Auch Leipzig kennt – wie viele andere deutsche Städte – das finstere Kapitel Hexenverfolgung. Doch es ist nirgendwo im öffentlichen Raum sichtbar. Während andere Städte längst mit Denkmälern an diese ganz und gar nicht mittelalterlichen Vorgänge erinnern, beschäftigt sich in Leipzig bislang nur eine ambitionierte Website mit dem Thema. Das soll sich ändern, beantragt der Gleichstellungsbeirat.

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in geeigneter Form durch einen Akt im Geiste der Erinnerung und Versöhnung, die in Leipzig der Hexerei angeklagten und ermordeten Menschen symbolisch zu rehabilitieren und einen Ort des Gedenkens im öffentlichen Raum zu schaffen“, heißt es jetzt im Antrag des Beirats. „Die Stadt Leipzig verurteilt die Gewalt, die an diesen Frauen, Männern und Kindern begangen wurde. Sie gedenkt der Opfer, rehabilitiert sie öffentlich und gibt ihnen damit heute im Namen der Menschenrechte ihre Würde zurück.“

In Leipzig ist das Thema auch noch zusätzlich mit dem Namen des bekannten Juristen Benedict Carpzov verbunden, der im 17. Jahrhundert die juristischen Begründungen ausfeilte, mit denen Menschen als Hexe und Hexer angeklagt und verurteilt werden konnten.

Begonnen haben die großen Hexenverfolgungen in Mitteldeutschland schon im 15. Jahrhundert. Der Beginn ist aufs Engste verbunden mit dem 1486 in Speyer veröffentlichten „Hexenhammer“ (lateinisch: Malleus maleficarum) des Dominikaners Heinrich Kramer. Aber auch dieses Werk sammelte nur alle Vorurteile und von der Kirche propagierten Schauermärchen, mit denen schon vorher die willkürliche Verfolgung von Menschen begründet wurde, die nach Ansicht der Kirche im Dienste böser Mächte standen.

Es ist genau die geschürte Panik vor dem Wirken finsterer Mächte, die später auch Luthers Schriften und Predigten durchziehen sollte.

In der Begründung zum Antrag beschreibt der Gleichstellungsbeirat, welche Ausmaße die Hexenverfolgung auch in Leipzig hatte.

„1479 wurde eine Frau, genannt die Slezieryn, durch das Stadtgericht Leipzig verurteilt zu Staupe-Schlägen, Brennen durch die Wangen und anschließend der Stadt verwiesen. Die ihr vorgeworfene strafbare Handlung lautete: Zauberei. Ihr Prozess war der erste zur Zeit bekannte Prozess zu Hexerei/Zauberei in Leipzig. (…)

In der Stadt Leipzig wurden in der Zeit von 1479 bis 1730 nach momentanem Wissensstand 35 Prozesse zu Hexerei durchgeführt. Dass sehr wahrscheinlich weit mehr Urteile gesprochen und vollstreckt wurden, begründet sich in dem Zustand der Quellenlage. Allein zum Leipziger Schöffenstuhl (Obergericht des Kurfürstentums und Königreichs Sachsen; 1574-1835) existierten ursprünglich 700 bis 800 ‚Spruchkonzept-Bände‘.

Diese in Buchform zusammengefassten Gerichtsurteile dokumentieren auch die für Zauberei- und Hexerei-Prozesse relevanten Urteile – doch es existieren nur noch 14 dieser Bände. Im Vergleich: Vom Wittenberger Schöffenstuhl sind für den Zeitraum von 1530-1700 noch 211 Spruchkonzept-Bände nutzbar. (Manfred Wilde, Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, 2003)

Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. Doch die Opfer der Hexerei-Prozesse sind nie rehabilitiert worden, sie gelten bis heute als ‚schuldig im Sinne der Anklage‘ – nach Lage des damals gültigen Rechtssystems. Auch wenn die Stadt Leipzig nicht Rechtsnachfolgerin der damals politisch und kirchlich Verantwortlichen ist, so besteht dennoch eine ethische Verpflichtung gegenüber den unschuldig verfolgten und hingerichteten Opfern der Hexenverfolgung während des 15. bis 18. Jahrhunderts.

Die Gründe der Hexenverfolgung waren vielfältig. Beteiligt an der Verfolgung waren kirchliche und weltliche Kräfte. Es traf jüngere und ältere, reiche und arme Menschen; Frauen, Männer und Kinder. Die Hexenverfolgung ermöglichte es, sich ‚unliebsamer Menschen zu entledigen‘ bzw. diese durch Verfolgung und Machtausübung zu disziplinieren.

80 % der Opfer waren Frauen – und die Folgen der Hexenverfolgung reichen bis ins heute. Das ‚Bild der Frau‘ nach Beendigung der Hexenverfolgung war ein anderes als zuvor; ihre gesellschaftlichen, familiären, reproduktiven und beruflichen Rechte waren weitestgehend eingeschränkt bis verloren gegangen. Hier traten Veränderungen zum positiven erst seit Beginn der Frauenbewegung(en) ein.“

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Ein guter Grund, dass sich der Gleichstellungsbeirat der Sache annimmt.

Aber natürlich war das auch schon beim Luther-Jubiläum Thema.

Im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 erarbeitete der „Arbeitskreis zur Aufarbeitung der Hexenverfolgung in Leipzig/Sachsen“ eine Ausstellung zum Thema www.hexenprozesse-leipzig.de, „denn zur Geschichte Leipzigs und der Region gehört auch die Geschichte des Unrechts jahrhundertelanger Hexenverfolgung (1450 bis 1750)“, so der Gleichstellungsbeirat.

„Doch gibt es um diesen Teil der Stadtgeschichte bis heute nur wenig öffentliche Reflektion und wenig öffentliches Bewusstsein. Auch in der 2015/2016 veröffentlichten Leipziger Stadtgeschichte (Band 1 und 2) findet sich kein Kapitel zur Hexenverfolgung, als hätte es in Leipzig keinen Schöppenstuhl oder keine Juristische Fakultät der Universität Leipzig gegeben, die in zahlreichen Prozessen – auch überregional – Urteile in Hexerei-Prozessen sprachen.“

Was nicht ganz stimmt. Die Passagen zu den Hexenprozessen finden sich im Band II im Kapitel „Justizwesen“ von Detlef Döring, der sich auch mit der Rolle von Benedict Carpzov auseinandersetzt und ihm eine „herausragende Rolle bei der juristischen Verfolgung der angeblichen Hexen“ attestiert. Und dessen „Practica nova“ untermauerte auch das finstere Rechtsverständnis seiner Zeit, das Menschen unter die Folter zwang, wenn sie ihre Taten nicht „freiwillig“ gestanden.

Erst das Geständnis ermöglichte den Richterspruch. Wer also nicht gestand, riskierte sofort die körperlichen Torturen. Und wenn er oder sie gestand, erwarteten sie oder ihn in der Regel drastische Todesarten.

Andererseits stimmt es natürlich: Das Thema müsste auch in der Leipziger Stadtgeschichte etwas ausführlicher gewürdigt werden.

Und es braucht einen Ort der Erinnerung.

„Es ist wichtig, eine öffentliche Erklärung zu diesen Tatsachen abzugeben, da auch in der Gegenwart Feindseligkeiten und Vorurteile gegen Menschen zu ihrer gesellschaftlichen Ächtung und Ausgrenzung führen bzw. offene Diskriminierung und Diffamierung von Einzelnen oder Gruppen noch heute zu Gewalt und Verfolgung führen“, schreibt der Gleichstellungsbeirat.

„Die Stadt Leipzig hat mit solch einer Erklärung die Möglichkeit, ein symbolisches Zeichen gegen menschenverachtende Gewalt zu setzen.

In über 50 Kommunen Deutschlands hat sich der jeweilige (Stadt)Rat entschieden, die Opfer der Hexereiprozesse zu rehabilitieren. Da dies juristisch nicht möglich ist, in moralisch-ethischer Form. Zu diesen Städten gehören u. a. Köln, Lutherstadt Wittenberg und Dortmund.

Ebenso gibt es Stellungnahmen der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) – u. a. 2016 durch Dr. Heinrich Bedford-Strohm. Und auch Papst Franziskus benannte im April 2016 erstmals dies jahrhundertelang begangene Unrecht.

Der Beirat für Gleichstellung fordert deshalb, eine moralische Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse, um den durch die Hexenprozesse in Leipzig verfolgten und hingerichteten Frauen, Männern und Kindern ihre Würde zurückzugeben – und einen Ort des Gedenkens im öffentlichen Raum zu schaffen.“

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