Wenn nichts mehr wächst, kann das durchaus an der eifrigen Verwendung von Glyphosat liegen. Bis 2013 wurde das Pflanzengift recht umfangreich auch in Sachsen eingesetzt. Außerhalb von forstlich, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen darf das Gift eigentlich überhaupt nicht eingesetzt werden. Trotzdem gab es in Sachsen 2013 hunderte Ausnahmegenehmigungen. Das erfuhr die Grünen-Abgeordnete Gisela Kallenbach nun durch eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung.

Dabei scheint etlichen Grundstückseigentümern jedes Mittel recht, um Pflanzenbewuchs zu entfernen. Bundes- und Landesbehörden haben sich genauso eine Ausnahmegenehmigung besorgt wie Städte und Gemeinden, Landratsämter, Handelsunternehmen, Kirchen und Friedhofsbetreiber. Und das zumeist mit sehr durchwachsenen Begründungen von der “Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit” über “Brand- und Explosionsschutz” bis hin zur “Erhaltung der Bausubstanz”. Hacke und Harke scheinen zu aussterbenden Gerätschaften zu werden. Das Unkraut muss weg. Da wird eben einfach gesprüht.

526 Anträge liefen dazu 2013 beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfUG)ein. Da wurde auch gern darauf hingewiesen, dass man keine Leute zur Unkrautbekämpfung habe oder dass “nichtchemische Maßnahmen” einfach teurer seien als die Anwendung von Herbiziden. Das LfUG hat 518 der eingegangenen Anträge genehmigt. Man habe, so betont Umweltminister Frank Kupfer (CDU) geprüft, ob der angestrebte Zweck vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand nicht erzielt werden kann.

Aber wirklich streng scheint der Freistaat dann nicht zu kontrollieren. 35 Kontrollen fanden nach Auskunft des Umweltministers statt, nur in 20 Fällen wurde auch kontrolliert, “ob das eingesetzte Mittel und die behandelte Fläche der Genehmigung entsprechen”. 15 Kontrollen waren nach Anzeigen erfolgt – sechs dieser Anzeigen waren augenscheinlich berechtigt und endeten mit Verwarnungen. Da waren auch einige Privatpersonen, die Glyphosat einfach als Unkrautkiller einsetzen, sichtlich unbelehrbar. Insgesamt gab es vier Belehrungen, zwei Verwarnungen ohne Bußgeld, vier mit. Die Bußgelder lagen dann freilich nur zwischen 35 und 110 Euro. Der Freistaat tut sich sichtlich schwer, gegen das Ausbringen von Herbiziden in Sachsen wirklich konsequent vorzugehen, auch wenn Vieles in der Folgekette von Glyphosat noch unerforscht ist. Was nicht daran liegt, dass es keine Verdachtsmomente gäbe, sondern an den erforderlichen Studien, für die bislang Gelder und Ressourcen fehlen.

Deswegen ist der Einsatz von Glyphosat auch in der Landwirtschaft eingeschränkt. Aber auch dort kontrolliert das LfUG nur stichprobenweise. Wie oft und mit welchen Ergebnissen, das hatte Gisela Kallenbach in diesem Fall nicht gesondert nachgefragt. Immerhin kann ein missbräuchlicher Einsatz von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auch eine “Reduzierung der Ausgleichszahlungen” nach sich ziehen, erklärte Frank Kupfer.

Andererseits hat die sächsische Staatsregierung auch zum Glyphosateinsatz in Landwirtschaft und Obstbau keine belastbaren Grunddaten. Frank Kupfer: “Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über die im Jahr 2013 ausgebrachten Mengen an Glyphosat vor.”
Die Kleine Anfrage zu Glyphosat in der sächsischen Landwirtschaft als PDF zum download.

Die Kleine Anfrage zur Glyphosatanwendung außerhalb von Kulturflächen als PDF zum download.

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