Die neue Grundordnung der Universität Leipzig wurde am Dienstag, 6. August, im Internet veröffentlicht und tritt am heutigen Mittwoch, 7. August, in Kraft. Die Satzung, die ergänzend zum Landesrecht unter anderem die Aufgaben der Gremien regelt, hat bereits ein großes öffentliches Interesse auf sich gezogen.

Der Grund dafür: Der erweiterte Senat hatte beschlossen, in der Grundordnung bei den Funktionsbezeichnungen nicht die männliche Form zu wählen, bei der sich die weibliche Schreibweise mit einer Fußnote begnügen muss, sondern umgekehrt vorzugehen. Viele Medien hatten danach fälschlicherweise berichtet, dass ein Professor in Leipzig künftig mit “Herr Professorin” angeredet werde. Die Grundordnung weist auch eine inhaltliche Besonderheit auf: Erstmals ist in ihr eine Vertretung für Promovierende in Form des Promovierendenrats verankert.

Damit bekennt sich die Universität Leipzig mit breiter Mehrheit zu ihren mehr als 6.000 Promovierenden und gibt ihnen bessere Möglichkeiten, ihre Interessen zu vertreten. Der von Promovierenden der Universität 2008 initiierte Prozess findet somit einen Abschluss. Mit den nun verabschiedeten Regelungen ist die Universität Leipzig nach Angaben des Promovierendenrats innerhalb des rechtlichen Rahmens Vorreiter in Deutschland.

Die Grundordnung steht im Internet unter: www.zv.uni-leipzig.de/universitaet/profil/entwicklungen/amtliche-bekanntmachungen.html?kat_id=11

Das sogenannte “generische Femininum” wird nur in der Grundordnung verwendet. Es geht also mitnichten um den alltäglichen universitären Sprachgebrauch. Die entsprechende Fußnote lautet: “In dieser Ordnung gelten grammatisch feminine Personenbezeichnungen gleichermaßen für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. Männer können die Amts- und Funktionsbezeichnungen dieser Ordnung in grammatisch maskuliner Form führen.” Siehe hierzu auch die erste Richtigstellung der Universität vom 6. Juni 2013.

“Der erweiterte Senat hat den Beschluss gefasst, ausschließlich feminine Personenbezeichnungen zu verwenden, um die zahlreichen Frauen an der Universität Leipzig in der Grundordnung sichtbarer werden zu lassen”, sagt Rektorin Prof. Dr. Beate A. Schücking. “Immerhin sind fast 60 Prozent unserer Studierenden Frauen, bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern beträgt der Anteil 40 Prozent. Und auch im Bereich der abgeschlossenen Promotionen weist die Universität Leipzig mit knapp 53 Prozent einen relativ hohen Frauenanteil auf.”

Den Text der Grundordnung hatte der Erweiterte Senat am 16. April 2013 beschlossen. Die Grundordnung tritt normalerweise in Kraft, wenn das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) nicht innerhalb von vier Monaten aus Rechtsgründen eine Änderung fordert. In diesem Fall hat das SMWK bereits vorab grünes Licht gegeben.

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