Es stand zwar "schlüssiges Konzept" drüber, als die Stadt Leipzig 2012 ihre neue Richtlinie für die Kosten der Unterkunft veröffentlichte. Aber schlüssig war das Konzept nie. Das haben mittlerweile mehrere Gerichtsbeschlüsse bestätigt. Auch die Stadt Leipzig hat das irgendwann akzeptiert und im Dezember 2014 ihr Konzept erneuert. Aber was wird mit dem Geld, das eigentlich den Betroffenen zustand? Sie müssten es noch bekommen - wenn sie sich jetzt beeilen.

Darauf machten am Dienstag, 17. November, die Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann (Piraten), der Rechtsanwalt Dirk Feiertag und Kathrin Rösler, Vorstandsvorsitzende der Erwerbsloseninitiative Leipzig, aufmerksam. Das 2012 vorgelegte Konzept für die Kosten der Unterkunft (KdU) war nicht schlüssig. Es hat nicht wirklich ermittelt, wie viel Wohnraum für den neu festgelegten Mietsatz tatsächlich noch in Leipzig verfügbar war, hat auch nur die Kaltmieten zur Grundlage genommen und die Kaltnebenmieten einfach weggelassen.

Trotz Anhebung des KdU-Satzes kam es im Ergebnis dazu, dass rund 10.000 bedürftige Haushalte nicht den vollen Kostensatz für ihre Unterkunft zugestanden bekamen. Ein Thema, das auch den Stadtrat heftig beschäftigte, am Schweigen der Verwaltung aber einfach abprallte, die sich dann 2014 dazu durchrang, den KdU-Satz mit einem neuen Konzept zu unterlegen.

“Aber aus meinen Gerichtserfahrungen kann ich eigentlich sagen, dass auch dieser Satz vor Gericht keinen Bestand hat”, sagt Dirk Feiertag, 2013 mal öffentlich präsent als OBM-Kandidat, ansonsten wohl der bekannteste Leipziger Anwalt, der sich mit SGB II und den davon Betroffenen im Jobcenter Leipzig beschäftigt. Oft genug ist er selbst mit diesem Amt in Clinch geraten, weil er dem undurchschaubaren Apparat zu sehr auf die Pelle rückte.

Bis heute reagiert das Jobcenter auf keine seiner Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. “Das ist eine Behörde, da muss es zahlreiche Anweisungen und Durchführungsbestimmungen zum Thema KdU geben”, sagt Feiertag. Außerdem unterliegt das Jobcenter – als von der Bundesarbeitsagentur mitbetriebene Behörde – auch dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz. “Im Prinzip müssen alle meine Nachfragen zu internen Anweisungen auch beantwortet werden”, sagt Feiertag.

Doch genau das geschieht nicht. Mutmaßlich, weil dann noch ein paar mehr Vorgänge sichtbar werden, mit denen die Regelungen zur Handhabung der “Kosten der Unterkunft” unterlaufen werden.

Dass es so ist, darauf deutet ein E-Mail-Verkehr aus der Leipziger Stadtverwaltung hin, die Dirk Feiertag am Dienstag bei einem Pressetermin den Medien vorlegte. Die Stadtverwaltung Leipzig ist natürlich in das Thema involviert, denn sie ist der zweite Träger des Jobcenters Leipzig. Und sie ist besonders daran interessiert, dass der Kostenblock für die Unterbringung von SGB-II-Empfängern auf jede nur mögliche Weise gedrückt wird, denn der Löwenanteil der KdU landet als Kostenblock bei der Stadt.

Und drücken kann man den Kostenblock natürlich, indem man Mieten nicht vollständig anerkennt, den Betroffenen einen unangemessen großen oder zu teuren Wohnraum attestiert, Sonderbedarfe nicht berücksichtigt und entsprechend die KdU-Sätze kürzt.

“Nach vorsichtigen Schätzungen haben auf diese Weise die Wohngeldempfänger mit 5 bis 8 Millionen Euro zum Haushalt der Stadt beigetragen. Das ist schon ein erheblicher Sanierungsbeitrag”, sagt Feiertag. Die 5 bis 8 Millionen Euro haben dafür den Bedürftigen im normalen Lebensunterhalt gefehlt. Egal, ob es 5 Euro waren, die das Amt gekürzt hat oder in Ausnahmefällen wohl auch mal 100 – das Geld musste dann aus dem eigentlich dafür nicht vorgesehenen Betrag für den Lebensunterhalt abgezweigt werden. Das war (und ist) also ein tiefer Eingriff nicht nur in die Lebensqualität der Betroffenen, sondern auch einer der vielen Gründe dafür, dass Leipziger unverschuldet in die Schuldenfalle geraten.

Einige hundert Fälle von Betroffenen hat Dirk Feiertag schon vor Gericht vertreten. Denn der Normalzustand in Leipzig ist: Die Betroffenen, die sich von der Anwendung der Richtlinie zu Unrecht beschnitten sahen, konnten zwar ganz rechtmäßig in Widerspruch gehen.

“Aber auch aus meinem Bekanntenkreis kenne ich das”, erzählt Ute Elisabeth Gabelmann, “in der Regel wird der Widerspruch abgewiesen.”

Der einzige Weg, mit dem die Betroffenen also zu ihrem Recht kamen, war der Klageweg, so Feiertag. Die Fälle landen dann vorm Sozialgericht. “Und in der Regel haben die Betroffenen alle Recht bekommen”, sagt der Anwalt. Und es deutet auch einiges darauf hin, dass auch das neue, im Dezember 2014 vorgelegte Konzept, nicht schlüssig war.

Nicht schlüssig heißt: Es hat nicht alle vom Gesetzgeber geforderten Parameter berücksichtigt. Schon gar nicht, ob überhaupt noch genügend Wohnraum in der errechneten Preisklasse in Leipzig verfügbar war. “Nach unseren Erhebungen war nicht einmal mehr halb so viel Wohnraum für dieses Geld am Markt überhaupt zu finden”, sagt Kathrin Rösler.

Das Problem, auf das die Drei am Dienstag aufmerksam machten, ist: Den unrechtmäßig gestrichenen Betrag bei den “Kosten der Unterkunft” bekommen nur jene Betroffenen ausgezahlt, die innerhalb der Verjährungsfrist Widerspruch oder Klage eingereicht haben.

Auch das sei schon wieder unrechtmäßig, denn das Jobcenter sei spätestens nach der gerichtlichen Feststellung, dass das Konzept nicht schlüssig sei, verpflichtet gewesen, die Bescheide mit KdU-Kürzungen zu überprüfen – und zwar alle und von sich aus. Aber weder Stadtverwaltung noch Jobcenter sehen diese Pflicht. Und darauf deuten nun die E-Mail-Ausdrucke hin, die Dirk Feiertag sich mit dem Informationsfreiheitsgesetz als Grundlage bei der Stadt besorgt hat: Die Verwaltung versucht, die rückwirkende Anerkennung der Ansprüche auf Einzelfälle zu beschränken. Auch das spart eine Menge Arbeit und eine Menge Geld.

Doch für die Betroffenen drängt jetzt die Zeit. Denn um ihre Ansprüche geltend zu machen, müssen sie die Widerspruchsfrist einhalten. Und die ist knapp.

“Wer bis zum Ende der Verjährungsfrist am 31. Dezember 2015 keinen Überprüfungsantrag stellt, etwa weil er die Rechtslage nicht kennt, geht nach dem Willen der Stadt leer aus”, sagt Feiertag. Nur diejenigen, die rechtlich gegen die Kürzung der anerkannten Unterkunftskosten vorgehen, bekommen die vollen Mietkosten rückwirkend erstattet.”

Kathrin Rösler appelliert an die Stadt, den Beziehern von Arbeitslosengeld II die vollen Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 zu bewilligen, “und zwar auch jenen, die juristisch weniger gut Bescheid wissen.”

Nach ihrer Schätzung betrifft es rund 10.000 Haushalte. Und sie weiß als ELO-Beraterin auch, wie schwer es für bedürftige Haushalte mittlerweile ist, in Leipzig überhaupt noch angemessenen Wohnraum zum KdU-Satz zu finden. “Im Zentrum schon gar nicht”, sagt sie. “Wenn man heute sucht, findet man so etwas heute eigentlich nur noch in Grünau und vielleicht in Paunsdorf.”

Und was können all jene jetzt tun, die ihre Kürzungen geltend machen wollen?

Ein Angebot ist eine Kampagne “CHECK25” der Anwaltskanzlei fsn-recht. Das ist die Kanzlei von Dirk Feiertag. Gemeinsam mit seiner Kollegin Kristina Sosa Norena bietet er Hifesuchenden bis Heiligabend kostenlos Unterstützung beim Ausfüllen der notwendigen Antragsformulare an. “Die bringen wir dann als Paket ins Jobcenter”, sagt Feiertag. Denn so könne man auch gewährleisten, dass auch der nötige Eingangsstempel auf die Formulare komme, ohne die die Einhaltung der Widerspruchsfrist nicht nachgewiesen werden kann.

Die Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann bietet das Formular zum Download direkt auf ihrer Website an. Und auch wer die Erwerbsloseninitiative Leipzig rechtzeitig aufsucht, bekommt Unterstützung bei der Antragstellung.

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