Am Freitag 8. Juni, fand die Expertenanhörung zur geplanten Novelle des Hochschulgesetzes im Landtag statt. Es wäre ein Moment gewesen, an dem man auch als Regierungsfraktion hätte inne halten und nachdenken können. Denn es könnte durchaus sein, dass die Idee, Sachsens Hochschulen wie Konzernfilialen zu steuern, eine brandgefährliche ist. Mit Freiheit hat der Entwurf nichts zu tun, auch wenn's drauf steht.

Und auch wenn es die Fraktionen von CDU und FDP in demonstrativer Einmütigkeit feiern. Die Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes wird voraussichtlich noch in diesem Sommer im Landtag verabschiedet.

Das Pro

CDU: Dazu erklärt Prof. Günther Schneider, Vorsitzender des Arbeitskreises Wissenschaft und Hochschulen, Kultur und Medien der CDU-Fraktion: “Die Anhörung hat bestätigt, dass die Richtung in der Sächsischen Hochschulpolitik stimmt. Die Sachverständigen haben einhellig begrüßt, dass mit der Novelle ein entscheidender Schritt zur Stärkung der Eigenverantwortung der Hochschulen vollzogen werden soll. In der Autonomie liegt die Zukunft unserer Hochschulen. Wir werden im parlamentarischen Verfahren die Vorschläge der Sachverständigen eingehend prüfen, würdigen und gegebenenfalls berücksichtigen. Uns geht es um die Stärkung der Selbstverantwortung.”

FDP: Zudem erklärt Prof. Dr. Andreas Schmalfuß, forschungs- und technologiepolitischer Sprecher der FDP-Fraktion und Landtagsvizepräsident: “Die Mehrheit der Sachverständigen hat das geplante sächsische Hochschulfreiheitsgesetz begrüßt, das künftig mehr Freiheit in Form von Globalbudgets, mehr Personalautonomie und vereinfachten Möglichkeiten der Hochschulen, sich an Unternehmen zu beteiligen, vorsieht.”

Und während man in der Personalpolitik zögert und taktiert, zeigt man bei diesem Eingriff in die Hochschulautonomie eine bemerkenswerte Eile. Schmalfuß: “Wir werden gemeinsam in der CDU/FDP-Koalition die Anregungen der Experten beraten. Beispielsweise wollen wir als FDP intensiv prüfen, inwieweit die von den Fachhochschulen gewünschte noch stärkere Ausweitung der Hochschulautonomie möglich ist. Auch der Idee, die Fachhochschulen künftig als Hochschulen für angewandte Wissenschaft zu bezeichnen, stehen wir offen gegenüber. Denn diese Beschreibung verdeutlicht den sehr guten Praxisbezug unserer Fachhochschulen – und das ist ganz klar eine ihrer besonderen Stärken. – Wenn der Landtag das Hochschulfreiheitsgesetz in diesem Sommer beschließt, können die meisten Änderungen schon zum kommenden Wintersemester 2012/13 in Kraft treten. Das wäre ein Meilenstein bei der Weiterentwicklung unserer sächsischen Hochschullandschaft, denn endlich erhalten die Hochschulen die nötige Freiheit und den breiten Gestaltungsspielraum, den wir für exzellente, praxistaugliche und zielgerichtete Ausbildung und Forschung in Sachsen brauchen.”Das Kontra

Irgendwie scheinen dann Regierung und Opposition wieder einmal in völlig verschiedenen Anhörungen gesessen zu haben. Wo die Regierenden mehr Freiheit blinken sehen, sehen die Kritiker den Versuch, die Hochschulen künftig noch stärker von Dresden aus zu dirigieren. Und sie haben augenscheinlich Experten in der Anhörung erlebt, die am Ansinnen der Dresdner “Hochschulfreiheit” nicht viel Gutes erwarten.

Bündnis 90/Die Grünen: “In seltener Einmütigkeit konzentrierte sich die Kritik der Sachverständigen auf die vorgesehenen Änderungen im Bereich der Zielvereinbarungen. Unangemessene Detailsteuerungen und Mehrfachsanktionen durchkreuzen hier das Ziel der Hochschulautonomie”, stellt der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, fest. “Absolut unhaltbar ist das einseitige Festlegen von Zielvereinbarungen durch das Wissenschaftsministerium, falls keine Vereinbarung zustande kommt. Damit gäbe es keine kooperativen Verhandlungen auf Augenhöhe. Hier regiert allein der Schattenwissenschaftsminister Georg Unland nach dem Prinzip: Und bist Du nicht willig, entzieh’ ich das Geld!”

Und dass die Landesregierung Studierende mit Gebühren bestrafen will, die das System nicht in der Regelzeit durchlaufen, findet Gerstenberg geradezu bedrohlich für die sozial Schwächeren: “Durch Langzeitstudiengebühren werden Studierwillige vor zusätzliche Hürden gestellt und die soziale Öffnung der Hochschulen behindert. In der heutigen Anhörung wurden bekannte Erkenntnisse nochmals bestätigt: Langzeitstudiengebühren sind nicht notwendig, persönliche Lebenslagen und unzureichende Studienbedingungen werden nicht beachtet und der Verwaltungsaufwand wird wahrscheinlich unverhältnismäßig hoch sein. Die schwarz-gelbe Koalition muss dieses rein ideologisch begründete Vorhaben streichen.”

Die Linke: Von Autonomie bleibt auch nach Einschätzung des hochschulpolitischen Sprechers der Fraktion Die Linke, Prof. Gerhard Besier, nicht viel übrig. “Bei aller Würdigung äußerten sich die Sachverständigen kritisch zum sogenannten Hochschulfreiheitsgesetz. Es waren hauptsächlich drei Punkte, die moniert worden sind. Erstens ist der Gesetzentwurf inkonsequent, was die Autonomie der Hochschulen betrifft. Der § 10 stand im Zentrum der Kritik beinahe aller Sachverständigen. Im Falle des Nichtzustandekommens von Zielvereinbarungen behält sich die Staatsregierung in § 10 des Gesetzentwurfes beispielsweise Sanktionen vor. Das Misstrauen und Kontrollbedürfnis, das darin zum Ausdruck kommt, widerspricht dem postulierten Anliegen, den Hochschulen größere Freiheit einzuräumen, und führt zu einer noch größeren Regelungsdichte”, stellt er fest.

Kritik wurde auch laut an der Beschneidung der Rechte des Senates zugunsten des Rektors und des Hochschulrates. “Das bedeutet eine weitere Schwächung der Gruppenhochschule”, so Besier. “Ein dritter Kritikpunkt sind die prekären Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern und Beschäftigten. Hier sollten tarifvertragliche Bedingungen und Mindeststandards, auch was vertragliche Laufzeiten anlangt, eingehalten werden. Hochschulen haben hier nicht nur die Freiheit, eigene Stellenpläne aufzustellen, sondern auch die Verantwortung, für akzeptable Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu sorgen. Die Differenz in Lehr- und Forschungsprofessuren widerspricht deutschen Traditionen und schafft eine Zwei-Klassen-Professorenschaft.”
SPD: Für Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion, ist das “Hochschul-Freiheits-Gesetz” ein Etikettenschwindel. “Der Name Hochschulfreiheitsgesetz ist ein krasser Etikettenschwindel, denn das Gesetz will massiv in die Selbstverwaltung der Hochschulen eingreifen”, zog er sein Resümee nach der Anhörung. “Einmütig haben die 13 Sachverständigen in der heutigen Anhörung des Wissenschaftsausschusses des Sächsischen Landtags die Neuregelung des §10 (Hochschulplanung und Steuerung) mit geplanter Einführung von Sanktionen gegenüber den Hochschulen, Detailsteuerung beim Zielvereinbarungsprozess bis hin zur einseitigen Ministeriumsvorgabe kritisiert.”

“In der jetzigen Form darf der Gesetzentwurf den Landtag nicht verlassen. Auf keinen Fall darf er in Rekordzeit durch das Parlament gepeitscht werden, wie es Schwarzgelb offensichtlich vorhat”, kritisiert er die verdächtige Eile der Regierungskoalition. Von der einmütigen Billigung, die CDU und FDP für das Gesetz bei den Experten gesehen haben wollen, fand er nicht die Spur. “Die heutige Anhörung hat unmissverständlich gezeigt: Der schwarzgelbe Gesetzentwurf muss umfangreich geändert werden. Ein Schnellschuss wäre für den Wissenschaftsstandort Sachsen und seine Wettbewerbsfähigkeit eine schwere Bürde.”

Die Studierenden: Gerade der zentrale Paragraph 10 zur Hochschulautonomie braucht nach ziemlich einhelliger Einschätzung der Experten dringende Nachbesserung. “Mit gründlicherer Vorarbeit und einem lockereren Zeitplan hätte ein qualitativ besserer Entwurf vorliegen können”, resümiert Daniel Rehda, Sprecher der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften.

Für eine moderne Hochschullandschaft in Sachsen sei es notwendig, dass die Hochschulen mit dem Ministerium als gleichberechtigte Partner zusammenarbeiten. Im aktuellen Entwurf werden die Kompetenzen der Hochschulen aber zugunsten des SMWK beschnitten. Dazu meint Florian Sperber, ebenfalls Sprecher der KSS: “Die in der Novelle aktuell vorgesehenen Regularien erinnern an präsidiale Weisungshierarchien. Das wird der Realität nicht gerecht.”

Die Hochschulentwicklungsplanung solle einer breiteren Debatte unterzogen werden, fordert die Studierendenvertretung. “Dazu fordern wir, diesen durch das Parlament beschließen zu lassen. Zudem sollten zur Wahrung der Gruppenhochschule als demokratische Institution die Zielvereinbarungen mit dem SMWK auch im Senat gefasst werden. Denn deren Inhalte betreffen alle Mitgliedsgruppen”, sagt Sperber.

“Hochschulfreiheit” dürfe auch nicht Freiheit der Mangelverwaltung bedeuten. “Für übertragene Verantwortung sind auch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen”, fügt Sperber hinzu.

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Und auch die KSS kritisiert den Versuch der Einführung von Langzeitstudiengebühren. Während andere Bundesländer hier wieder umschwenken würden, plane die sächsische Regierung, diese durch die Hintertür einzuführen.

“Das Bild vom Bummel-Studenten entspricht nicht der Realität an sächsischen Hochschulen. Längere Studienzeiten sind vor allem im Bachelor-Master-System in aller Regel durch zwingende persönliche Umstände begründet. Durch die Exmatrikulationsklausel existiert außerdem bereits ein entsprechendes Regularium, einen anderen Zweck erfüllen Langzeitgebühren auch nicht”, sagt Daniel Rehda dazu.

Außerdem sei zu beobachten, dass immer mehr Kompetenzen, auch mit grundlegender strategischer Bedeutung für die Hochschulen wie beispielsweise die Erstellung des Wahlvorschlages für die RektorInnenwahl, an das Rektorat oder den Hochschulrat verlagert würden. “Eine Konzentrierung von Zuständigkeiten im Rektorat mag zu effizienteren Abläufen innerhalb der Hochschule führen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass wichtige Stimmen überhört werden. Demokratie ist nicht immer bequem und das sollte auch an den Hochschulen ankommen”, betont Florian Sperber.

Die KSS fordere die Landesregierung deshalb auf, im Sinne der Qualitätssicherung die am 8. Juni angebrachten Kritikpunkte zu berücksichtigen und ihren Gesetzesentwurf grundsätzlich zu überdenken.

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