Die Krankenhausreform wirft ihre Schatten voraus und viele Menschen haben Fragen. Besonders die Leistungserbringung in den einzelnen Häusern beschäftigt auch unsere Leserinnen und Leser. „Werde ich weiterhin in ‚meiner‘ Klinik behandelt?“. Dies und Weiteres fragen sich besonders chronisch erkrankte Menschen.
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Spezialisierung der Krankenhäuser, beispielsweise im Bereich der Endoprothetik oder auch der Viszeralchirurgie. Auch Geburtsstationen stehen auf dem Prüfstand, für Dortmund melden beispielsweise die Ruhr Nachrichten Schließungen.
Aber wie sieht es für Leipzig und das Umland aus? Man hört bisher nichts, wir haben also bei der Krankenhausgesellschaft Sachsen e.V. und dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) nach dem Stand der Dinge gefragt.
Unsere Fragen
Die Krankenhausplanung für den Freistaat Sachsen liegt mit Stand 01.01.2024 vor. Darin sind aber wahrscheinlich die Auswirkungen der Krankenhausreform, die vom Bundesgesundheitsminister am 28.01.2025 „scharf gestellt“ wurde, noch nicht eingearbeitet. Es ist also zu erwarten, dass Angebotsreduzierungen, durch Bündelung von Leistungen, für die Einrichtungen und somit Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger zu erwarten sind.
Gibt es dazu schon konkrete Vorstellungen Ihrerseits? Unsere Fragen sind beispielhaft für Leipzig und Umgebung, ein zentraler Punkt der Reform ist die Spezialisierung der Krankenhäuser, beispielsweise im Bereich der Endoprothetik, der Viszeralchirurgie und auch bei den Geburtsstationen.
1. In Leipzig gibt es mit dem Universitätsklinikum, dem Krankenhaus St. Elisabeth, dem Helios Park-Klinikum, dem Diakonissenkrankenhaus und dem Krankenhaus St. Georg, mindestens fünf Einrichtungen, die Endoprothesen-Operationen durchführen. Ist eine Reduzierung (Spezialisierung) vorgesehen?
2. Im Bereich Viszeralchirurgie sind ebenfalls die o.g. Kliniken aktiv. Sind dort Veränderungen vorgesehen?
3. Die Anzahl der Geburtsstationen wurde schon reduziert, in Leipzig und Umland gibt es mit St. Elisabeth, St. Georg, UKL und den sana Kliniken Borna noch vier Kliniken. Sind dort nochmals Veränderungen absehbar? (Die Geburtsstation in der Helios-Klinik Schkeuditz wurde bereits geschlossen, Anm. des Autors)
Diese drei Fragen sind nur Beispiele für eventuell zu erwartende Veränderungen in der Krankenhauslandschaft in Leipzig. Da die Krankenhausplanung sich voraussichtlich noch in der Erarbeitung befindet, würden wir uns freuen, wenn Sie bereits einen Trend für die weitere Entwicklung aufzeigen könnten.
Die Antworten
Die Krankenhausgesellschaft Sachsen e. V. antwortete kurz und knapp:
Zu 1. und 2.: Das wird darauf ankommen, wie die erbrachten Leistungen den bestimmten Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die Entscheidung darüber, ob und welche Leistungen erbracht werden, fällt in den Bereich der Krankenhausplanung. Es wird erwartet, dass die zukünftige Krankenhausplanung anhand von Leistungsgruppen zu einer verstärkten Bündelung bestimmter Leistungen führen könnte. Wie diese aussehen wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation mit den Geburtsstationen entwickelt. Festzuhalten ist, dass es einen Geburtenrückgang gibt und in diesem Bereich ebenfalls die Auswirkungen des demografischen Wandels spürbar sind. Es wird vor allem für kleinere Standorte mit weniger als 500 Geburten pro Jahr herausfordernd.
Die Antwort des SMS war länger und fasste zusammen:
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG ist am 12.12.2024 in Kraft getreten. Der aktuell geltende Krankenhausplan für den Freistaat Sachsen, der Krankenhausplan 2024 mit Stand vom 1. Januar 2024, bildet die neuen Systematiken der Krankenhausreform dementsprechend noch nicht ab. Die Krankenhausreform soll in Sachsen mit dem neuen Krankenhausplan 2026 umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, den Planungsprozess im Jahr 2026 abzuschließen, da (nachaktuellem Stand) ab dem 01.01.2027 die neue Vergütungssystematik ihre Wirkung entfalten soll. Der offizielle Start des Planungsverfahrens in Sachsen erfolgte ebenfalls am 12.12.2024 (mit Inkrafttreten des Reformgesetzes, s.o.).
Eine sachgerechte Einschätzung, wie sich die Krankenhausreform auf die jeweiligen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser in Sachsen konkret auswirken wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da noch zu viele Verfahrensschritte ausstehen. Zum einen liegen die Anträge der Krankenhäuser – gemäß der neuen Planungssystematik nach Leistungsgruppen – noch nicht vor.
Zum anderen müssen die (strukturelle) Voraussetzungen für die Zuweisung der beantragten Leistungsgruppen anschließend noch durch den Medizinischen Dienst geprüft werden, bevor die Planungsbehörde letztlich die Entscheidung über die Vergabe der Versorgungsaufträge treffen kann. Hinzu kommt, dass die Krankenhausreform auch noch eine Verordnung vorsieht, die Mindestvorhaltezahlen für die einzelnen Versorgungsaufträge (Leistungsgruppen) vorsieht. Diese Verordnung steht noch aus.
Unbeschadet dessen ist und bleibt es das ausdrückliche Ziel des Sozialministeriums, auch im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte medizinischen Versorgung für die Bevölkerung sicherzustellen. Wir in Sachsen haben unsere Hausaufgaben gemacht: Bereits in den 1990er Jahren hat eine weitgehende Transformation der Krankenhauslandschaft in Sachsen stattgefunden.
Deshalb verfügt Sachsen über eine gut strukturierte Krankenhauslandschaft. Dennoch wird auch in Sachsen die Krankenhauslandschaft auf lange Sicht nicht genauso bestehen bleiben können, wie sie jetzt ist. Sie wird sich vielmehr anpassen und weiterentwickeln müssen. Die demografische Entwicklung, mit ihren erheblichen Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Fachkräften, aber auch der medizinische Fortschritt mit der Ambulantisierung von Leistungen und nicht zuletzt die Kostenentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung zwingen zur Weiterentwicklung.
Im Rahmen des aktuellen Planungsverfahrens befindet sich das Sozialministerium daher kontinuierlich im Austausch mit allen Akteuren. Um die Weiterentwicklung bestmöglich zu gestalten, wirkt das Sozialministerium zudem auf eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit der Verantwortlichen vor Ort hin. Denn im Zusammenwirken der Beteiligten vor Ort liegt der Schlüssel für eine gelingende Transformation.
Wir sehen aber auch, dass steigende Energiepreise und Inflation den Krankenhäusern weiterhin schwer zu schaffen machen. Deshalb brauchen wir die Unterstützung des Bundes. Der Koalitionsvertrag gibt Hoffnung, dass die neue Bundesregierung dies zeitnah angeht.
Statement von Gesundheitsministerin Köpping:
„Unser Ziel ist und bleibt die Sicherstellung einer flächendeckenden, qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung. Wir in Sachsen haben unsere Hausaufgaben gemacht: Bereits in den 1990er Jahren hat eine weitgehende Transformation der Krankenhauslandschaft stattgefunden. Alle aktuell vorhandenen Standorte werden für die medizinische Versorgung gebraucht, auch wenn sie sich verändern müssen. Sachsen verfügt bislang auch über eine gut strukturierte Krankenhauslandschaft, wenn auch sämtliche Strukturen auf lange Sicht nicht genauso bestehen bleiben können, wie sie jetzt sind.
Sie werden sich vielmehr anpassen und weiterentwickeln müssen. Insofern ist die Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft eine ständige Aufgabe. Wir befinden uns kontinuierlich im Austausch mit allen Akteuren. Steigende Energiepreise und Inflation machen den Krankenhäusern schwer zu schaffen. Deshalb brauchen wir die Unterstützung des Bundes.
Dies ist auch eine Aufgabe für die neue Bundesregierung. Zudem habe ich mich im neuen sächsischen Doppelhaushalt dafür eingesetzt, dass die Krankenhausinvestitionen weiter ein Schwerpunkt sein werden.“
Fazit: Wir können, müssen und dürfen noch bangen oder hoffen, wie sich die Krankenhausreform auswirkt. Auch wenn Ministerin Köpping optimistisch klingt: Der Satz: „Alle aktuell vorhandenen Standorte werden für die medizinische Versorgung gebraucht, auch wenn sie sich verändern müssen“ besagt nicht viel. Er bedeutet, dass die Krankenhäuser bleiben. Welche Leistungen dort künftig erbracht werden, ist völlig offen.
Warten wir also auf 2026/27 und die neue Krankenhausplanung. Wir werden zu gegebener Zeit erneut nachfragen und berichten.
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