Alexander John, Vorsitzender des ADFC Leipzig, ist zwar dieser Tage vorgeprescht mit einer Forderung zur neuen Winterdienstsatzung der Stadt, die am 20. September im Stadtrat behandelt wird. Aber der SPD-Stadtrat hat einen Änderungsantrag dazu schon Ende August eingereicht. Seit Dienstag, 18. September, ist er nun auch im Informationssystem der Stadt sichtbar.

Darin geht es vor allem darum, zwei Punkte zum Winterdienst des durch die Ratsversammlung beschlossenen Radverkehrsentwicklungsplanes nun auch wirklich in der Winterdienstsatzung zu verankern.

Darin ging es darum, dass die wichtigen Strecken des Radverkehrs (Hauptradrouten IR II und IR III) in der Stadt ganzjährig verfügbar sein sollen, geräumter Schnee also nicht auf diesen Radverkehrsanlagen abgelagert werden darf.

“Geräumter Schnee wird alljährlich auf Radverkehrsanlagen geschoben”, kritisiert Weber das übliche gedankenlose Verfahren, dass das Radwege oft für Monate unbenutzbar macht. “Damit sind die Radverkehrsanlagen über die Tauperiode hinweg nicht nutzbar. Dieser Fakt steht den Zielen des Radverkehrsentwicklungsplanes, den Radverkehr als gleichberechtigte Säule der Personenmobilität zu entwickeln, entgegen.”

Entsprechend muss zum Beispiel Paragraph 1, Abs. 7 neu formuliert werden: “Verkehrswichtige Radverkehrsanlagen im Sinne dieser Satzung sind Anlagen mit nennenswerten Radverkehrsaufkommen, entsprechend des Hauptradroutennetzes der Kategorie IR II und IR III.”Hier muss der kommunale Winterdienst beräumen. Paragraph 3 Abs. 2 muss dann lauten: “In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr werden gefallener Schnee und entstandene Glatte auf den Fahrbahnen und Radverkehrsanlagen laut Absatz 1 unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte entsprechend der Dringlichkeit durch die Stadt beräumt und / oder abgestumpft.”

Und Paragraph 3 Abs. 4: “Geräumter Schnee soll grundsätzlich nicht auf Radverkehrsanlagen gelagert werden.”

Was zusammen ganz gewiss ein Umdenken braucht. Möglicherweise auch eine neue Logistik. Denn bislang waren Radwege – und zum Teil auch viele Fußwege – der übliche Ablageplatz für den von der Fahrbahn geräumten Schnee. Damit Autos weiter fahren und parken konnten, mussten Radfahrer und Fußgänger zwangsläufig Einschnitte hinnehmen.

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