Die Leipziger AfD verklagt die Stadt. Die Partei soll im Jahr 2014 Wahlplakate nicht fristgerecht aus dem Stadtbild entfernt haben. Die Verwaltung erließ deshalb Anfang 2015 einen Gebührenbescheid. Die rechtspopulistische Partei vermutet, politische Gegner könnten Plakate, die der AfD gestohlen worden seien, nach Beendigung des Wahlkampfes wieder aufgehangen haben, um ihr finanziellen Schaden zuzufügen.

“In sieben Fällen verlangt die Stadt eine Kostenbegleichung”, berichtete Vorstandsmitglied Ralf Nahlob am Donnerstag. Insgesamt soll die AfD der Stadt Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren über rund 1.100 Euro überweisen.

Vergangenen Mittwoch reichte die Partei Klage ein. Das Verwaltungsgericht Leipzig soll entscheiden, ob die Forderung rechtmäßig ist. Die AfD beteuert nämlich, alle Plakate termingerecht entfernt zu haben. Allerdings seien während des Wahlkampfes diverse Plakate von Laternenmasten entwendet worden. “Nach Ende der Frist wurde durch unbekannte Täter, scheinbar die vorab gestohlen Plakate an verschieden Stellen im Stadtgebiet wieder aufgehangen”, glaubt Parteisprecher Ralf Nahlob.

“Wir sind eine junge Partei mit wenig finanziellem Spielraum, daher sind wir besonders bedacht, alle rechtlichen Vorschriften einzuhalten”, erklärte Nahlob. “Warum sollten wir unsere Finanzen unnötig belasten?”

Die Leipziger AfD bezweifelt, dass die Plakate durchgängig gehangen haben. Der Anhörungsbogen der Stadt sei erst am 19. Januar eingetroffen. Die Landtagswahl fand am 31. August 2014 statt. Außerdem käme in der Regel nach dem Wahlkampf eine Aufforderung zur Beräumung der Plakate, falls die Wahlhelfer beim Aufräumen eines vergessen haben sollten. “Dies geschah aber seltsamerweise nicht”, wunderte sich Nahlob.

Ob die AfD beweisen kann, dass die inkriminierten Plakate nicht von Parteiaktivisten aufgehangen worden sind, wird sich zeigen. Parteisprecher Nahlob kündigte gegenüber L-IZ.de an, dass sich im anstehenden Verfahren unter anderem Wahlkampfhelfer äußern werden. “Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch nicht absehbar”, teilte Gerichtssprecherin Susanne Eichhorn-Gast mit.

Die AfD ist nicht die einzige Partei, die von der Stadt wegen des Hängenlassens von Wahlplakaten mit einem Gebührenbescheid bedacht worden ist. “Neben der AfD sind 10 weitere Parteien bzw. Wählervereinigungen von der unerlaubten gebührenpflichtigen Sondernutzung betroffen. Auch ihnen gegenüber wurden Kostenbescheide festgesetzt”, sagte Michael Jana. Nach Angaben des Leiters des Verkehrs- und Tiefbauamtes haben weitere Parteien Klagen eingereicht. Nähere Details wollte Jana aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht nennen.

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Es gibt 2 Kommentare

Hoffentlich hat auch die FDP einen Gebührenbescheid erhalten, deren Plakate monatelang nach den Wahlen zu sehen waren.

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