Am Mittwoch, 26. März, gab es eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag "Gesetz zur Aufhebung der Stellplatzpflicht" im Innenausschuss des Sächsischen Landtages. Die Pflicht stammt noch aus uralten Zeiten. Und die meisten Bundesländer haben dafür längst andere Lösungen gefunden.

“Die Experten-Anhörung hat das Anliegen des Gesetzentwurfs, die Stellplatzpflicht aufzuheben, Bauherren zu entlasten und Kommunen Handlungsspielräume zu eröffnen, unterstützt. Die Sachverständigen haben ebenso wie der Sächsische Landkreistag, der Sächsische Städte- und Gemeindetag und die sächsische Wohnungswirtschaft die Intention einer gesetzlichen Neuregelung der Stellplatzpflicht in Sachsen bekräftigt”, erklärt Eva Jähnigen, verkehrspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, zum Ergebnis der Anhörung. “Mit unserer Initiative wollen wir die gesetzliche Pflicht zur Schaffung von Stellplätzen auf Landesebene abschaffen. Dieser noch aus der ‘Reichsgaragenordnung’ (RGaO) von 1939 stammende Zwang wird dem Bedarf in der sächsischen Gemeinden nicht gerecht.”

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt Bündnis 90/Die Grünen mehrere Ziele: Zum Einen sollen damit endlich auch Bauprojekte zum autofreien Wohnen ermöglicht werden. Zum Zweiten wollen sie die Kosten beim Wohnungsbau deutlich senken. Der aktuelle Zwang zum Tiefgaragenbau bzw. zur Zahlung der Ablösegebühr treibt die Baukosten und damit auch die Mieten in die Höhe.

Besonders in innerstädtischen Quartieren ist die Stellplatzverordnung ein Kostentreiber. Ein Tiefgaragenstellplatz kostet je nach Bodenbeschaffenheit und Zufahrtsmöglichkeiten etwa 15.000 bis 30.000 Euro. Bis zu 10.000 Euro kostet die Ablösegebühr. Diese kann sich mit bis zu 100 Euro pro Monat auf die Mietkosten auswirken.

“Viele Menschen gerade in Leipzig oder Dresden brauchen aber keine privaten Autoparkplätze, dafür aber bezahlbaren Wohnraum. Wir wollen, dass die Gemeinden stattdessen eigenständig die Möglichkeit haben, eigene Stellplatzsatzungen für das Gemeindegebiet oder Teile des Gemeindegebietes zu erlassen”, meint Jähnigen.

Der Sachverständige der Grünen-Landtagsfraktion Joachim Krey, Oberbaurat bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, ergänzt: “Die Bauordnungen sämtlicher Bundesländer – mit Ausnahmen des Landes Sachsen – bieten heute die Möglichkeit, die Herstellung von Stellplätzen und Garagen einzuschränken oder sogar zu untersagen, wenn bestimmte Gründe, wie zum Beispiel verkehrliche Gründe oder städtebauliche Aspekte, dies erfordern. Das heißt: Die Abschaffung der Stellplatzpflicht in der Sächsischen Bauordnung ist ein zeitgemäßer, ökonomisch sinnvoller Schritt. Er eröffnet Chancen zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV. Wohnungsbaugesellschaften werden gerade im sozialen Wohnungsbau entlastet insbesondere bei Bauvorhaben im Innenbereich.”

Damit würde das Land Sachsen auch auf sich verändernde Lebensstile reagieren. Gerade in Großstädten verliert der Pkw als Verkehrsmittel seine Priorität. Gerade jüngere Menschen bevorzugen Verkehrsmittel des Umweltverbundes und verzichten bewusst auf ein Auto. Über die Stellplatzpflicht und die daraus folgende Ablösegebühr aber werden sie wieder für (ruhenden) Autoverkehr zur Kasse gebeten.

“Dass sich der Verkehrsanteil in Sachsen zugunsten des ÖPNV und des Radverkehrs, also ein Stück weg vom Auto, verschoben hat, muss sich auch darin niederschlagen, dass weniger Flächen für PKW-Stellplätze verbraucht werden”, findet Jähnigen. “Dies verbessert die Aufenthaltsqualität in unseren Städten auf Straßen, Plätzen und Höfen, weil weniger Flächen versiegelt werden.”

Der Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung der Stellplatzpflicht (Drs 5/12881):
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=12881&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

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