Das Amtsgericht Dresden hat am Dienstag, 17. Januar, dem Vorsitzenden der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, Dr. André Hahn, über seinen Anwalt Klaus Bartl einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro zugestellt. Diese Summe soll Hahn wegen vermeintlicher "Störung von Aufzügen gemäß § 21 Versammlungsgesetz, § 25 StGB" zahlen.

Hahn wird in dem Strafbefehl vorgeworfen, am 13. Februar 2010 den Nazi-Aufmarsch am Bahnhof Dresden-Neustadt “vereitelt” und damit “eine grobe Störung verursacht zu haben”.

Gegen diesen Strafbefehl hat André Hahn nun am Mittwoch, 18. Januar, durch seinen Anwalt Einspruch eingelegt. Erstaunt und empört.

“Es erstaunt mich sehr, dass sich wirklich ein Richter finden ließ, der trotz der äußerst dürren Beweislage und zweifelhafter Rechtsgrundlage bereit war, diesen Strafbefehl mit den seit langem bekannten Vorwürfen der Dresdner Staatsanwaltschaft zu unterschreiben. Bekanntlich ist der Juristische Dienst des Deutschen Bundestages der Auffassung, dass es für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft keine Rechtsgrundlage gibt”, meint er. “Mehr noch verwundert mich, dass die Staatsanwaltschaft nach der unmissverständlichen Ankündigung gegenüber dem Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtages, sie beabsichtige, Anklage gegen mich zu erheben, nun den Umweg des Strafbefehls zu gehen versucht. Ich bleibe dabei: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind in jeder Hinsicht absurd; wenn aber die Staatsanwaltschaft partout meint, gegen mich vorgehen zu sollen, muss das in öffentlicher Verhandlung vor Gericht ausgestritten werden, falls ein Richter bereit ist, die Anklage zuzulassen. Für den Ausgang eines solchen Verfahrens bin ich mehr als zuversichtlich, zumal ja die sächsische Justiz zum Glück nicht die letzte Instanz ist.”

Dass die Staatsanwaltschaft unmittelbar vor dem diesjährigen 13. Februar unbeirrt ihre Strategie der Einschüchterung gegen Nazigegner fortsetzt, findet er sogar verantwortungslos. “Es ist mittlerweile bekannt, dass anlässlich des 13. Februar in Dresden die Szene der extremen Rechten marschiert, aus der das Nazi-Terrornetzwerk hervorgegangen ist, das mutmaßlich zehn Menschen ermordet hat. Die sogenannte ‘Zwickauer Terrorzelle’ hat selbst zumindest einmal an diesem Aufmarsch teilgenommen”, sagt Hahn. “Es war richtig und ist weiter notwendig, sich den Nazis entgegenzustellen. Diese Position werde ich bei Bedarf auch vor Gericht vertreten. Friedlicher Widerstand darf nicht kriminalisiert werden!”

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar