Auf Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP hat am Mittwoch, 11. Januar, der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss des Sächsischen Landtages das neue Versammlungsgesetz beschlossen. Beide Fraktionen sind überzeugt, dass die Neufassung des Gesetzes nicht nur zukunftsweisend ist, sondern auch vorm Verfassungsgericht Bestand hat.

“Die Änderungen im Sächsischen Versammlungsgesetz sind nicht nur dringend notwendig, sondern längst überfällig. Insbesondere die Geschehnisse um den 13. Februar in Dresden in den vergangenen Jahren machen deutlich, wie wichtig eine klare Rechtslage in diesem Bereich ist”, erklärte nach der Sitzung Volker Bandmann, Mitglied im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss und innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.

Mit dem neuen Gesetz sind künftig Demonstrationen an Orten von historisch herausragender Bedeutung, wie dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig oder der Frauenkirche mit dem Neumarkt in Dresden, in bestimmten Fällen verboten.

“Die Frauenkirche gilt für die Dresdener Bürgerschaft als herausragendes Mahnmal gegen Krieg und Zerstörung und mahnt wie kaum ein anderer Ort an die Sinnlosigkeit nationalsozialistischer und rassistischer Gewalt. Bereits seit Jahrzehnten sind die Ruine und später die wieder aufgebaute Frauenkirche für viele Menschen in Dresden Sinnbild des Gedenkens an die zahllosen Opfer von Krieg und Faschismus. Wer diesen Ort für seine politischen Ziele oder gar für eine rassistische und menschverachtende Propaganda missbraucht, muss vom Gesetzgeber unbedingt daran gehindert werden”, meint Bandmann. “Die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit bleibt mit dem neuen Versammlungsgesetz garantiert und wird auch mit diesem Änderungsantrag in keiner Weise angetastet. Insbesondere die Menschen im Osten Deutschlands wissen noch immer dieses hohe Gut zu schätzen. Mit Blick auf den 13. Februar in diesem Jahr möchte ich an alle Demonstranten appellieren, sich an die Gesetze zu halten und auf jegliche Art von Gewalt und Rechtsbruch zu verzichten.”

Ein durchaus komplizierter Anspruch, denn auch die Sächsische Verfassung gewährt Versammlungsfreiheit. Und – anders als es Sachsens Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann am 31. Dezember in der “taz” erklärte, sind friedliche Blockaden per se noch kein Rechtsbruch und keine “eindeutige Straftat”. Doch diese Sicht begründet die bis heute anhaltenden Ermittlungen gegen friedliche Demonstranten bei den Februar-Demonstration von 2011 und 2010 – die völlig unangemessene Ausweitung der Funkzellenabfrage eingeschlossen, die Fleischmann selbst sogar als Suche der “Nadel in Heuhaufen” bezeichnet.

Aber auch Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, meint, dass man mit dem Versammlungsgesetz dennoch auf dem richtigen Weg sei. “Mit dem neuen Versammlungsgesetz reagieren wir maßvoll auf eine neue Qualität von Aufzügen, besonders um den 13. Februar in Dresden. Für uns ist es sehr wichtig, den Bürgern auch weiterhin die Möglichkeit zu bieten, ruhig und ohne Angst vor gewaltbereiten Versammlungen der Opfer der Bombenangriffe zu gedenken”, sagt er. “Gewalttätige Demonstrationen, egal von welcher politischen Seite, lehnen wir als Missbrauch des Gedenkens entschieden ab. Für uns als Liberale ist klar: Das Recht auf freie Versammlung ist für alle zu gewährleisten; Extremisten müssen aber deutliche Grenzen gesetzt werden.”Entsprechend deftig kommt die Kritik aus den Oppositions-Fraktionen.

“Die Koalition hält daran fest, das Versammlungsgrundrecht unter dem Vorwand des Würdeschutzes mit schwammigsten Gummiformeln auszuhebeln”, kommentiert zum Beispiel Johannes Lichdi, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, das Beharren der Regierungskoalition auf ihrem Gesetzentwurf. “So sollen künftig Einschränkungen des Versammlungsrechts unter dem Vorwand des Schutzes der ‘Würde der Opfer eines (!) Krieges’ oder der ‘Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft’ möglich sein. Was angeblich gegen Nazidemos gerichtet ist, verhindert diese nicht, schwächt aber das Versammlungsrecht gegen sie.”

Die Koalitionsfraktionen haben die Streichung dieses – so Lichdi – “untauglichen Gummiparagraphen” abgelehnt. Ebenso lehnten sie auch den Änderungsantrag der Grünen-Fraktion zur rechtsstaatlichen Neuordnung der polizeilichen Videoüberwachung bei Demonstrationen ab. So soll es weiterhin Nahaufnahmen, auch verdeckt, von Demonstrierenden geben.

“Es ist davon auszugehen, dass die Koalition das Gesetz Ende Januar im Landtag verabschieden und schon für den 13.2.2012 in Kraft setzen will”, befürchtet Lichdi.

Zumindest ein paar lobende Worte findet der innenpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Rico Gebhardt: “Im Gegensatz zur Staatsregierung und insbesondere zum FDP-geführten Justizministerium haben die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP erkannt, dass man nicht einfach das alte Bundesgesetz aus den 50er Jahren mitsamt der inzwischen verstaubten Rechtssprache jener Zeit abschreiben und ergänzt um die eigene sogenannte sächsische Erinnerungskultur als sächsisches Versammlungsgesetz verkaufen kann.”

So wurde unter anderem das Uniform- in ein Militanzverbot umgewandelt, Versammlungen müssen nicht “angemeldet”, sondern lediglich “angezeigt” werden.

“Leider folgte die Mehrheit nicht den Empfehlungen aus der Sachverständigenanhörung, Verstöße gegen das Versammlungsrecht künftig nicht mehr als Straftaten, sondern als Ordnungswidrigkeiten einzustufen”, bedauert Gebhardt. Kritisch sieht er auch das Festhalten der Koalition an den “sächsischen” Besonderheiten, dass die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten von historisch herausragender Bedeutung eingeschränkt werden kann. “Dies ist ein nicht hinnehmbarer Eingriff in Grundrechte, der zudem nicht einmal die behaupteten positiven Effekte zu erzielen vermag”, stellt Gebhardt fest. “So sollen am 13. und 14. Februar in der nördlichen Altstadt und der südlichen inneren Neustadt in Dresden jegliche Demonstrationen untersagt werden können, was aber noch nicht den für dieses Jahr geplanten Nazi-Aufmarsch am 18. Februar verhindert.”

Deshalb erwäge die Linke, auch diesen Entwurf eines Sächsischen Versammlungsgesetzes, sollte er im Januar vom Parlament beschlossen werden, vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig überprüfen zu lassen. Gebhardt: “Insbesondere die Regelungen im Paragrafen 15, Absatz 2, die die Demonstrationsfreiheit an bestimmten Orten beschränken wollen, halten wir für verfassungswidrig.”

Grüne und Linke haben sich ebenfalls so geäußert, dann gemeinsam mit der Linken eine verfassungsrechtliche Überprüfung des Gesetzes beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig anzustreben.

Das Gesetz über Versammlungen und Aufzüge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG), Artikel 1 § 12: www.gruene-fraktion-sachsen.de/1c2513b6.l

Artikel 1 § 15: www.gruene-fraktion-sachsen.de/9b23b5c3.l

Das “taz”-Kurzinterview mit Klaus Fleischmann: www.taz.de/Generalstaatsanwalt-ueber-Funkzellenabfrage/!84669/

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