Der Sonntag ist der Tag des Herrn? Mitnichten. Seit 2010 dürfen sächsische Gemeinden jährlich vier verkaufsoffene Sonntage genehmigen. Allerdings nur aus besonderem Anlass. Videotheken dürfen seit 2010 sogar regelmäßig an sieben Tagen der Woche öffnen. 43 Landtagsabgeordnete von Linken und SPD sahen seither den Schutz von Sonn- und Feiertagen verletzt. Sie zogen vor den Sächsischen Verfassungsgerichtshof. Und scheiterten.

Sachsens Verfassungsrichter erklärten die Neuregelung am Donnerstag für zulässig. Die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen bleibe nach der gesetzlichen Regelung die klare Ausnahme. Die Sonntagsöffnung der Videotheken, die zeitlich beschränkt ist, die Hauptgottesdienstzeiten berücksichtigt und nicht besonders störend wirkt, sei durch sachliche Gründe ausreichend legitimiert.

In einem Punkt gaben die Richter den Klägern Recht: Autowaschanlagen werden sonntags künftig geschlossen bleiben. Der Gesetzgeber habe ihren Betrieb ohne zeitliche oder örtliche Beschränkung und ohne Differenzierung der von einer Waschanlage im Einzelfall ausgehenden Störung an Sonntagen allgemein zugelassen. Diese weitreichende Ausnahmeregelung sei keineswegs durch hinreichende Sachgründe gerechtfertigt. Die Richter verschlossen sich nicht per se einer Sonderregelung für Waschanlagen. Wie dem Sonntagsschutz bei ihrem Betrieb in verfassungskonformer Weise Rechnung getragen werden soll, sei allerdings Sache des Gesetzgebers.

Stimmen zur Entscheidung des Verfassungsgerichts über Klage gegen sächsisches Ladenöffnungsgesetz

Zur heutigen Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes über die Normenkontrollklage der Abgeordneten der LINKEN und SPD gegen das sächsische Ladenöffnungsgesetz erklären die Parlamentarischen Geschäftsführer der LINKEN, Klaus Tischendorf, und der SPD, Stefan Brangs:

Mit unserer Klage haben wir Rechtsklarheit für Handel, Verkaufspersonal, Kunden und die Kommunen geschaffen. Der Verfassungsgerichtshof hat der ständig fortschreitenden Aushöhlung des Sonntagsschutzes durch die schwarz-gelbe Koalition in Sachsen einen Riegel vorgeschoben. Das Lieblingsprojekt der FDP, die Sonntagsöffnung von Autowaschanlagen, ist beerdigt worden.

Natürlich hätten wir uns ein noch weitergehendes Urteil gewünscht. Erfreulich aber ist, dass die willkürliche Ausrufung von “besonderen Anlässen” zur Ermöglichung verkaufsoffener Sonntage nicht mehr möglich ist, wie das Gericht in seiner ausführlichen Urteilsbegründung darstellt. An die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Ladenöffnung sind fortan strengere Maßstäbe anzulegen – und das ist im Sinne des Sonntagsschutzes, des Familienlebens der im Handel Beschäftigten und vor allem kleinerer Handelsbetriebe zu begrüßen.

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