Justizminister Jürgen Martens ernannte den Juristen Frank Heinrich am Donnerstag zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Sein Amt tritt er zum 1. Juni 2013 an. "Ich freue mich, dass mit Frank Heinrich eine äußerst kompetente Persönlichkeit für die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gewonnen werden konnte", kommentiert Martens die Personalie.

“Mit seinem herausragendem Sachverstand, seiner bemerkenswerten Tatkraft und hohen Belastbarkeit bringt er ideale Voraussetzungen für das Amt des Leitenden Oberstaatsanwalts mit. Ich gratuliere ihm zur Berufung in das verantwortungsvolle Amt.”

Heinrich wurde 1958 in Singen (Baden-Württemberg) geboren. Nach Absolvierung beider Juristischer Staatsprüfungen arbeitete er von 1988 bis 1991 als freier Mitarbeiter an der Universität Konstanz und in einer Anwaltskanzlei. Anschließend folgte die Ernennung zum Richter auf Probe und die Zuweisung an das Kreisgericht Pirna.

Nach weiteren Stationen bei der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Landgericht Dresden wurde er im Jahr 2000 zum Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Dresden ernannt. Nach einer Abordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wechselte Frank Heinrich 2007 an die Staatsanwaltschaft Bautzen und wurde mit den Aufgaben des stellvertretenden Behördenleiters betraut.

Von August 2007 bis September 2008 leitete er die Staatsanwaltschaft Bautzen kommissarisch. Seit April 2009 ist Frank Heinrich bei der Staatsanwaltschaft Dresden als ständiger Vertreter des Leitenden Oberstaatsanwalts und Abteilungsleiter tätig. Nun rückt er selbst zum Leitenden Oberstaatsanwalt auf.

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