Seit Monaten, eigentlich sogar seit Jahren ist die zunehmend prekäre Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten an Sachsens Hochschulen ein Thema der politischen Diskussion. Eine Situation, die sich durch das 2012 beschlossene so genannte "Hochschulfreiheitsgesetz" für Lehrbeauftragte an Kunst- und Musikhochschulen noch verschärfte. Im März hatte die SPD-Fraktion dazu einen Landtagsantrag eingereicht, im Juli gab es dazu eine Anhörung, die die Haltung der SPD bestätigte. Die Staatsregierung mauert trotzdem.

Sie hat den Antrag “Prekäre Beschäftigungssituation von Lehrbeauftragten an Musik- und Kunsthochschulen überwinden” abgelehnt. Er passt nicht in das Denken, das dem “Hochschulfreiheitsgesetz” zugrunde liegt. Es ist ein Denken, das nicht davon ausgeht, dass man benötigte Fachkräfte auch angemessen entlohnen muss, weil ihre Arbeit einen wichtigen Teil der Ausbildung abdeckt. Es ist eher ein Denken, das sich von diesen Beschäftigten distanziert.

Wissenschaftsministerin Sabine von Schorlemer hatte es mit ihrer Stellungnahme zum SPD-Antrag mehr als deutlich gemacht: “Gem. § 66 S. 3 des Gesetze über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – Sächs HSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 wird gerade kein Dienstverhältnis mit der Erteilung des Lehrauftrages begründet. Bei einer Tätigkeit als ‘Lehrbeauftragter’ handelt es sich systematisch nicht um eine auf den Erwerb des Lebensunterhaltes ausgerichtete Aufgabe, sondern um eine Nebentätigkeit. Ein Lehrbeauftragter hat damit in der Regel eine andere gesicherte Einnahmequelle und erhält für die Lehrbeauftragtentätigkeit eine Art Aufwandsentschädigung sowie Anerkennung für Engagement und Leistung.”

Die Lehrbeauftragten sollten also eigentlich froh sein, dass ihr Engagement auch noch honoriert wird. Sie haben doch einen gesicherten Erwerb irgendwo sonst.

So kann man Lebensrealitäten natürlich mit einer bürokratischen Definition vom Tisch wischen. Oder mit Schorlemers Worten: “Eine Verbindung zwischen einer Lehrbeauftragtentätigkeit und prekären Arbeitsverhältnissen, wie im Antrag unterstellt, wird seitens der Staatsregierung nicht gesehen.”

Prof. Robert Ehrlich, Rektor der Leipziger Hochschule für Musik und Theater, zu dieser Einstellung der Staatsministerin: “Das SMWK weist – juristisch korrekt – darauf hin, dass die Lehrbeauftragten in keinem Vertrags- oder Dienstverhältnis zum Freistaat stehen, sondern lediglich in einem Vertragsverhältnis zu den einzelnen Musikhochschulen. Mit dieser Begründung sowie mit einem lapidaren Verweis auf die Zuständigkeit des jeweiligen Rektorats und deren Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes sind unsere Ersuchen um die Einstellung einer angemessenen Summe zur Untersetzung der Honorare kategorisch abgelehnt worden.”

Er sprach direkt das Problem an, wenn eine international renommierte Hochschule ihren Lehrbeauftragten keine Honorare bieten kann, die auch nur den Zeitaufwand rechtfertigen. Es geht tatsächlich – was die zuständige Ministerin nicht wirklich zu begreifen schien – um das Binden von qualifiziertem Fachpersonal. Robert Ehrlich: “Dabei ist es völlig irrelevant und irreführend zu fragen, ob ein Lehrbeauftragter Mitglied der Sächsischen Staatskapelle oder eine arme Kirchenmaus ist. Irgendwann stellt sowohl Frau Kammersängerin als auch Frau Aschenputtel fest: Ich kann es mir gar nicht leisten, einen oder zwei Tage an der Hochschule zu unterrichten. Ich kann mehr Geld an der Musikschule verdienen. Ich kann als Hochschulabsolvent mit jahrelanger Berufspraxis einer anderen Tätigkeit nachgehen, die a) lukrativer ist und b) Aufstiegsmöglichkeiten verspricht. Ich kann als Lehrbeauftragter zum Beispiel an der Musikhochschule Weimar das Doppelte verdienen.”

Also wandern die besten Kräfte ab. Von einer Erkenntnis, worum es geht, wenn sächsische Hochschulen qualifizierte Fachkräfte auch für Lehraufträge binden wollen, scheint die aktuelle sächsische Staatsregierung weit entfernt.”Die schwarz-gelbe Koalition sollte endlich die Situation von Lehrbeauftragten an sächsischen Hochschulen anerkennen. Umso bedauerlicher ist es, dass diese Woche die Chance vertan wurde, deren zunehmend prekäre Beschäftigungsverhältnisse einzudämmen”, erklärte dazu Holger Mann, Sprecher für Hochschule und Wissenschaft der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, nachdem die Regierungskoalition den SPD-Antrag abgelehnt hat. “Für die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag steht fest, dass wir nach 20 Jahren Erfahrungen mit Lehrbeauftragten die veränderten realen Lebens- und Arbeitsbedingungen berücksichtigen müssen. An Musikhochschulen wird in vielen Fächern seit mehreren Jahren fast die Hälfte des Lehrangebotes von diesen Honorarkräften bestritten. Daher muss dieser Grundbestand entweder durch feste Stellen abgesichert werden oder die Honorarmittel entsprechend zur Verfügung stehen. In beiden Fällen wird man gute Arbeitsbedingungen nur durch zusätzliche Mittel bewerkstelligen können.”

Allein durch die Umstellung der Personalmittelbewirtschaftung von Soll- auf Ist-Kosten hat die Sächsische Staatsregierung die Musikhochschulen in Bedrängnis gebracht. Hierbei wurden ab 2011 die Flexibilität bei und die Haushaltsmittel zur Vergabe von Lehraufträgen um mehr als eine halbe Million Euro eingeschränkt. Der Hochschule für Musik und Theater fehlen dadurch 670.000 Euro im Jahr, die man im Frühjahr dann versuchte durch die Erhebung von Studiengebühren zu kompensieren, was dann ja bekanntlich für heftige Diskussionen nicht nur an der HMT geführt hat.

Holger Mann: “Zudem sind die staatlichen Hochschulen durch die Zuweisung der Haushaltsmittel als Zuschuss und sinkende Sachmittel inzwischen schlechter gestellt als die Berufsakademie Sachsen. An dieser werden Mindesthonorarsätze noch per Rechtsverordnung durch das SMWK definiert und wurden jüngst angehoben.”

Eine zwingende Logik ist dabei nicht zu sehen. Ein Nachdenken über den Wert qualifizierter Lehrtätigkeit sieht Holger Mann bei der sächsischen Regierung auch nicht. Das Thema Lehrbeauftragte ist ja nur die Spitze eines Eisberges aus schlecht oder gar nicht honorierter Tätigkeit an sächsischen Hochschulen. Die zuständige Ministerin behandelt die Hochschulen wie Unternehmen, die mit Billig- und Teilzeitlöhnern ihre Produktion absichern sollen.

“In jedem Fall kann man aber schnell und unkompliziert einen gemeinsamen Kodex für gute Arbeit an Hochschulen auf den Weg bringen. Auch hier verweigert sich Schwarz-Gelb. Die in unserem Antrag verankerten Mindeststandards zum Umgang mit Überstunden, Fortzahlung von Honoraren im Krankheitsfall und Mutterschaftsregelungen, sowie Berücksichtigung von Prüfungsverpflichtungen oder Nachbereitungszeiten sollten eine Selbstverständlichkeit sein”, benennt Holger Mann das komplexe Feld, das in den Parametern des “Hochschulfreiheitsgesetzes” keinen Raum mehr findet. “Die parallel zur Anhörung unseres Antrages erfolgte Sonderzuweisung von 200.000 Euro für alle sächsischen Hochschulen reicht schlicht nicht aus, wenn diese Summe als zusätzlicher Bedarf allein an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig notwendig ist. Vom Staatssekretär im Ausschuss getroffene Aussagen, man könne dieses Haushaltsloch ja mit Studiengebühren schließen, lassen dagegen tief blicken.”

Der SPD-Antrag als PDF zum download.

Das Protokoll der Anhörung als PDF zum download.

Die Stellungnahme der Wissenschaftsministerin als PDF zum download.

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