Immer mehr Verbraucher sitzen wortwörtlich im Dunkeln. Zunehmend mehr Menschen sind angesichts steigender Energiepreise nicht in der Lage, ihre Stromrechnungen zu bezahlen. Häufig wird ihnen dann der Strom abgedreht. Bereits im April 2012 erbrachte eine Erhebung der Verbraucherzentrale Sachsen, dass im Jahr 2010 rund 18.400 Stromsperren und im Jahr 2011 rund 21.600 Stromsperren im Freistaat Sachsen durch die Energieversorger ausgesprochen wurden.

“Eine jüngste Erhebung bei den Versorgern ergab, dass sich die Zahl der Stromsperren in Sachsen weiter erhöht hat”, informiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. “So wurde 2012 bei über 24.000 Haushalten die Stromversorgung temporär unterbrochen. Das ist gegenüber 2010 eine Steigerung um über 30 Prozent.”

In Anbetracht der drastischen Strompreissteigerungen zu Beginn des Jahres 2013 muss man nüchtern schlussfolgern, dass die Zahl der Haushalte, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, auch in diesem Jahr weiter wachsen wird. Immer mehr Menschen werden von sogenannter Energiearmut betroffen sein.

Der Grundversorger kann bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung vier Wochen nach Androhung die Versorgung unterbrechen lassen, wenn der Beginn der Unterbrechung drei Werktage im Voraus angekündigt wird und der Kunde mit mindestens 100 Euro im Zahlungsverzug ist.

Die Unterbrechung der Stromversorgung bedeutet eine besondere Härte für die betroffenen Haushalte, von der beispielsweise die Raumwärme, die Lagerung und Zubereitung von Lebensmitteln und somit die Gesundheit betroffen sein kann. Sie darf deshalb nur das letzte Mittel zur Wahrung berechtigter Interessen des Versorgers sein. Eine Stromsperre darf nicht erfolgen, wenn Verbraucher darlegen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. “Dafür müssen sie aktiv werden und mit dem Energieversorger sprechen, am besten schon direkt nach der ersten Mahnung”, empfiehlt Pause. “Wenn die eigene Zahlungsfähigkeit nicht belegt werden kann, sollte schnellstmöglich das Sozialamt oder das Jobcenter eingeschaltet und geklärt werden, ob per Kostenübernahme-Erklärung eine Stromsperre verhindert werden kann.”

Einige Versorger denken darüber nach, Prepaid-Zähler einzusetzen. Die Erfahrungen zeigen, dass ihr Einsatz den Verbrauchern hilft, Stromverbrauch und -Kosten zu kontrollieren und zu senken.

Sollte ein Energieversorger zu Unrecht den Strom sperren lassen, bleibt den Verbrauchern nur der Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen den Versorger bei Gericht.

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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