Der Behördenskandal im Umgang mit der rechten Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" droht eine neue Qualität anzunehmen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich geht seit Freitag einem Hinweis nach, dass ein heute Beschuldigter vor etwa 10 Jahren V-Mann einer Sicherheitsbehörde gewesen sein könnte. Der Name Ralf Wohlleben steht im Raum.

Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre der Super-Gau perfekt. Denn Wohlleben soll den Terroristen die Pistole besorgt haben, mit denen der NSU seine zehn Morde verübt hatte. Seine Anwältin dementierte im Laufe des Tages. Ihr Mandant sei nicht als V-Mann aktiv gewesen.

Der brisante Hinweis stammt von einem Bundesanwalt. Bevor der Jurist für die Karlsruher Behörde tätig wurde, war er beim Bundesinnenministerium beschäftigt und dort mit dem 2003 gescheiterten NPD-Verbotsverfahren befasst. In einer dienstlichen Erklärung teilte er mit, er glaube sich zu erinnern, den Namen Wohlleben im Zusammenhang mit V-Leuten gelesen oder gehört zu haben. Bisher wurden dafür keine Beweise gefunden.

Das Innenministerium prüft derzeit alle relevanten Akten aus dem damaligen Verfahren. Außerdem sollen die mit dem Fall betrauten Mitarbeiter befragt werden. Zudem hat das Bundesministerium des Innern alle Sicherheitsbehörden zu diesem Vorgang um schriftliche Stellungnahmen gebeten.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar