"Sehr geehrter Herr Minister Morlok, wir protestieren gegen die uneingeschränkte Nachtflugerlaubnis für Fracht- und Militärmaschinen am Flughafen Leipzig/Halle", schrieb am 4. Februar der Rackwitzer Thomas Pohl an den sächsischen Wirtschaftsminister Sven Morlok. "Die letzte Nacht war wieder ein Beweis dafür, dass der Flughafen Leipzig/Halle aufgrund der dicht besiedelten Umgebung nicht als Nachtflughafen geeignet ist!"

Und weiter: “In den Nächten, bei denen die Ostwindwetterlage vorherrscht, ist an einen Nachtschlaf nicht mehr zu denken. Im Minutentakt startende, furchtbar laute Frachtflugzeuge, die mit ihrem Dröhnen und Pfeifen ab etwa 3.00 Uhr die Anwohner aus dem Schlaf reißen, sind gesundheitsschädigend! Jede Person in der Bundesrepublik hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit!

Während in Leipzig/Halle in der Nacht 65 Dezibel am Ohr des Schläfers erlaubt sind, dürfen es in Berlin am Tag lediglich 55 Dezibel im Rauminnern sein, s. nachflg. Pressebericht.

Seite 23 PFB: “… weniger als eine zusätzliche AWR [AufwachREAKTION] verursacht wird und im Mittel Maximalpegel innen von 65 dB(A) und mehr ausgeschlossen sind.”

Wir fordern Sie auf, die Betriebsgenehmigung dahingehend zu ändern, dass die Anwohner am Flughafen Leipzig/Halle in der Nacht wenigstens schlafen können!!!

Mit freundlichen Grüßen, Fam. Thomas Pohl, Gem. Rackwitz”

Es ist nicht das erste Statement Pohls zum Thema. Er ist einer jener trotz allem unermüdlichen Aktiven, die sich gegen die Fluglärmbelastung im Leipziger Norden einsetzen. Natürlich aus Betroffenheit. Würden auch all jene Leipziger das Anliegen der direkt Betroffenen im Umfeld des Nacht- und Frachtflughafens unterstützen, gäbe es das Thema nicht mehr. Die Politik in Sachsen bleibt auch deshalb gelassen, weil sie immer sagen kann: Es ist ja nur eine begrenzte Zahl von Betroffenen.Dass 20.000 bis 30.000 Leipziger, die unter dem Fluglärm leiden, nicht wirklich wenig sind, wird deutlicher, wenn man jetzt auf ein Urteil schaut, das das Bundesverwaltungsgericht am 28. Januar erlassen hat. Denn damit hat es endgültig klar gestellt, dass Anlieger ein Recht darauf haben, dass der Lärm eines Flughafens begrenzt wird.

Am 28. Januar erklärte das Bundesverwaltungsgericht nämlich die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu Schallschutzmaßnahmen für Anlieger des Flughafens Berlin-Brandenburg für rechtskräftig.

“Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte auf die Klagen von Anwohnern und Anliegergemeinden des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg durch Urteile vom 24. April 2013 das Land Brandenburg verpflichtet, gegenüber der beigeladenen Flughafen Berlin Brandenburg GmbH durch geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die sich aus dem Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld ergebenden Schallschutzauflagen für den Tagzeitraum eingehalten werden. Zur Begründung hatte das Gericht ausgeführt, die Kläger hätten einen entsprechenden Anspruch, weil diesen Auflagen eine die Kläger schützende Wirkung zukomme. Die Revision gegen seine Urteile hatte das Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen”, teilt das Bundesverwaltungsgericht dazu mit.

“Die hiergegen gerichteten Beschwerden der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 15. Januar 2014 zurückgewiesen. Weder seien die von der Beschwerdeführerin bezeichneten Fragen grundsätzlich bedeutsam, noch liege die behauptete Abweichung von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vor. Die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sind damit rechtskräftig.”

Es ist das selbe Spiel wie um den Flughafen Leipzig/Halle. Nur dass das Spiel im Leipziger Norden 2006 anders ausging und der Flughafen sogar eine Frachtflugerlaubnis rund um die Uhr bekam – ohne Auflagen für Flugrouten oder gar verwendete Maschinen. Was da nachts in Leipzig startet und landet ist oft Flugmaterial mit einem Baualter von 40, 50 Jahren und auf vielen europäischen Flughäfen nicht mehr zugelassen.

“Im Streit um den Schallschutz haben die Anwohner des neuen Hauptstadtflughafens nun auch in letzter Instanz Recht bekommen”, betont Thomas Pohl. “Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Berlin-Brandenburger Oberverwaltungsgerichts. Demnach darf Fluglärm die normale Gesprächslautstärke von 55 Dezibel in den 14.000 betroffenen Wohnungen um den Airport-Neubau in Schönfeld tagsüber nicht überschreiten.”

Und das bedeutet: Das Urteil müsste eigentlich auch Folgen haben für andere Flughäfen, auch und gerade für den Leipziger. Deswegen sein Brief an den Minister, der qua Amt auch Mitglied im Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Flughafen AG ist, die den Flughafen Leipzig/Halle betreibt und über die “Fluglärmkommission” bislang mit verhindert, dass wirklich deutliche Begrenzungen der (nächtlichen) Fluglärmbelastung möglich werden.

Die Mitteldeutsche Flughafen AG: www.mdf-ag.com

Der Bericht der MZ zum Gerichtsentscheid: www.mz-web.de/politik/hauptstadtflughafen-unterliegt-endgueltig-im-schallschutz-streit,20642162,26016310.html

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