Was wusste Sachsens Verfassungsschutz Anfang 2000 wirklich über das Treiben des rechtsextremen Terror-Netzwerks NSU? Die Frage bewegt seit Dienstag die Gemüter. Das SWR-Magazin "Report Mainz" zitierte aus einem Schreiben des Landesamts an den damaligen sächsischen Innenminister Klaus Hardraht (CDU), in dem der Geheimdienst terroristische Anschläge durch die abgetauchten Neonazis befürchtete. L-IZ.de fragte bei dem Dresdner Juristen nach.

Hardrahts Antwort ist knapp und klar: “Für Vorgänge, die ich während meiner Amtszeit als Innenminister bearbeitet habe, unterliege ich der Verpflichtung der Amtsverschwiegenheit”, teilte der 71-Jährige mit. “Diese gilt auch für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Aussagen darf ich lediglich vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.”

Bisher musste Hardraht nicht vor dem NSU-Untersuchungssausschuss erscheinen. Seine Chancen, doch noch einbestellt zu werden, sind seit Dienstag gestiegen. Sein knappes Statement könnte gar als Selbsteinladung verstanden werden.

Damit liegt es an sächsischen Parlamentariern, dem Ex-Minister Fragen wie diese zu stellen: Welche Kenntnisse hatte er im Jahr 2000 im Vorfeld der “Operation Terzett” und im Nachgang? Waren ihm damals die Bombenbasteleien der Zwickauer Zelle bekannt? Warum nahm der Verfassungsschutz unter seiner Führung polizeiliche Fahndungsaufgaben wahr? Hatte der Spitzenpolitiker Kenntnisse über terroristische Aktivitäten des Trios? Warum funktionierte der Austausch hinsichtlich Informationen zu möglichen Aufenthaltsorten zwischen den Verfassungsschutzbehörden Sachsens und Thüringens nicht in dem Umfang, wie er aus heutiger Sicht geboten schien?

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar