Das war dann tatsächlich schlecht koordiniert. Vielleicht war auch einfach niemand da im großen sächsischen Verkehrsministerium, der sich um die neue Aufgabe kümmern konnte. Denn 2018 beschloss ja der Landtag erstmals ein Förderprogramm für Lastenräder, 2019 standen zum ersten Mal eine halbe Million Euro, 2020 sogar 1 Million Euro zur Verfügung. Nur hat keine einzige Kommune bislang daraus Geld beantragen können, weil es noch nicht einmal eine Förderrichtlinie gab.

Das ergab jetzt eine Anfrage von Marco Böhme, Sprecher für Mobilität in der Linksfraktion im Sächsischen Landtag.

Da erinnert man sich an den recht bissigen Kommentar von Wolfram Günther aus dem Juli des vergangenen Jahres. Da war er noch Vorsitzender der Grünen-Fraktion und kommentierte den Stillstand so: „Aktuell ist völlig unklar, ob die Sächsische Staatsregierung überhaupt noch in diesem Jahr ein funktionierendes Förderverfahren ausarbeitet und in welcher Form sie es öffentlich macht. Bislang werden keine Anträge auf Förderung von Lastenrädern bearbeitet.“

Dass es so lange dauert, hatte auch mit der Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs zu tun, immerhin der Arbeitsebene der Kommunen, auf der geklärt werden sollte, wie die Förderung für den Radverkehr in Sachsen am besten aussehen sollte, damit sie funktioniert.

Aber selbst die große Stadt Leipzig wurde erst Ende 2019 Mitglied dieser Arbeitsgruppe. Was zuallererst die Ausarbeitung der Förderrichtlinie im Ministerium behinderte.

„Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Referat Nahmobilität, Verkehrssicherheit) erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie Lastenfahrrad. Bisher sind keine Förderanträge eingegangen“, teilt jetzt Verkehrsminister Martin Dulig (SPD) auf Böhmes Anfrage mit.

Was dann auch noch weitere Folgen hat, denn solange keine Förderrichtlinie vorliegt, kann auch niemand Gelder beantragen. Das Programm entfaltet schlicht keine Wirkung. Und was wird mit dem eigentlich bereitgestellten Geld gemacht? Wird das wenigstens in die Folgejahre übertragen, damit davon dann doch noch Lastenfahrräder gekauft werden können?

Martin Dulig: „Die nicht ausgereichten Mittel des Titels 893 55 werden in der Titelgruppe 55 für Maßnahmen in den Bereichen Effiziente Mobilität, innovative Energiespeicher und moderne Antriebstechniken eingesetzt.“

Für den Rest verweist der Minister dann auf seine Antwort aus dem Juli 2019 an Wolfram Günther.

Und da erfährt man, dass man über eine Meldung auf radverkehr.sachsen.de erfahren wird, wann die Förderrichtlinie endlich fertig sein wird.

Förderprogramm für Lastenräder in Leipzig ist endlich gestartet

Förderprogramm für Lastenräder in Leipzig ist endlich gestartet

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