung des gesamten Gesetzes, was dazu gefÞhrt hat, dass auf notwendige GesetzesÃĪnderungen verzichtet wurde. Dieser enorme bÞrokratische Mehraufwand wird gestoppt. Der entstandene Normenstau kann nun abgebaut werden. KÞnftig sind in Sachsen nur noch die auch auf Bundesebene dafÞr geltenden Regeln anzuwenden, die insofern einen weiten Spielraum einrÃĪumen.“

Die Þberarbeitete „Verwaltungsvorschrift Þber den Erlass von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (VwV Normerlass) verzichte kÞnftig auf die seit 2020 Þblichen ‚Sonderregeln fÞr eine geschlechtergerechte Gesetzessprache‘. Aus Sicht der Justizministerin angeblich ein Schritt zu BÞrokratieabbau, gegen Normenstau und fÞr mehr VerstÃĪndlichkeit.

In Wirklichkeit ist ein einziger Satz entfallen: „Die Rechtsnormen bringen die Gleichstellung von Frauen und MÃĪnnern auch sprachlich zum Ausdruck, ohne jedoch die VerstÃĪndlichkeit oder Klarheit des Rechtstextes zu beeintrÃĪchtigen.“

Der Verzicht auf genau diese – laut Geiert – „komplizierten Vorschriften“ ist sogar Teil der 100-Tage-Bilanz des Kretschmer-Kabinetts, wie der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Rico Gebhardt, feststellt.

Keine Belege fÞr einen Normenstau

Aber er beließ es nicht bei der Feststellung und hat dazu bei der Staatsregierung nachgefragt (Drucksache 8/1861).

„Die Justizministerin hantiert mit Behauptungen, die sie nicht belegen kann. Angeblich hÃĪtte die Anwendung der ‚Sonderregeln‘ dazu gefÞhrt, dass bei jeder kleinen GesetzesÃĪnderung immer das ganze Gesetz umgeschrieben werden muss – daher habe man bisher sogar ‚auf notwendige GesetzesÃĪnderungen verzichtet‘. Doch auf meine Frage, welche FÃĪlle das sein sollen, muss sie passen, stellt Gebhardt fest. Und zitiert: „Eine entsprechende Statistik wird nicht gefÞhrt.“

„Als Beispiele fÞhrt sie ein Gesetz und eine Verordnung (‚SÃĪchsische Landesrettungsdienstplanverordnung‘) an, auf deren Erneuerung aber keineswegs verzichtet wurde. Ein ‚Zwang‘ zu komplizierten Umformulierungen bestand ohnehin nie. Die alte Verwaltungsvorschrift erlaubte es, auf geschlechtergerechte Formulierungen zu verzichten, falls tatsÃĪchlich die VerstÃĪndlichkeit darunter leiden sollte, dass Frauen erwÃĪhnt werden“, kommentiert Gebhardt das AusweichmanÃķver der Ministerin.

„Auch auf meine Frage zum angeblich entstandenen ‚Normenstau‘ hat die Justizministerin keine Þberzeugende Antwort: ‚Eine Statistik [â€Ķ] wird hier nicht gefÞhrt.‘ Als einziges Beispiel erwÃĪhnt sie eine Gesetzesnovelle, die sich in der Tat Þber mehrere Jahre hinzog und bei der geschlechtergerechte Formulierungen eingesetzt wurden. Allerdings war genau das eine der Zielstellungen der Novelle, bei der damals das SÃĪchsische Nachbarrechtsgesetz und das SÃĪchsische Richtergesetz erneuert wurden.

Ich bin mir nicht sicher, ob das schneller gegangen wÃĪre, wenn man so getan hÃĪtte, als gÃĪbe es keine Frauen. Denn auch die neue Verwaltungsvorschrift sieht unverÃĪndert vor, bei GesetzesÃĪnderungen das gesamte betroffene Regelwerk zu ÞberprÞfen – jetzt nur nicht mehr in Bezug auf die Verwendung geschlechtergerechter Sprache.“

Gleichstellung der Geschlechter ist keine BÞrokratie

Gefragt hat er sich trotzdem, ob die jeweilige Sprachregelung der VerstÃĪndlichkeit dient.

„Beispielhaft fÞhrt die Justizministerin jeweils einzelne wirklich ungelenke SÃĪtze aus verschiedenen Verordnungs- und Gesetzestexten an. Ich persÃķnlich glaube aber nicht, dass diese Spezialregelungen verstÃĪndlicher wÃĪren, wenn man so tÃĪte, als gÃĪbe es Frauen nicht.

Dass ‚frauenfreie‘ Gesetze nicht verstÃĪndlicher sind, zeigt ein aktuelles Vorhaben der Staatsregierung, das ‚Gesetz zum NOOTS-Staatsvertrag‘ (Drucksache 8/2286). Auch die VwV Normerlass selbst ist nicht Ausweis stilistischer Eleganz“, findet Gebhardt. Und betont: „Der Punkt ist: Die Gleichstellung der Geschlechter ist keine ‚BÞrokratie‘, sondern ein Verfassungsgrundsatz.

Ihn auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen, ist nicht unverstÃĪndlich, sondern eine SelbstverstÃĪndlichkeit. Statt sich echter Probleme anzunehmen – Stichwort: fehlende Richterinnen und Richter an sÃĪchsischen Verwaltungsgerichten – reitet die Justizministerin auf der rechtspopulistischen Welle gegen angebliche ‚Gendersprache‘. Die ist in sÃĪchsischen Gesetzen Þbrigens noch nie aufgetaucht – das habe ich vorsichtshalber auch gefragt.“

So kÃķnnen Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstÞtzen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar