In der Überschrift polterte Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) gleich einmal, als sein Ministerium am Freitag, 31. Januar, meldete: "Kein Geld für Extremisten". Aber zumindest gestand der gestrenge Innenminister ein, dass man das Berliner Verfahren zur Nicht-Anwendung der so genannten "Extremismus-Klausel" prüfen wolle in Sachsen.

Am Freitag, 31. Januar, hatten Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) bekannt gegeben, dass sich sowohl das von Schwesig geleitete Sozialministerium als auch das von de Maiziére geleitete Innenministerium darauf geeinigt haben, die Zuwendungsbescheide bei den Bundesprogrammen “Toleranz Fördern – Kompetenz Stärken”, “Initiative Demokratie Stärken” und “Zusammenhalt durch Teilhabe” anders zu handhaben.

“Anstelle der bisher eigenhändig zu unterzeichnenden Demokratieerklärung (sog. Extremismusklausel) wird zukünftig im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem Begleitschreiben hingewiesen”, teilten ihre Ministerien mit. “Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel weiterhin ihrer Verantwortung bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.”

Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) fand denn freilich nur erwähnenswert, was sein eigener Ministerkollege in Berlin dazu zu sagen hatte. Mit dem ist er sich irgendwie einig, dass es nicht nur gegen diese Rechtsextremen gehen könnte. Man müsse auch die anderen Extremisten unbedingt nennen.

So wie de Maiziére in seiner Bundestagsrede am Freitag, 31. Januar: “Unsere Demokratie, unsere Freiheit wird darüber hinaus von Extremisten – rechts wie links – angegriffen. Die Vergangenheit, gerade auch die letzte Legislaturperiode, hat es gezeigt: wir dürfen politischen Extremismus nie mehr unterschätzen.”Dass die Verdachtskultur gegen die Zivilgesellschaft nur wieder eine neue Form erhalten hat, stellte dann am Wochenende die Leipziger Bundestagsabgeordnete der Grünen Monika Lazar fest: “Was bisher als ‘Extremismusklausel’ Initiativen zur Gesinnungsschnüffelei nötigte, nennt sich nun ‘Begleitschreiben’. Als solches ist es bindender Bestandteil des Zuwendungsbescheids und stellt auch in Zukunft Kriterien auf, die einem “Gesinnungstest” gleichkommen. Auch wenn die geförderten Träger selbst keine Klausel mehr unterzeichnen müssen, was sicher ein Teilerfolg des zivilgesellschaftlichen Engagements und für die Initiativen eine Erleichterung ist, bleiben sie dennoch weiterhin mit denselben Anforderungen konfrontiert. Bei genauem Hinsehen wird klar: Auch nach ihrer “Abschaffung” lebt der Geist der Klausel weiter.”

Ministerin Manuela Schwesig habe sich zwar bemüht, die Extremismusklausel abzuschaffen. Ihr begrüßenswerter Vorstoß führte aber leider faktisch zu keiner inhaltlichen Verbesserung.

“Letztlich wurde sie vom Koalitionspartner über den Tisch gezogen und wir finden es bitter, dass dies nun den Projektträgern auch noch als Erfolg verkauft werden soll. Respekt sieht anders aus”, sagt Lazar. “Wir fordern die Bundesregierung auf, die Arbeit der Zivilgesellschaft zur Stärkung unserer Demokratie endlich rückhaltlos anzuerkennen. Mit der Unsicherheit für Anti-Nazi-Initiativen in Bezug auf ihre Kooperationspartner muss Schluss sein. Gerade angesichts der Empfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum NSU sollte es auch der Regierung ein Anliegen sein, sämtliche bürokratischen Hürden für Initiativen gegen Rechts auszuräumen. Dazu gehört die Streichung aller rechtlich unbestimmten und misstrauensgeleiteten Auflagen zur Zusammenarbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit – egal in welcher Verpackung.”

Verständlich also, wenn der sächsische Innenminister den unverändert starrköpfigen Bundesinnenminister lobenswert findet.

Sachsens Innenminister Markus Ulbig: “Ich begrüße die Haltung des Bundesinnenministers de Maizière. Niemand soll mit Steuermitteln unterstützt werden, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt.”

Und zum Merken in der Formulierung des Innenministeriums noch einmal: “Das Sächsische Innenministerium unterstützt die Haltung des Bundesinnenministeriums, weiterhin finanzielle Förderung für Demokratieprojekte an deren Verantwortung und Eintreten für Demokratie und Verfassungstreue zu koppeln.”

Worte, die auch im Januar 2014 noch klingen, als wären es nicht gerade die Initiativen, die sich um diese Fördergelder bewerben, die nun oft schon seit zwei Jahrzehnten mit großem Engagement für die Demokratie und gegen ihre Gefährdungen kämpfen.

Das sächsische Innenministerium will jetzt prüfen, “inwieweit die neue Regelung des Bundes Beispiel für Vereinfachungen im praktischen Verwaltungsverfahren sein kann.” Also doch wieder eine sächsische Extra-Wurst?

Noch sind zwei Klagen gegen die sächsische Extremismus-Klausel anhängig.

Im Landesprogramm “Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz” wurde bereits damit begonnen, die ersten Zuwendungsbescheide zur Förderung von Demokratieprojekten für das Jahr 2014 zu erlassen, teilt das Ministerium mit. Dies sind über 15 Projekte mit einem Fördervolumen von über 650.000 Euro. Damit hätten schon jetzt viele Initiativen früh Sicherheit für die Umsetzung ihrer Projekte. Weitere Bescheide sollen in den nächsten Monaten folgen.

Insgesamt stehen im Landesprogramm “Weltoffenes Sachsen” auch im Jahr 2014 wieder 3 Millionen Euro zur Verfügung.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Redaktion über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar