Von „rechtlich falschen Prämissen“ sprach die Initiative Stadtnatur, auf deren Grundlage der Leipziger Stadtrat am 26. März den neuen Forstwirtschaftsplan beschloss. Fast einstimmig. Wirklich dagegen stimmte nur der fraktionslose Stadtrat Stefan Rieger, der die Kritik der Initiative Stadtnatur ernst nahm und wünschte, dass der neue Forstwirtschaftsplan in dieser Form nicht beschlossen würde. Schon 2019 wurde heftig darüber diskutiert, ob der von der Stadt vorgelegte Forstwirtschaftsplan überhaupt verträglich sei mit den streng geschützten Beständen im FFH-Gebiet. Das damalige Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen interpretieren beide Seiten bis heute völlig entgegengesetzt.
Die Haltung der Leipziger Verwaltung brachte am 26. März Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal zum Ausdruck, als er die im neuen Forstwirtschaftsplan aufgelisteten Eingriffe in die Bestände als „gebietserhaltende Maßnahmen“ bezeichnete, die von der Forsteinrichtung der Stadt Leipzig vollumfänglich abgedeckt seien.
Auch das war schon 2019 Thema. Denn die Forsteinrichtung ist den jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplänen übergeordnet und beschreibt in Gänze, wie mit den Leipziger Forsten umgegangen werden soll.
Betonung auf Forsten. Denn jahrhundertelang wurden die Leipziger Stadtwälder vor allem als Nutzwälder behandelt, also als Forste, die mit dem eingeschlagenen Nutzholz einen Beitrag zum Leipziger Stadtsäckel zu leisten haben.
Nur ändert sich dieser Standpunkt inzwischen deutlich – gerade vor dem Hintergrund, dass die Waldbestände in und an der Aue seit 2018 von extremer Trockenheit betroffen sind und viele Bäume auch eingeschleppten Krankheiten wie dem Eschentriebsterben zum Opfer fallen.
Da müsste eigentlich anders, schonender mit den Wäldern umgegangen werden, fanden damals die Grüne Liga Sachsen und der NUKLA e. V. und zogen vors Oberverwaltungsgericht.
Unerhörte Kritik
Aus Sicht der Initiative Stadtnatur beinhaltet nun auch der neue von der Stadt vorgelegte Forstwirtschaftsplan weitreichende Eingriffe in die Bestände des Bienitz, des Auwalds und des Feenwäldchens bei Mölkau.
Die gesammelte Kritik veröffentlichte dann die Initiative Stadtnatur am 22. März, ein bisschen zu spät für den Fachausschuss Umwelt, Klima und Ordnung, der am 24. März tagte und wo – so Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal – die Kritik der Initiative Stadtnatur noch nicht bekannt gewesen sei.
Die LZ hatte die Kritik am 23. März veröffentlicht.
Und entsprechend war man dann bei der Initiative Stadtnatur doch sehr überrascht, dass Resonanz auf ihre Einwendungen so völlig ausblieb. Es wurde auch kein einziger Änderungsantrag gestellt.

Axel Schmoll von der Initiative Stadtnatur war von dieser fehlenden Resonanz ziemlich enttäuscht: „Es verwundert doch eigentlich sehr, dass auch die Fraktionen der Linken und Grünen – Fraktionen, die sich eigentlich gerne rühmen bzw. zumindest vorgeben, entschieden für Klima- und Artenschutz einzutreten – diese forstlichen Planungen, die mit erheblichen Eingriffen in Waldökosysteme verbunden sind, zu massivem Aufreißen von Kronendächern im Wald und somit zur Aufheizung des Lokalklimas führen, die Kohlenstoffsenke Wald schwächen und überdies noch Waldböden verdichten und das Bodenedaphon schädigen, diesen Forstwirtschaftsplan offensichtlich nicht einmal hinterfragen.“
Das Problem mit der Forsteinrichtung
Tatsächlich kam die Vorlage für den Forstwirtschaftsplan 2026 jedoch unverändert zur Abstimmung in die Stadtratssitzung am 26. März 2026. Mit einem entsprechend deutlichen Ergebnis von 51:1 Stimmen bei drei Enthaltungen.
Und während Heiko Rosenthal darauf beharrte, die im Forstwirtschaftsplan enthaltenen Maßnahmen würden dem OVG-Beschluss entsprechen und die Kritik daran wäre „fachlich nicht einschlägig“, verweist Schmoll darauf, dass der Beschluss des OVG Bautzen aus dem Juni 2020, mit dem der Beschwerde der Grünen Liga gegen den Forstwirtschaftsplan 2018 stattgegeben wurde, tatsächlich sehr eindeutig sei.
Da heißt es unter anderem: „Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen, soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets ‚Leipziger Auensystem‘ und des Vogelschutzgebiets ‚Leipziger Auwald‘ vorsieht, bevor eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt wurde.“
Ausgenommen wurden – so die Initiative StadtNatur – in dem OVG-Beschluss lediglich einige straßennahe „Sanitärhiebe“ als Verkehrssicherungsmaßnahmen.
Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte, die für die Grüne Liga Sachsen und den NuKLA e. V. das Urteil erstritt, stellte damals fest: „Denn wie das Gericht betont, darf die forstwirtschaftliche Planung nicht durchgeführt werden, solange nicht im Wege einer Verträglichkeitsprüfung geklärt wird, ob die Baumfällungen auf geschützte Arten und Lebensräume erhebliche Auswirkungen haben. Damit steht auch fest, dass die Stadt diese Verträglichkeitsuntersuchung nicht einfach mit dem Argument umgehen kann, dass diese Baumfällungen dem Erhalt des Leipziger Auwaldes dienen …Das Gericht hielt die Begründung der Stadt Leipzig für das Unterlassen der gebotenen Verträglichkeitsprüfung, nämlich dass die massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe der Verwaltung und Erhaltung des Gebiets dienen würden und daher von der Pflicht zur Durchführung einer habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung befreit wären, für weitgehend nicht überzeugend.“
Umweltverbände wieder nicht beteiligt?
Nur: Solche Beteiligungen zur FFH-Verträglichkeit seien für den Forstwirtschaftsplan 2026 nicht erfolgt, kritisiert die Initiative. Und offensichtlich wurde bisher auch keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Wiebke Engelsing erklärt dazu: „Aus rechtlicher Sicht hätten die im Forstwirtschaftsplan 2026 geplanten Altdurchforstungen und Räumungen in den FFH-Gebieten einer umfänglichen Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzvereinigungen in Sachsen unterzogen werden müssen. Dies wurde offensichtlich bewusst ignoriert.“
Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal hingegen interpretierte auch am 26. März das OVG-Urteil so, dass der Forstwirtschaftsplan durch die übergeordnete Planung der Forsteinrichtung gedeckt sei. Obwohl diese Forsteinrichtung längst veraltet ist und dringend überarbeitet werden muss.
Immerhin. Rosenthal stellte der Rastsversammlung in Aussicht, dass sie in Kürze eine neue Forsteinrichtung vorgelegt bekommen solle. Tatsächlich umfasst die alte Forsteinrichtung für den Leipziger Stadtwald lediglich die Jahre 2014 bis 2023.
„Die 2023 ausgelaufene Forsteinrichtung kann keine geeignete Grundlage für den Forstwirtschaftsplan 2026 darstellen. Sie ist auch durch den Beschluss des OVG Bautzen keine geeignete Grundlage mehr“, findet Wiebke Engelsing von der Initiative Stadtnatur. „Das OVG Bautzen hat in seinem Beschluss ja gerade festgestellt, dass die Maßnahmen der Forsteinrichtung nicht rechtskonform waren.“
Andere Stadträtinnen und Stadträte meldeten sich erst gar nicht zu Wort, sodass die „Diskussion“ über den Forstwirtschaftsplan 2026 bereits nach fünfeinhalb Minuten erledigt war.
Für Axel Schmoll ist das Ergebnis mehr als enttäuschend: „Es ist letztlich erschreckend, wie wenig Interesse der Stadtrat insgesamt am Erhalt unserer Leipziger Wälder als grüne Lunge zu haben scheint. Eingriffsintensive forstliche Maßnahmen, die einen maßgeblich zerstörerischen Einfluss auf die Biodiversität und auch das Stadtklima ausüben, scheinen nicht oder zumindest kaum hinterfragt zu werden. Gleiches gilt für das exponentiell schwindende Stadtgrün, dessen Erhalt wir immer wieder einfordern. So bleiben Label wie ‚Kommune der biologischen Vielfalt‘ oder ‚Klimanotstand‘ reine Lippenbekenntnisse.“
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