Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bringt am Donnerstag, 17. Oktober, einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der Stellplatzpflicht in der sächsischen Bauordnung in den Landtag ein und will damit die generelle Pflicht der Bauherren zur Schaffung von Stellplätzen für Autos abschaffen. "Wir begrüßen den Gesetzesentwurf der Grünen und unterstützen den Antrag", erklärt Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG).

Und betont: “Gleichzeitig ist es aber widersinnig, dass im Baugesetzbuch der Platz für Autos geregelt wird und Kinder keinen Anspruch auf einen Platz – sei es ein Spiel- oder Bolzplatz – haben.”

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Der Gesetzentwurf der Grünen verfolgt laut Eva Jähnigen die beiden Ziele, dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, differenzierte Stellplatzvorschriften zu erlassen und Bauherren ein autofreies Wohnen ohne Nachweis von Stellplätzen möglich sei.

Laut Sächsischer Bauordnung müssen Stellplätze auf dem eigenen Grundstück oder auf einem privaten Grundstück in der näheren Umgebung geschaffen werden. Was im ländlichen Raum aufgrund der günstigeren Platzverhältnisse in der Regel problemlos realisierbar ist, kann in Städten zu einem Problem werden. Zum Teil können die Stellplätze gar nicht oder nur mit hohem Aufwand auf dem Grundstück geschaffen werden, weil der Platz nicht ausreicht. Oft ist die Herstellung wirtschaftlich nicht zumutbar oder das Grundstück könnte durch die Parkplätze nicht mehr sinnvoll genutzt werden. Für diese Fälle wurde die Möglichkeit der sogenannten Stellplatzablöse geschaffen. Danach wird für jeden Stellplatz, der nicht eingerichtet werden kann, ein Geldbetrag (Ablösebetrag) an die Gemeinde gezahlt. Die Höhe der Ablösebeträge richtet sich nach Art der Nutzung und Lage des Gebäudes und darf maximal 10.000 Euro betragen.

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