Die im Leipziger Stadtgebiet wildlebenden Wasservögel dürfen nicht gefüttert werden. Darauf weist das Amt für Umweltschutz mit Beginn der kalten Jahreszeit hin. Die Fütterung der Wasservögel ist ein Eingriff in das ökologische Gleichgewicht: Weil dem Gewässer Nährstoffe in Form von unverbrauchtem Futter oder auch als Exkrement der Wasservögel zugeführt werden, wird die Güte beeinträchtigt. Zudem fördern faulende Futterreste die Entstehung gefährlicher Bakterien, welche zum Erkranken der Vögel bis hin zum Vogelsterben führen können.

Ende 2010 wurde eine Allgemeinverfügung der Stadt Leipzig zum Fütterungsverbot erlassen, welche sich auch auf den Uferbereich erstreckt und deren Einhaltung regelmäßig kontrolliert wird. Demnach darf an über 100 Standgewässern wie beispielsweise dem Kulkwitzer See, dem Schwanenteich an der Oper, dem Auenteich sowie den Teichen im Clara-Zetkin- und Johannapark und dem neu entstandenem Kammmolchsee (Landschaftssee im Bürgerpark Paunsdorf) nicht gefüttert werden.

Wild lebende Wasservögel, wie Enten, Schwäne und Blessrallen sind auch während der Kälteperiode nicht auf das Füttern durch den Menschen angewiesen. In den Gewässern gibt es ausreichend Nahrung, wie zum Beispiel Wasserpflanzen, Schilf, Wasserlinsen, Insekten, Krebstiere sowie Schnecken und Würmer. Bei starkem Frost und Zufrieren des Gewässers ziehen die Vögel auf andere offene Wasserflächen weiter. Durch das Füttern werden nur zusätzlich Tiere an das Gewässer gelockt.

Faltblätter zum Thema sind im Technischen Rathaus erhältlich.

Weitere Infos: http://www.leipzig.de/umwelt.

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