Der sächsische Verfassungsschutz hat die Mitglieder des "Nationalsozialistischen Untergrundes" nach ihrem Abtauchen länger im Visier gehabt als bisher bekannt. Die "Welt" berichtet unter Berufung auf geheimes Aktenmaterial, dass die Behörden eine im Mai 2000 durchgeführte Abhörmaßnahme erst im November 2010 formal abschlossen. Ein Jahr später flog das Trio auf.

Die “Operation Terzett” richtete sich gegen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos, Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer. Die Papiere sollen belegen, dass die Behörden wiederholt Ansatzpunkte für schwere Straftaten und verfassungsfeindliche Aktivitäten gesehen haben. In einem Antrag an die G-10-Komission des Sächsischen Landtags, die behördliche Eingriffe ins Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis genehmigen muss, schrieben sie: “Die Betroffenen stehen im Verdacht, Mitglieder einer Vereinigung zum Begehen von Straftaten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und schwerer rechtsextremistischer Straftaten zu sein und drei flüchtige Straftäter in der Illegalität zu unterstützen.” Eine überraschend exakte Einschätzung.

Das Gremium hatte nicht nur Abhörmaßnahmen gestattet, sondern auch zugelassen, dass die Betroffenen nicht wie gesetzlich vorgeschrieben nach drei Monaten von der Aktion unterrichtet werden. Dies ist zulässig, wenn dadurch der Erfolg des Lauschangriffs gefährdet sein könnte. Interessant: Drei der vier überwachten Unterstützer sind heute Beschuldigte im NSU-Verfahren. Thomas S., jüngst als V-Mann des Berliner Landeskriminalamts enttarnt, war einst Zschäpes Geliebter und besorgte den Terroristen Sprengstoff. Mandy S. verschaffte dem Trio nach dessen Abtauchen eine erste Unterkunft. Jan W. soll den NSU-Mitgliedern 2002 Waffen organisiert haben. Nur Ex-Rechtsrocker Andreas G. ist bisher nicht beschuldigt.

Wenngleich die Fahnder auf der richtigen Fährte waren, kamen sie den Abgetauchten nicht auf die Spur. Dass sie es mit Terroristen zu tun hatten, ahnten sie nicht. Im Mai 2009 warf der Verfassungsschutz die Maßnahme schließlich die Flinte ins Korn: “Sinn und Zweck der Gruppe ist durch Verjährung nicht mehr gegeben.”

Der Umstand der Enthüllung ruft Kerstin Köditz (Die Linke) Verärgerung hervor. “Entweder hat der Innenminister alle zuständigen Gremien des Landtages, bis hin zu seinem ‘Vorläufigen Abschlussbericht’, bewusst und dauerhaft falsch informiert, denn die offizielle Aussage lautete stets, dass die Behörden nach 2002 keinerlei Informationen über die drei Flüchtigen und deren Umfeld hatten”, so die Abgeordnete. “Oder aber das Innenministerium hat bewusst über einen sehr langen Zeitraum die G 10-Kommission des Landtages, die für die Kontrolle von Abhörmaßnahmen zuständig ist, getäuscht.” Die Linksfraktion erwartet deshalb in der Plenarsitzung des Landtages in der kommenden Woche zu dem Vorgang eine Erklärung von Innenminister Markus Ulbig (CDU). Der Verfassungsschutz äußerte sich bisher nicht zu dem Vorwurf.

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