Zahlen statt Erzählungen wären manchmal nicht schlecht, wenn die Debatte wieder anhebt: So viel Geld für Flüchtlinge und schau mal den Zustand der Schulen an. Oft gehört, selten mit Zahlen untersetzt. Wie viel der Freistaat 2014 an Sonderzahlungen für Flüchtlinge ausgab und wie sich die Zahlen im Verhältnis zu anderen Leistungen des Landes Sachsen verhalten, haben wir nachgefragt und nachgeschaut. Dimensionen, die sogar uns noch überraschen konnten, wenn man mal Ausgaben des Freistaates in ähnlichen Bereichen wie Soziales und Bildung als Vergleichsmaß zu den aktuellen Aufwendungen Sachsens für Asylbewerber zu Rate zieht.

Laut Angaben des Innenministeriums gegenüber L-IZ.de wird pro Quartal, also für drei Monate aktuell ein Zuschuss pro Flüchtling oder Asylbewerber in Höhe von 1.500 Euro gezahlt. Dieser Landeszuschuss soll, da es vor allem bislang an sozialer Betreuung und damit einer rascheren Integration mangelt ab 2015 auf 1.900 Euro, dann also auf 7.600 Euro jährlich angehoben werden.

Weitere Sonderzahlungen, mit welchen der Freistaat die Kommunen und Gemeinden bei der Einrichtung neuer Unterbringungen unterstützte, lagen in den Jahren 2013 und 2014 bei 35 Millionen Euro gesamt. Die Unterbringung selbst ist der Part der Kommunen, welche jedoch gerade dafür Ende 2013 diese Unterstützung erhielten. Weiterhin fielen nach Angaben des Innenministeriums die Aufwendungen für die bisherigen Erstaufnahmeeinrichtungen in Chemnitz und Schneeberg 2013 mit 10 Millionen ins Gewicht. Nehmen wir also mal an, dies wäre auch 2014 so.

Ist man einfach mal so frei und kalkuliert auf Landesebene Menschen, die ihr Heimatland gegen ihren Willen verlassen mussten, wie Stückgut mit einem Preiszettel und behauptet sogar wahrheitswidrig alle 21.200 Flüchtlinge wären schon alle seit einem Jahr in Sachsen, käme man auf folgendes Ergebnis: Das Land Sachsen zahlte binnen eines Jahres für alle Flüchtlinge ohne Sonderzahlungen 12,72 Millionen Euro, mit den Sonderaufwendungen zur Unterbringung in den Kommunen und in der Erstaufnahme in Chemnitz/Schneeberg 57,72 Millionen. Hier zugunsten der Verfechter der These von den teuren Asylbewerbern die Sonderzahlung von 35 Millionen einfach mal komplett auf das Jahr 2014 gerechnet, was hochgegriffen sein dürfte – manche Mittel kommen erst 2015 zum Einsatz.
Ob dies im Verhältnis zu den staatlichen Aufwendungen im sozialen Bereich oder der Bildung viel oder wenig ist, zeigt ein Blick in den Landeshaushalt Sachsens im Jahr 2014. Diesen als Vergleich zu nutzen, hilft die Bereiche ins Auge zu fassen, welche jeder Mensch im Zweifel benötigt. Und die immer wieder angesprochen werden, wenn es um das angeblich nicht vorhandene Geld für die Sachsen selbst geht: Kitas, Bildung und Weiterbildung und gegebenenfalls soziale Unterstützung für die Sachsen.

Hier steht eine Gesamtausgabe von 869,752 Millionen Euro im sächsischen Sozialministerium für 2014 zu lesen, im Bildungsetat finden sich weitere 2.931,659 Millionen. Ist man so genau und nimmt die sächsischen Ausgaben im universitären Bildungsbereich, also die Steuergeldausgaben des Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst noch hinein in das Beispiel, kommen weitere 1.594.089 Millionen hinzu.

Damit ergibt sich eine Gesamtsumme von rund 3.803.000 Milliarden im Modelljahr 2014, in welchem sich 57,72 Millionen Euro für Asylbewerber, Geduldete und Flüchtlinge finden ließen.

Inklusive der Sonderaufwendungen für die Unterbringungen, welche im Laufe der vergangenen 2 Jahre flossen, betrug der Aufwand für die in Sachsen lebenden Flüchtlinge und Asylbewerber also 1,5 Prozent der Aufwendungen, welche binnen eines Jahres allein für Soziales und Bildung in Sachsen für Schulen, Kitas, Universitäten und Sozialausgaben in Gang gesetzt wurden. Ohne die durch den vorherigen Rückbau notwendig gewordenen Sonderzahlungen für die Ertüchtigung oder Neueinrichtungen der Unterbringungen für Asylbewerber sind es noch 0,6 Prozent gemessen an den Vergleichshaushalten.

Bei 17 Milliarden lag der Gesamtetat des Landes Sachsen allein im Jahr 2014. Oder eben beim 29.453-fachen der Sonderausgaben (ohne Einrichtung der neuen Erstunterbringungen in Leipzig und Dresden) für Flüchtlinge und Asylbewerber von Seiten des Freistaates. Die Flüchtlinge des Jahres 2014 schlugen demnach mit 0,3 Prozent des Jahresetats zu Buche.

Da niemand in die Zukunft schauen und die Lebenswege der neuen Sachsen voraussehen kann, muss dennoch eine wichtige Frage offenbleiben. Bald können Asylbewerber noch schneller auf die Suche nach einem Arbeitsplatz gehen, werden von der Residenzpflicht entbunden und können sich so eher in ihrer neuen Heimat einleben. Gelingt die Integration der Neuankömmlinge, könnte sich die “Investition” bald als eine lohnende herausstellen.

Nur den Fehler, diese Leistung allein von den neuen Mitmenschen zu erwarten, sollte man dabei dennoch nicht machen.

Dazu und zu weiteren Fragen mehr in Kürze in Teil 3 auf L-IZ.de.

Der Haushalt für Soziales und Verbraucherschutz 2013 / 2014

http://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_08_12-12-19.pdf

Der Bildungsausgaben 2013 / 2014

http://www.finanzen.sachsen.de/7203.html

Ausgaben für Universitäten und Hochschulen in Sachsen 2013 / 2014

http://www.finanzen.sachsen.de/download/EPL_12_12-12-19.pdf

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