Mit Wirkung vom 1. Mai 2016 wird Dr. Stephanie Scholz zur Vorsitzenden Richterin am Landessozialgericht ernannt. Sie wird den Vorsitz über den neu gebildeten 9. Senat am Landessozialgericht übernehmen.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Bei Frau Dr. Scholz handelt es sich um eine versierte Spezialistin im Sozialrecht, die die Gerichtsbarkeit in allen Facetten kennt. Ich gratuliere ihr zur Berufung in dieses Amt und wünsche ihr für ihre zukünftigen Aufgaben viel Erfolg.“

Dr. Stephanie Scholz wurde 1965 in Heidelberg geboren und studierte an der Universität Heidelberg Rechtswissenschaften. Das Referendariat absolvierte Frau Dr. Scholz in Memmingen und Berlin und schloss es im Januar 1994 mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab. Anschließend war sie als Rechtsanwältin tätig, bevor sie nach Sachsen wechselte und am 1. August 1995 ihre Tätigkeit in der Sozialgerichtsbarkeit beim Sozialgericht Chemnitz aufnahm. Im Jahr 1999 wurde sie zur Richterin am Sozialgericht in Leipzig ernannt. Nach einer Abordnung an das Sächsische Landessozialgericht im Jahr 2004 war Frau Dr. Scholz zunächst weiterhin am Sozialgericht Leipzig tätig. Im September 2007 wurde Frau Dr. Scholz zur Richterin am Landessozialgericht ernannt. Dort beschäftigt sie sich vornehmlich mit dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und den Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

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