Da war die Renovierung der Wohnung, hinzu kam der Kredit für die Weiterbildung und am Ende nach all dem Stress war ein kleiner Urlaub fällig, der auch über einen Kredit finanziert wurde. Es kann eben durchaus passieren, dass man eine Anschaffung tätigen muss, obwohl die vorherige noch nicht vollständig bezahlt ist.

Zu einer bereits bestehenden Ratenzahlungsverpflichtung kommt noch eine weitere hinzu und vielleicht auch noch eine dritte oder vierte. Im Laufe der Zeit können sich so mehrere kleine Kredite ansammeln, die zusammen eine relativ hohe monatliche Belastung ergeben können. Durch eine Umfinanzierung lassen sich mehrere Kredite in einen Kredit zusammenfassen.

Das ergibt dann wieder einen besseren Überblick über die Finanzen und hilft in der Regel auch dabei Geld noch etwas einzusparen. Es lässt sich mit einer Umschuldung die monatliche Belastung in der Regel deutlich senken. Um wirklich einen Spareffekt mit der Umschuldung zu erzielen, ist es sinnvoll, die Konditionen der verschiedenen Anbieter sehr genau miteinander zu vergleichen.

In drei Schritten umfinanzieren

Eine Umschuldung lohnt sich nicht immer. Dafür entscheidend sind Restlaufzeit, Ratenhöhe und Effektivzins des bestehenden Kreditvertrags. Außerdem ist es wichtig zu wissen, ob eine vorzeitige Ablösung des Kredits ohne zusätzliche Kosten möglich ist. Häufig verlangen die Banken eine Entschädigung für den Zinsausfall für die Restlaufzeit.

Im zweiten Schritt geht es daran, die Konditionen für einen Umschuldungskredit genau zu prüfen und möglichst im Vorfeld auf einer Vergleichsseite wie bei tarifcheck.de zu vergleichen. Wichtige Kennzahl ist der effektive Jahreszins. Er gibt Auskunft über die tatsächlichen Gesamtkosten des neuen Darlehens.

Durch eine Veränderung der Laufzeit lässt sich die Ratenhöhe nach oben oder nach unten verändern. Eine längere Laufzeit kann die monatlichen Kosten erheblich senken. Allerdings steigen damit die Gesamtkosten für den Kredit, weil über eine längere Laufzeit mehr Zinsen abzutragen sind.

Für eine effektive Umfinanzierung ist ein genauer Vergleich der Zinszahlungen notwendig: auf der einen Seite die noch ausstehenden Zinszahlungen für die alten Darlehensverträge und auf der anderen Seite die anstehenden Zinszahlungen für den neuen Darlehensvertrag. Dabei ist es wichtig, eine eventuell zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung ebenfalls mit einzukalkulieren.

Kommt bei Ihrem Vergleich heraus, dass die Umschuldung Sinn ergibt, ist es notwendig zunächst die Banken zu informieren, bei denen die Darlehensverträge bestehen. Wenn die jeweilige Bank das genaue Datum für die Ablösung der Schulden weiß, berechnet sie die Restschuld und gibt Auskunft über die Höhe der eventuell zu leistenden Vorfälligkeitsentschädigung.

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Wann lohnt es sich überhaupt?

Wann sich das Umfinanzieren lohnt, hängt von individuellen Faktoren ab. Häufigster Grund für eine Umschuldung sind ältere Kredite, die vor fünf oder mehr Jahren abgeschlossen wurden und noch höhere Zinsen haben. Wenn die Zinsen gegenüber dem damaligen Zeitpunkt gesunken sind, dann ist es clever, umzufinanzieren. Denn dann macht sich die Zinsersparnis je nach Kredithöhe und Restlaufzeit direkt bemerkbar. Wer dann die Ratenhöhe beibehält, ist schneller mit der Rückzahlung fertig. Wer lieber eine geringere monatliche Rate zahlen möchte, hat wieder etwas mehr finanziellen Freiraum und kann die laufenden Ausgaben besser bezahlen.

Je größer der Zinsunterschied zwischen altem und neuem Vertrag ist, um höher ist das Sparpotenzial einer Umschuldung. Besonders gravierend ist der Zinsunterschied, wenn Kunden einen Dispokredit mit einer Umschuldung gleich mit ablösen.

Das ist immer dann sinnvoll, wenn das Limit regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ausgeschöpft ist. Die Zinsen für einen Ratenkredit liegen immer deutlich unter den Zinsen für den Überziehungskredit. Der Dispokredit sollte wirklich nur für kurzfristige finanzielle Engpässe genutzt werden. Das gilt übrigens auch für ständig überzogene Kreditkartenkonten.

Die Umschuldung wirkt sich meistens positiv auf die Bonität der Kunden aus. Banken erkennen an, wenn Kunden ihre Finanzen überblicken und lieber an eine Stelle zurückzahlen, anstatt einfach einen neuen Kredit für die Anschaffung aufzunehmen.

Die Ablösevollmacht für die Umfinanzierung

Wenn es tatsächlich sinnvoll ist, die bestehenden Verträge umzuschulden, geht es an den Kreditvertrag. Im Verwendungszweck steht dabei immer „Umschuldung“. Für die Bank bedeutet dies, dass sie den Kredit nicht einfach auf das Girokonto des Kreditnehmers auszahlt, sondern auf ein Darlehenskonto.

Die neue Bank braucht eine Ablösevollmacht, damit die bisherige Bank sichergehen kann, dass sie wirklich dazu legitimiert ist, das Darlehenskonto auszugleichen. Ist der Darlehensbetrag höher als die abzulösende Kreditsumme, zahlt die Bank die Restsumme auf das Konto des Kreditnehmers aus.

Wichtig: Nur wenn die Ablösevollmacht vorliegt, darf die neue Bank den Kredit bei der vorherigen Bank ablösen, sobald die Kreditbewilligung vorliegt.

Für den Ausgleich eines Dispokredits ist keine Ablösevollmacht notwendig. Durch die Ablösung erlangt der Kunde direkt seine Liquidität zurück. Die kreditgebende Bank zahlt dazu einfach den Kreditbetrag auf das überzogene Girokonto des Kreditnehmers, um es wieder auszugleichen.

Was kostet so eine Umfinanzierung insgesamt?

Zahlt ein Kunde ein Darlehen vorzeitig zurück, hat die Bank Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Denn durch die vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens entgehen der Bank Zinseinnahmen. Nach § 502 BGB ist die Vorfälligkeitsentschädigung nach oben begrenzt.

  • restliche Ratenanzahl größer als 12: Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal ein Prozent der Restschuld sein
  • restliche Ratenanzahl 12 oder weniger: Vorfälligkeitsentschädigung darf maximal ein halbes Prozent der Restschuld sein
  • Auf keinen Fall darf die Vorfälligkeitsentschädigung höher sein als der tatsächlich Verlust, den der Kreditgeber durch die vorzeitige Rückzahlung gehabt hätte.

Diese Regelungen gelten für alle Darlehensverträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Ältere Verträge richten sich im Fall der vorzeitigen Kündigung nach den im Vertrag vereinbarten Regelungen. Es gibt mittlerweile auch Banken, bei denen eine kostenfreie Ablösung des Darlehens möglich ist, daher lohnt auch hier manchmal ein Blick ins Kleingedruckte.

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