Im Landkreis Leipzig gilt wegen anhaltender Trockenheit für den Eigentümer- und Anliegergebrauch ab sofort ein Wasserentnahmeverbot für oberirdische Gewässer – zum Schutz von Pflanzen und Tieren. Das bis zum 31. Oktober gültige Verbot bedeutet, dass kein Wasser zur Bewässerung mehr aus Seen, Flüssen und Gräben mittels Pumpen ohne wasserrechtliche Erlaubnis entnommen werden darf.

Durch die Trockenheit der vergangenen Wochen liegen die Wasserstände im mittleren Niedrigwasserbereich und darunter. Einige Bäche sind bereits trocken und auch die Parthe führt bei Lindhardt – südlich von Naunhof – kein Wasser mehr.

Die geringen Wasserstände sorgen einerseits für eine geringere Fließgeschwindigkeit. So kann sich das Wasser nicht mehr auf natürlichem Weg selbst reinigen, Schadstoffe können also nicht mehr ausreichend weggespült werden. Betont das Landratsamt.

Hinzu kommt, dass bei hoher Sonneneinstrahlung auch die Wassertemperaturen steigen. Dadurch sinkt wiederum der Sauerstoffgehalt und Nährstoffe können sich schneller als üblich vermehren. Das hat beispielsweise zur Folge, dass sich Algen unnatürlich stark vermehren können.

Den eigenen Garten mit Wasser aus dem hauseigenen Brunnen zu bewässern oder das als Gemeingebrauch eingestufte Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich, betont das Landratsamt. Dennoch rät das Umweltamt zum sparsamen Umgang mit Wasser. Denn ein Ende der Trockenheit ist bisher nicht in Sicht.

Ein Wasserentnahmeverbot ist ein harter Einschnitt. Verstöße werden geahndet, mahnt das Landratsamt des Landkreises Leipzig. Die Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde führen dahingehend verstärkt Kontrollen an den Gewässern durch. Wer aus Flüssen, Bächen, Seen oder Teichen Wasser entnimmt, dem drohen hohe Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Die in einer Allgemeinverfügung gefasste Entnahmebeschränkung gilt ab sofort und bis zum 31. Oktober 2022 oder bis auf Widerruf für das gesamte Kreisgebiet.

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